landesgerichtssprengel Innsbruck zugewiesen worden ist!).
Schließlich wurden die Oberstaatsanwaltschaften und die
Öberlandesgerichtspräsidien dadurch entlastet, daß die
Verwaltung der Strafanstalten und Gerichtsgefängnisse
dem Justizministerium unmittelbar unterstellt und dadurch
eine Zwischeninstanz ausgeschaltet wurde, was
Wesentlich zur Verminderung des Schreibwerkes beige-‘ragen
hat.
Der Personalabhau, der im Zuge des Sanierungswerkes
durchgeführt werden mußte, hat auch die Justizverwaltung
empfindlich getroffen. Der Personalstand, der
am |. Oktober 1922 6000 Mann betragen hat, wurde
im Zuge der Abbaumaßnahmen bis auf 5665 (anfangs
Jänner 1926) herabgemindert, ein Stand, mit dem. allerdings
Unmöglich das Auslangen gefunden werden konnte. Infolgedessen
war es unvermeidlich, wieder Personalergänzun-8cn
durchzuführen, so daß der Personalstand am 30. Juni
1028 sich wieder auf 6070 Mann gehoben hat. Zu
bemerken ist, daß in der Zentralstelle (Justizministerium)
selbst 23 Beamte (von 19), somit fast ein Fünftel aus-Seschieden
wurden.
IL Ausbau der Leistungsfähigkeit des
Justizapparates.
‚Nach dem Zusammenbruch setzten die Gerichte ihre
(ätigkeit einfach fort. Selbstverständlich blieb die tief-8chende
Veränderung der ganzen Struktur unseres
Staatswesens nicht ohne FKinwirkung auf die Gerichte. Es
gelang aber der Justiz, ihre Unabhängigkeit auch gegenüber
den Stürmen des Umsturzes zu behaupten. Störun-Sen
der Rechtspflege durch revolutionäre Organisationen,
Insbesondere die sogenannten Arbeiterräte, sind zwar in
den Ersten Nachkriegsjahren vorgekommen, aber immer
;eltener geworden und schließlich mit dieser Institution
8ANZ verschwunden. Die Forderung nach Ersetzung des
Berufsrichters durch einen Volksrichter ist ernstlich überoAupt
Nicht erhoben, sondern nur von ganz radikalen
Kreisen im Bewußtsein ihres utopischen Charakters auf-Bestellt
worden. Dagegen brachte die neue Zeit allerdings
bar Erweiterung des Laienelementes in der Strafgerichts-Streben
durch. die Einführung des Schöffengerichtes. Bedie
at auf die Rechtsprechung Finfluß zu gewinnen,
dım ichter zu einer bestimmten Art der Rechtsanwen-Hama
zu drängen, finden wir allerdings da und dort,
ran in der radikalen Presse. Aber auch diesen
zu Mungen kam niemals eine allzugroße Bedeutung
Rich war ihnen nirgends Erfolg beschieden, Die
Ral Sr haben es fast ausnahmslos verstanden, sich‘ im
een der bestehenden Gesetze der Denkungsart der
ranen a anzupassen. Es kann daher von einer Verbehaus
Tise der Justiz, wie sie für Deutschland ‚vielfach
Ana n worden ist, nicht gesprochen werden. Finzelne
der K. © auf bestimmte Gerichte oder Richter, wie auch
Aal On um das FEheproblem und den Mutterschafts-68
si a ilden keine Widerlegung dieser Behauptung, da
der © hier nicht um Fragen der Rechtsprechung, sondern
Dach 7°Setzgehung handelt und ihre Lösung weniger
erfolgen tischen als nach politischen Gesichtspunkten
aufl a Soll, was insbesondere für die Frage der Un-Sichkeit
der Fhe gilt. Vielleicht schwerer als die
) Verordnung vom 9, Oktober 1024, BGBL Nr. 380.
‚npassung an die Mentalität des jungen Staates war
lie Meisterung des Rechtsstoffes für die durch jahreange
Kriegsarbeit ihrem eigentlichen Berufe entfremdeten
lichter, das galt vornehmlich für jüngere Richter, die
ıus den Anfängen ihrer Laufbahn zu den Fahnen ge-'ufen
wurden und nach ihrer Rückkehr gewissermaßen
on vorne anfangen mußten. Diese Schwierigkeiten
onnten nur durch eisernen Fleiß überwunden werden;
iank der Hingebung der Beteiligten gelang es, auch
iber diese Klippe hinwegzukommen, wobei einerseits
lie Tätigkeit der Gerichtsinspektoren, anderseits die
Aitwirkung der Standesvertretung der KRichterschaft
vertvolle Hilfen darstellten.
Die schwersten Anforderungen stellte aber die sprung-1afte
und durchaus unregelmäßige Entwicklung des Ge-:chäftsanfalles,
die bei einzelnen Gerichten, welche gevissermaßen
Brennpunkte waren, zu geradezu Kkrisen-1aften
Erscheinungen führte. Aus den folgenden Zu-'ammenstellungen
ist ersichtlich, daß die ersten Nachxriegsjahre
im Zeichen einer Überlastung der
5>trafgerichte standen. Dann folgte eine kurze
Deriode einer Entlastung, welche auch einen entsprechenlen
Personalabbau gestattete, der sich dann allerdings als
‚erhängnisvoll erwiesen hat, als im Zusammenhange
nit der Wirtschaftskrise eine ungeahnte Steigerung der
°treit- und Zwangsvollstreckungssachen, der Konkurse
ınd Ausgleiche eintrat. Es scheint, daß die Flut allmähich
verebhbt, wenn auch der Stand an Zwangsvolltreckungen
noch immer sehr bedenklich ist.
Die Häufung der Strafsachen gestaltete namentlich
lie Lage des Landesgerichtes für Strafsachen. in Wien
‚orübergehend gefahrdrohend; es ist der Tatkraft
ies Landesgerichtspräsidenten Dr. Ludwig Altmann
u verdanken; daß dieser größte Gerichtshof
les Bundesgebietes vor einem Zusammenbruch
»ewahrt blieb. Ähnlich gefahrdrohend gestaltete sich
ue Lage beim Exekutionsgericht Wien im Jahre 1926.
\uch hier gelang es in letzter Stunde, dem Zusammenvirken
aller berufenen Faktoren und nicht zuletzt dem
‚mtsleiter, dermaligen :Landesgerichts-Vizepräsidenten
\lbrecht Gerhardt, das Unheil zu verhüten. Die Entvicklung
der Geschäftslage bei den beiden Gerichten
st in den folgenden Tabellen 2 und 3 dargestellt.
Übersicht über die Belastung der Gerichte.
1910 bis 1027.
es, , ——
Strafsachen |
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BD +—-©
© -
SE | 8 |%
[A N NE wm
Lu ® © $ 5
> X "7 (&-1919]
92.245 |27.701| 83.460) — —
‚920 / 115.118 | 80.758| 84.517 | 67| 111
1921 | 111:348 | 56.533/ 100.451 | 50] 105
‚922 | 126.373 | 50.717 95.458 | 711 79
928 110.172 | 73.206 157.387 1179| 758
924 | 234.885 47.947| 296,680 (628'4.068
925 |273.951 34.800 408.314 864/4.148
926 | 810.708 | 32.979! 502.760 1912/38 958
1927 n
136.205 | 175.939 | 55,897
114.182 | 188.117 78.976
98,929 | 211.640 | 72.447
10,177 | 228.063 | 63.292
93.340 | 243.960 | 38.505
92.108 ' 224.856 | 36.368
89.787 222.256 | 37,966
95.392 130.085 37.085
138.687 | 34.899