Badener Hof”. Haus der Apotheker Österreichs, Ansicht Franz-Josefs-Ring 26
DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT DER „‚VERSICHERUNGSAN-STALT
FÜR PHARMAZEUTEN” MIT DER „PHARMAZEUTISCHEN
GEHALTSKASSE FÜR ÖSTERREICH”
Seit dem Jahre 1000 bestand in den im Reichsrate
vertretenen Königreichen und Ländern als fakultative
Finrichtung die „Allgemeine Gehaltskasse der Apotheker
Oesterreichs”. Da hauptsächlich. jene Betriebe,
welche innerhalb des heutigen Bundesgebietes liegen,
Sich der neuen Einrichtung angeschlossen hatten, war
es verhältnismäßig leicht, durch eine gesetzliche Verfügung
im Jahre 1919 die „Pharmazeutische Gehaltskasse
für Oesterreich” als obligatorische
Einrichtung zu schaffen. Sie ist seit dem Jahre 1021
mn Wirksamkeit.
Während der angestellte Apotheker vor dem Ins-Leben-treten
der Gehaltskasse in jüngeren Jahren
einen verhältnismäßig hohen Gehalt bezog, wurde
mit zunehmendem Alter naturgemäß seine Arbeitskraft
weniger hoch eingeschätzt, denn neben der
wissenschäftlichen Vorbildung und neben reicher Erfahrung
ist für die Ausübung des Berufes eines angestellten
Apothekers auch ein hoher Grad von
physischer Widerstandsfähigkeit erforderlich. So kam
as, daß in früheren Zeiten die an Jahren älteren Mitglieder
des Standes‘ nur schwer ihre Anstellung benaupten
oder eine Neuanstellung erlangen konnten.
Die „Pharmazeutische Gehaltskasse für Oesterreich”
hebt nun von den Dienstgebern ohne Rücksicht auf
las Dienstalter der Angestellten eine Durchschnittsumlage
ein und leistet den Dienstnehmern eine nach
Dienstalter, Familienstand und Ortsklasse abgestufte
Besoldung. Die Gehalte steigen mit der Anzahl der
Dienstjahre. So ist es ohne weiters möglich, daß ein
ıngestellter Apotheker, ‚der den physischen Anfor-Jerungen
eines Betriebes mit stärkerem Verkehr nicht
nehr gewachsen ist, ohne Einbuße an seinen Bezügen
zu erleiden, in einen verkehrsschwächeren Betrieb
antreten kann, in dem es in der Regel weniger auf
eine allzu starke Anspannung ankommt, als auf die