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der Werke auftreten könnten und die auf die Dauer die ganze
Produktivität gefährden dürften.
Es wurde deshalb vorgeschlagen. so schnell wie möglich
überzugehen 1. zum Bau des grossen Abschlussdeichs von
Wieringen nach der friesischen Küste und 2, zur gleichzeitigen
Ausführung der Trotrkenlegungsarbeiten des nordwestlichen
Polders, des sogenannten Wieringerseepolders,
Dieser Vorschlag stützt sich hauptsächlich auf 2 Berichte, Als
„ämlich 1921 beschlossen wurde, während der nächsten Jahre
nur in einem langsamen Tempo weiterzuarbeiten, entstand
zugleich der Wunsch eine neue Untersuchung bezüglich der
Kosten und Nutzen des grossen Werkes stattfinden zu lassen.
Wegen der Kriegszustände waren die Zeiten derart verändert,
dass frühere Schätzungen nur noch sehr wenig Anhaltspunkte
gaben. Aus diesem Grunde beauftragte der Minister den tech-
nischen Dienst damit, den Plan zur Trockenlegung in vollem
Umfang näher zu untersuchen und von sämtlichen benötigten
Werken einen neuen Kostenanschlag zu machen, während für
die Untersuchung in Sachen des zu erwartenden Nutzens eine
spezielle Kommission ernannt wurde, in der an erster Stelle her-
vorragende Sachverständige auf landwirtschaftlichem Gebiet
vertreten waren. Das Material und die Einsichten, die in dieser
Weise erworben wurden, wurden in der Motivierung der Gesetz
entwürfe verarbeitet, aus denen Folgendes entnommen ist,
Il. Die auszuführenden Werke und deren Kostenanschläge.
Der näher ausgearbeitete Plan wird in Gründzügen durch
Abb. 9 wiedergegeben. Wie ersichtlich, sind die auszuführenden
Werke in 2 Gruppen einzuteilen, und zwar A. die eigentlichen
Abschlusswerke aus einem Abschlussdeich mit Zubehör beste-
hend, wodurch ein Binnensee, der Ysselsee, gebildet wird, und B.
die Werke zur Trockenlegung und Einpolderung dieses Bin-
nensees,.