Full text: Sozialpolitik in Österreich 1919 bis 1923

Durchführung des Invalidenbeschäftigungsgesetzes, wo sie nach 
Kräften bemüht waren, die Invaliden in das normale Wirtschafts⸗ 
leben zurückzuführen, ihre Mitwirkung bei der Durchführung des 
Lebensmittelzuschußabbaugesetzes sowie bei der Lehrlingsentschä— 
digung verwiesen. Nach dem Gesetz über den Abbau der Lebeus— 
mittelzuschüsse haben die Industriellen Bezirkskommissionen den 
Ausgleich der sich bei den eingelnen Krankenkassen aus der Durch— 
führung der Kinderversicherung ergebenden UÜberschüsse und Ab— 
gänge durchzuführen sowie über Streitfälle zwischen Arbeitgebern 
und Krankenkassen, die sich aus der Durchführung ergeben, zu ent— 
scheiden. Nach dem Gesetz über die Lehrlingsentschädigung haben 
die Industriellen Bezirkskommissionen in jenen Fällen, in denen 
eine Einigung zwischen Meistern und Gehilfen nicht erzielt werden 
konnte, durch ihre Entscheidung die Lehrlingsentschädigung fest— 
zusetzen gehabt. Auch hier ist es den Vertretern der Arbeiterschaft 
gelungen, die Interessen der Lehrlinge entsprechend zu vertrelen. 
Noch weit bedeutungsvoller sind die Bemühungen der Industriellen 
Bzirkskommissionen auf dem Gebiet der produktiven Arbeitslosen⸗ 
fürsorge. Die Industriellen Begirkskommissionen waren bestrebt, 
auf Grund der unzureichenden gesetzlichen Bestimmungen auf 
diesem Gebiete das möglichste zu tun, und insbesondere durch eine 
aufklärende Propaganda die Aufmerksamkeit der in Betracht 
kommenden Stellen auf diese Einrichtung zu lenken. Trotz vieler 
Schwierigkeiten gelang es mit der Zeit, im ganzen Staatsgebiete 
Maßnahmen der produktiven Arbeitslosenfürsorge durchzuführen. 
Insbesondere war es die Gemeinde Wien, die in tatkräftigster 
Weise bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit mitgewirkt hat. 
Auf Grund ihrer vielseitigen Tätigkeit, die ihr auf den ver— 
schiedensten Gebieten des Wirtschaftslebens Einblick gewähren, ist 
die Industrielle Bezirkskommission vorzüglich geeignet, den Arbeits— 
markt zu überblicken und wertvolle statistische Daten und Berichte 
zur Verfügung zu stellen. 
Den Vertrauensmännern der Arbeiterschaft, die als Mit— 
glieder der Industriellen Bezirkskommissionen wirkten und ohne 
jedwede Entschädigung in uneigennützigster Weise ihre Arbeits— 
kraft widmeten, muß an dieser Stelle der Dank ausgesprochen 
werden. 
Den Industriellen Begirkskomanissionen, diesen von Büro— 
kratismus freien, autonom wirkenden Körperschaften, wird die 
Arbeiterschaft nach wie vor ihre besondere Aufmerksamkeit zu— 
wenden. 
10. Schlußwort. Diese zum Teil nur stigzenhaft ge— 
gebene Darstellung der Entwicklung unserer Sozialgesetzgebung 
vermag kein vollständiges Bild des gesamten Fortschrittes auf diesem 
Gebiet zu geben. So konnten zum Beispiel die umfangreichen Maß— 
nahmen betreffend die Kriegsinvaliden und Hinterbliebenen sowie 
das Invalidenbeschäftigungsgesetz nicht in den Kreis unserer Be—
	        
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