Full text : 10 Jahre Wiederaufbau

Badener Hof”. Haus der Apotheker Österreichs, Ansicht Franz-Josefs-Ring 26

DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT DER „‚VERSICHERUNGSAN-STALT
 FÜR PHARMAZEUTEN” MIT DER „PHARMAZEUTISCHEN
GEHALTSKASSE FÜR ÖSTERREICH”

Seit dem Jahre 1000 bestand in den im Reichsrate
vertretenen Königreichen und Ländern als fakultative
Finrichtung die „Allgemeine Gehaltskasse der Apotheker
 Oesterreichs”. Da hauptsächlich. jene Betriebe,
welche innerhalb des heutigen Bundesgebietes liegen,
Sich der neuen Einrichtung angeschlossen hatten, war
es verhältnismäßig leicht, durch eine gesetzliche Verfügung
 im Jahre 1919 die „Pharmazeutische Gehaltskasse
 für Oesterreich” als obligatorische
Einrichtung zu schaffen. Sie ist seit dem Jahre 1021
mn Wirksamkeit.
Während der angestellte Apotheker vor dem Ins-Leben-treten
 der Gehaltskasse in jüngeren Jahren
einen verhältnismäßig hohen Gehalt bezog, wurde
mit zunehmendem Alter naturgemäß seine Arbeitskraft
 weniger hoch eingeschätzt, denn neben der
wissenschäftlichen Vorbildung und neben reicher Erfahrung
 ist für die Ausübung des Berufes eines angestellten

 Apothekers auch ein hoher Grad von
physischer Widerstandsfähigkeit erforderlich. So kam
as, daß in früheren Zeiten die an Jahren älteren Mitglieder
 des Standes‘ nur schwer ihre Anstellung benaupten
 oder eine Neuanstellung erlangen konnten.
Die „Pharmazeutische Gehaltskasse für Oesterreich”
hebt nun von den Dienstgebern ohne Rücksicht auf
las Dienstalter der Angestellten eine Durchschnittsumlage
 ein und leistet den Dienstnehmern eine nach
Dienstalter, Familienstand und Ortsklasse abgestufte
Besoldung. Die Gehalte steigen mit der Anzahl der
Dienstjahre. So ist es ohne weiters möglich, daß ein
ıngestellter Apotheker, ‚der den physischen Anfor-Jerungen
 eines Betriebes mit stärkerem Verkehr nicht
nehr gewachsen ist, ohne Einbuße an seinen Bezügen
zu erleiden, in einen verkehrsschwächeren Betrieb
antreten kann, in dem es in der Regel weniger auf
eine allzu starke Anspannung ankommt, als auf die
            
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