Full text : 10 Jahre Wiederaufbau

Dazu traten ergänzend noch die Gesetze vom
23. November 1927, B. G. Bl. Nr. 338, betreffend
die Altersrente der Bergarbeiter, und vom 17. Dezember
 1927, B. G. Bl. Nr. 368, betreffend die
Altersfürsorgerente der Hausgehilfen.
Die Durchführung der in den erwähnten Gesetzen
als Übergang zur allgemeinen Altersversicherung angeordneten
 Fürsorgemaßnahmen obliegt den territorialen
 Arbeiter-Unfallversicherungs-Anstalten. Diese
werden also bis zum Inslebentreten der künftigen

Arbeiter-Versicherungs-Anstalt den Boden für die
neue Sozialversicherung und deren Organisation
vorzubereiten und nach vollzogener Liquidation in
der neuen Anstalt aufzugehen haben. Wenn damit
auch eine neue Organisationsform ins Leben treten
wird, so haben die territorialen Unfallversicherungs-Anstalten
 doch nicht umsonst gewirkt, denn auf
:hren Errungenschaften wird sich die neue Anstalt
aufbauen: „Das Alte stürzt und neues Leben blüht
aus den Ruinen!”

DIE ESTERREICHISCHEN ARBEITERKAMMERN IN DEN. SIEBEN
JAHREN IHRES BESTANDES
Von Dr. Fritz Rager, Sekretär der Wiener Arbeiterkammer.

Die Kammern für Arbeiter und Angestellte bestehen
in Oesterreich seit dem Jahre 1920 auf Grund der Gesetze
 vom 26. Februar 1920 und vom I. Oktober desselben
 Jahres über die Errichtung von Arbeiterkammern.
Danach sind in jedem Standort einer österreichischen
Handelskammer Arbeiterkammern zur Vertretung der
wirtschaftlichen Interessen der im Gewerbe, in der Industrie,
 im Handel, Verkehr und Bergbau tätigen
Arbeiter und Angestellten, zur Förderung der auf die
Gesetzgebung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der
Arbeiter und Angestellten abzielenden Bestrebungen,
geschaffen worden.
Derzeit bestehen acht Arbeiterkammern, und zwar in
Wien — diese Kammer fungiert für die Bundesländer
Wien und Niederösterreich —, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck,
 Feldkirch und Klagenfurt. Die Kärntner Kammer
wurde mit Rücksicht auf die jugoslawische Besetzung des
Landes ein Jahr später als die anderen Kammern ins
Leben gerufen. Im Burgenland wurde im Oktober 1925
in Beirat der Wiener Arbeiterkammer für das Burgenland,
nit dem Wirkungskreis einer Arbeiterkammer, eröffnet. Die
acht Arbeiterkammern finden eine im Gesetz auch vorgesehene
 organisatorische Zusammenfassung im Arbeiterkammertag,
 dessen Geschäfte von der Wiener Kammer
geführt werden. Die Kammer besteht aus gewählten
Mitgliedern, deren Zahl zwischen 30 und 130 je nach
der Größe des Sprengels schwankt und zerfällt in vier
Sektionen: für Arbeiter, Privatangestellte, Verkehrsarbeiter
 und Verkehrsangestellte. Die Geschäfte der
Kammern werden durch die Vollversammlung, die
Sektionen, die Ausschüsse und vor allem durch den aus
dem Präsidenten und den Sektionsobmännern bestehenden
 Vorstand geführt, dem zur Versehung der Konzepts-,
Kanzlei- und Kassageschäfte ein Kammerbüro mit ständig
 angestellten Fachbeamten zur Seite steht. Die
Kosten der Kammern werden durch Zuschläge zu den
Krankenkassenbeiträgen ausschließlich von den Arbeitnehmern
 selbst getragen. Mit Rücksicht auf die große
Zahl der Umlagepflichtigen ist es möglich, den Kammerbeitrag
 auf ein sehr geringes, einige Groschen pro
Kopf und Lohnwoche betragendes Ausmaß zu beschränken.

 Die Wahl in die Arbeiterkammer erfolgt auf Grund
der Verordnung vom 10. November 1920, durch welche
:»ine Wahlordnung geschaffen wurde, auf Grund eines
gleichen, allgemeinen, direkten, proportionalen Wahl-;ystemes;
 die aktive Wahlberechtigung besitzen alle
nindestens I18jährigen Arbeiter und Angestellten, ohne
Jnterschied der Staatsangehörigkeit, die am Tage der
Wahlausschreibung im Kammersprengel seit mindestens
zwei Monaten beschäftigt sind. Entsprechend der überwiegenden
 Bedeutung der freien Gewerkschaftsrichtung
n der wirtschaftlichen Arbeiterbewegung Oesterreichs ist
lie Mehrheit aller Arbeiterkanmern und sämtliche
Cammervorstände freigewerkschaftlich; ausschließlich in
/orarlberg stehen 20 freigewerkschaftlichen Mitgliedern
'‚eit der letzten Wahl 20 Vertreter der christlichsozialen
ınd völkischen Gewerkschaften gegenüher. Seit dem
3eginn der Wirksamkeit der Arbeiterkammern haben
zwei Wahlen stattgefunden, da die Funktionsperiode
ler Kammern mit fünf Jahren bemessen ist. Bei der
etzten Wahl in die maßgebende Arbeiterkammer in
Wien wurden 347.511 Stimmen abgegeben, von denen
184.957 auf die freien Gewerkschaften, 30.750 auf die
hristlichsoziale, 20.562 auf die deutschvölkische und
‚0.233 auf die kommunistische Fraktion entfielen. In der
:weitgrößten österreichischen Arbeiterkammer, in Graz,
vurden bei der letzten Wahl 71.3900 Stimmen abgezeben,
 von denen 54.9051 auf die freien Gewerkschaften,
5807 auf die Christlichsozialen, 6280 auf die Deutsch-‚ölkischen,
 4130 auf die Kommunisten entfielen.
Die Arbeiterkammern haben sich in den abgelaufenen
ieben Jahren ihres Bestandes eine angesehene
”osition im öffentlichen Leben Oesterreihs zu
üichern verstanden. Bei ihrer Entstehung gab es allerlings
 genug Stimmen des Zweifels darüber, ob diese
1euen FKinrichtungen Sinn und Lebensberechtigung beitzen
 würden. Insbesondere wurde auch innerhalb der
\rbeiterschaft selbst zu Zeiten die Meinung vertreten,
laß es sich um eine Parallelorganisation zu den ohneun
 bestehenden und äußerst wirksamen gewerkschaftichen
 Fachverbänden handle. Wenn die Schöpfer der
ırbeiterkammern, vor allem aber der vor einigen Jahren
            
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