Durchführung des Invalidenbeschäftigungsgesetzes, wo sie nach
Kräften bemüht waren, die Invaliden in das normale Wirtschafts⸗
leben zurückzuführen, ihre Mitwirkung bei der Durchführung des
Lebensmittelzuschußabbaugesetzes sowie bei der Lehrlingsentschä—
digung verwiesen. Nach dem Gesetz über den Abbau der Lebeus—
mittelzuschüsse haben die Industriellen Bezirkskommissionen den
Ausgleich der sich bei den eingelnen Krankenkassen aus der Durch—
führung der Kinderversicherung ergebenden UÜberschüsse und Ab—
gänge durchzuführen sowie über Streitfälle zwischen Arbeitgebern
und Krankenkassen, die sich aus der Durchführung ergeben, zu ent—
scheiden. Nach dem Gesetz über die Lehrlingsentschädigung haben
die Industriellen Bezirkskommissionen in jenen Fällen, in denen
eine Einigung zwischen Meistern und Gehilfen nicht erzielt werden
konnte, durch ihre Entscheidung die Lehrlingsentschädigung fest—
zusetzen gehabt. Auch hier ist es den Vertretern der Arbeiterschaft
gelungen, die Interessen der Lehrlinge entsprechend zu vertrelen.
Noch weit bedeutungsvoller sind die Bemühungen der Industriellen
Bzirkskommissionen auf dem Gebiet der produktiven Arbeitslosen⸗
fürsorge. Die Industriellen Begirkskommissionen waren bestrebt,
auf Grund der unzureichenden gesetzlichen Bestimmungen auf
diesem Gebiete das möglichste zu tun, und insbesondere durch eine
aufklärende Propaganda die Aufmerksamkeit der in Betracht
kommenden Stellen auf diese Einrichtung zu lenken. Trotz vieler
Schwierigkeiten gelang es mit der Zeit, im ganzen Staatsgebiete
Maßnahmen der produktiven Arbeitslosenfürsorge durchzuführen.
Insbesondere war es die Gemeinde Wien, die in tatkräftigster
Weise bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit mitgewirkt hat.
Auf Grund ihrer vielseitigen Tätigkeit, die ihr auf den ver—
schiedensten Gebieten des Wirtschaftslebens Einblick gewähren, ist
die Industrielle Bezirkskommission vorzüglich geeignet, den Arbeits—
markt zu überblicken und wertvolle statistische Daten und Berichte
zur Verfügung zu stellen.
Den Vertrauensmännern der Arbeiterschaft, die als Mit—
glieder der Industriellen Bezirkskommissionen wirkten und ohne
jedwede Entschädigung in uneigennützigster Weise ihre Arbeits—
kraft widmeten, muß an dieser Stelle der Dank ausgesprochen
werden.
Den Industriellen Begirkskomanissionen, diesen von Büro—
kratismus freien, autonom wirkenden Körperschaften, wird die
Arbeiterschaft nach wie vor ihre besondere Aufmerksamkeit zu—
wenden.
10. Schlußwort. Diese zum Teil nur stigzenhaft ge—
gebene Darstellung der Entwicklung unserer Sozialgesetzgebung
vermag kein vollständiges Bild des gesamten Fortschrittes auf diesem
Gebiet zu geben. So konnten zum Beispiel die umfangreichen Maß—
nahmen betreffend die Kriegsinvaliden und Hinterbliebenen sowie
das Invalidenbeschäftigungsgesetz nicht in den Kreis unserer Be—