Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

c) für Verletzte mit mehr als 66%, bis 75% 
der Vollrente, die Ergänzung der Rente 
auf 
U) für Verletzte mit mehr als 50% bis 66%, 
der Vollrente, die Ergänzung der Rente 
auf 
2) für Witwen oder Witwer, Doppelwaisen, 
Eltern oder Großeltern, die Ergänzung der 
N 
;) für Waisen, Enkel und Geschwister, die 
frgänzung der Rente auf . . .. . . 10% 
des jeweils geltenden höchstanrechenbaren Jahres- 
arbeitsverdienstes. 
Die Renten einschließlich der Teuerungszulagen 
machten demnach aus: 
In der Zeit vom 
Für Unfälle vor dem 
für die Hinterbliebenen von einem K 
Jahresarbeitsverdienste von . . . 6,000.000'- 
Die zweite Valorisierung ab 1. Juli 1925 betraf alle 
Renten mit mehr als einem Fünftel der Vollrente, die 
aus Unfällen vor dem I. April 1024 herrührten und 
nicht von einem höherem Jahresarbeitsverdienste als 
S 1500°— bemessen waren. Die Renten waren mit 
jenem Betrage auszuzahlen, der sich aus der Ver- 
vielfachung der Rente mit den vom Bundesministerium 
für soziale Verwaltung festgesetzten Vervielfältigungs- 
zahlen ergab, jedoch höchstens mit jenem Betrage, 
der sich bei einem anrechenbaren Jahresarbeitsver- 
dienste von S 1500°— und mindestens bei einem 
solchen von S 1200°— ergab. - 
Bei der dritten Valorisierung waren die Renten 
jener Verletzten, die mehr als. 35% der Vollrente 
bezogen, und die Hinterbliebenenrente, unter der 
Voraussetzung, daß diese Renten aus Unfällen vor 
dem I. Juli 1925 herrührten, neu zu bemessen. Die 
Neubemessung hatte nach den vom Bundesministerium 
für soziale Verwaltung festgesetzten Durchschnittsver- 
diensten für bestimmte Berufszweige und innerhalb 
derselben für die einzelnen Berufsgruppen zu ‚er- 
folgen. 
Mit dem Gesetze vom 16. April 1920, St. G. Bl. 
Nr. 198, wurden die Provisionskassen der Bergwerks- 
bruderladen verpflichtet, den jeweils im Provisions- 
genusse stehenden Invaliden, Witwen und Waisen zu 
den anerkannt unzulänglich gewordenen Bruder- 
ladenprovisionen Zuschüsse zu gewähren. Die Aus- 
lagen, die aus der Leistung dieser Zuschüsse er- 
wuchsen, wurden auf die zur gesetzlichen Unfallver- 
:icherung der Arbeiter anrechenbaren Lohnsummen 
ler Bergbaubetriebe umgelegt. 
Da die Umlage zur Deckung der Provisionszu- 
schüsse im I. Halbjahre 1925 bereits 8% der anrechen- 
»aren Lohnsummen erreichte und eine schwere 
3elastung der Bergbaubetriebe bedeutete, wurde mit 
lem Gesetze vom 3. Dezember 1025, B. G. Bl 
Nr. 432, zur teilweisen Bestreitung besonderer Für- 
;orgeleistungen des Bergbaues ein Bergbaufürsorge- 
onds errichtet. Die Mittel für diesen Fonds werden 
durch Beiträge aufgebracht, die von jenen zu ent- 
eichten sind, die bestimmte Bergbauprodukte im 
Inlande gewinnen oder aus dem Auslande einführen. 
Die Arbeiter-Unfallversicherungs-Anstalten haben 
die Umlage von den Bergbaubetrieben einzuheben 
und die Mittel für die Provisionszuschüsse den 
Bruderladen zur Verfügung zu stellen. 
Die Höhe dieser Umlage betrug in Prozenten 
der anrechenbaren Lohnsummen der Bergbaubetriebe: 
6,000.000'— vom I, Jän. 1920 bis 31 Dez. 1921. . . 2% 
L. „. 10922 „ 30. Juni 1922. . . 2 % 
IL. Juli 1022 „ 31. Dez, 19022 . 214° 
. Jän. 1923 „ 30. Juni 10283 . > 9% 
1, April bis | 1. Juli b. 31, | 1. Sept.b.31.] 1.Jän.b. 30. 
30, Juni 1922| Aug. 1922 | Dex. 1922 | Juni 1923 
1.April1922 | 1. Juli 1922 | 1.Sept.1922 | 1.Jän. 1923 
K | K ] K K 
360.000 ! 720.000 | 3,600.000 ! 5.400.000 
Für Hilflose . . . 
Für Rentner mit: 
76—-100% der 
Vollrente . . . 
57-75% der Voll- 
vente. . . .. 
51—066?/4%, der 
Vollrente . . . 
Tür Witwen oder 
Witwer, Doppel- 
waisen, Eltern 
oder Großeltern 
Für Waisen, Enkel 
und Geschwister 
240.000 | 480.000 | 2,400.000 | 3.600.000 
180.000 ! 360.000 | 1,800.000 | 2.700.000 
180.000 | 260.000 | 1.800.000 | 2.700.000 
90.000 | 180.000 ! 
900.000 | 1.350.000 
20.000 | 220.000 | 600.000 ] 900.000 
Ab I. Juli 1923 erhielten auch die im Bezuge einer 
Heilverfahrensrente stehenden Verletzten, ferner die 
Verletzten, deren Rente mehr als ein Fünftel der 
Vollrente betrug, und die Hinterbliebenen für Unfälle, 
die sich vor dem 1. Juli 1923 ereigneten, Teuerungs- 
zulagen. Bei diesen Renten betrug die Teuerungs- 
zulage die Ergänzung der Rente auf jenen Betrag, 
mit dem die Rente von einem Jahresarbeitsverdienste 
von K 12,000.000'— zu bemessen gewesen wäre. 
Vom I. Juli 10924 angefangen wurden die Renten 
unter gleichzeitiger Einstellung der Teuerungszulagen 
dreimal aufgewertet und zwar ab I. Juli 1024, ab 
". Juli 1925 und ab 1. Juli 1927. 
Die, erste Valorisierung der Renten (ab I. Juli 1024) 
betraf Rentner, die den Unfall vor dem 1. Juli 1023 
arlitten haben. Die Renten waren zu berechnen: 
K 
‚ür Verletzte mit 21-40% der Voll- 
rente von einem Jahresarbeitsver- 
dienste von... 2.0... 
tür Verletzte mit 41-70°% der Voll- 
rente von einem solchen von . . 
ür Verletzte mit 71-100%, der Voll- 
rente von einem Jahresarbeitsver- 
dienste von. . . 
RR
	        
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