Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

verstorbene erste Staatssekretär für soziale Verwaltung 
der Republik, Ferdinand Hanusch, im Jahre 1920 auf 
die Schaffung der Kammern drängten, so ließen sie sich 
von folgenden Gesichtspunkten lenken. 
Die Forderung nach Arbeiterkammern ist in der 
Österreichischen Arbeiterschaft seit dem Jahre 1848 ein 
integrierender Bestandteil des sozialpolitischen Pro- 
Sramms, Allerdings verband man in der absolutistischen 
und insbesondere in der liberalen Aera Oesterreichs 
mit dem Begriff der Arbeiterkammern den Wunsch 
nach Sicherung eines indirekten Wahlrechtes für die 
Industriearbeiterschaft in den österreichischen Reichsrat. 
Seit der Schaffung des allgemeinen Wahlrechtes in das 
Österreichische Parlament verlor die Forderung begreif- 
licherweise ihren politischen Sinn. Sie tauchte erst Ende 
der Kriegszeit im Parlament wieder auf und verschwand 
Seither nicht von der Tagesordnung, bis sie verwirklicht 
wurde. Die Motive für die Errichtung der Kammern 
waren nunmehr nicht mehr politische, sondern wirt- 
Schaftliche und sozialpolitische. Die Arbeiter- 
Schaft wollte erstens den seit Jahrzenten bestehenden 
Seseizlichen Interessenvertretungen der Unternehmer, 
den Handelskammern, ein gleichwertiges Instrument der 
Arbeiterklasse zur Seite setzen. Sie wollte zweitens für 
die Jegislatorischen . und sozialpolitischen Fragen ein 
Spezialorgan der Arbeiterbewegung schaffen, da die 
Gewerkschaften, insbesondere nach dem Umsturz, trotz 
Wachsenden Umfanges, infolge mannigfacher Gründe der 
Unzahl der auf sie gleichzeitig einstürmenden Aufgaben 
nicht völlig gewachsen sein konnten. Sie wollte drittens 
mit der Verankerung des wirtschaftlichen Mitbestimmungs- 
rechtes der Arbeiterschaft in der obersten Instanz das 
Werk der gesetzlichen Sicherung des Arbeiterschutzes 
krönen, das in der Schaffung der Betriebsräte, der 
Einigungsämter, der gesetzlich anerkannten Kollektiv- 
verträge, seinen Unterbau gefunden hatte. 
Absichtlich vermieden wurde es, dem reichsdeutschen 
Gedanken zu folgen und Arbeitskammern, das sind 
Paritätische Vertretungen der Unternehmer und Arbeiter, 
Zu schaffen. Ist doch der in Deutschland im Jahre 1918 
aufgetauchte Gedanke der Arbeitsgemeinschaft von der 
anders eingestellten österreichischen Arbeiterbewegung 
Stets abgelehnt worden. Ebensowenig streben die 
Arbeiterkammern danach, gesetzgebende Körperschaften 
Zu sein. Sie selbst und die Gewerkschaften stehen dem 
Gedanken des Wirtschaftsparlamentes ablehnend gegen- 
über, in dem sie eine Ablenkung von dem gesunden 
Gedanken der direkten politischen Vertretung der 
Wählerschaft erblicken. Daher sind die Arbeiterkammern 
auch nichts anderes als begutachtende Organeder 
Gesetzgebung und Verwaltung geworden. 
Allerdings haben sie es verstanden, ihren Wirkungs- 
kreis über den engeren Sinn des Gesetzes hinaus zu 
Srweitern. Nach dem Gesetze selbst gehört zum 
Wirkungskreis der Kammern die Erstattung von Gut- 
achten und Vorschlägen über Angelegenheiten der 
Sozialpolitik, Sozialversicherung und dergleichen, ins- 
besondere über Gesetzentwürfe dieser Art; Mit- 
Wirkung an der sozialen Wirtschaftsverwaltung ; Dele- 
Sierungsrecht für andere Körperschaften; Ergreifung deı 
Initiative in sozialpolitischen und wirtschaftlichen An- 
Belegenheiten. Es kann num ohneweiters festgestellt 
verden, daß die junge Institution der Kammer, wie das 
n der Psychologie einer neu gegründeten und im Wett- 
»ewerb mit anderen, schon längst bewährten Körper- 
;chaften stehenden Einrichtung liegt, vor allem durch 
hre eigene Initiative hervorzutreten bestrebt war. 
Die Begutachtung der Bundes- und Landesgesetze spielt 
wohl eine bedeutungsvolle Rolle im Amtsleben der 
Sammern. So können sie sicherlich das Verdienst für 
ich in Anspruch nehmen, beim Ausbau der sozi- 
ılen Gesetzgebung in den letzten Jahren und 
nsbesondere bei der Schaffung der Sozialversicherungs- 
zesetze, deren Entstehung ja den abgelaufenen Jahren 
sozialpolitish den Stempel aufdrückt, durch ihre Gut- 
ıchten mit erfolgreicher Produktivität mitgewirkt zu 
1aben. Vor allem seien hier das Arbeiterversicherungs- 
ınd das Angestelltenversicherungsgesetz, die verschiede- 
ıen Novellen zum Unfall- und Krankenversicherungs- 
sjesetz und die zahlreichen Novellen zum Arbeitslosen- 
‚ersicherungsgesetz hervorgehoben. Quantitativ stellt 
edoch die begutachtende Tätigkeit der Kammern den 
zeringsten Teil ihrer eigentlichen Wirksamkeit dar. Um 
lien Apparat der Arbeiterkammern mit Leben zu er- 
üllen, wären die immerhin doch nur spärlichen gesetz- 
zeberischen Produkte auf sozialpolitischem und arbeits- 
'‚echtlichem Gebiete nicht genügend gewesen. Dazu kam 
nsbesondere‘ noch der Umstand, daß nicht sämtliche 
Zentralbehörden der Tätigkeit der Kammern das ent- 
prechende Verständnis entgegenbringen und daß die 
Cammern etwa auf steuerrechtlichem und finanzpoliti- 
chem Gebiet in einem hartnäckigen, aber konsequent 
zeführten Kampf um ihre Anerkennung als begutachtende 
stelle stehen. Weist ihnen doch das Gesetz ausdrücklich 
lie Erstattung von Aeußerungen über alle, die Interessen 
ler Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar be- 
ührenden Themen zu. Zahlenmäßig und inhaltlich 
viel bedeutungsvoller war vielmehr, was die Kammern, 
aeben ihrer begutachtenden Tätigkeit, als schöpferi- 
;che Anreger neuer sozialer Linrichtungen 
>der Hilfseinrichtungen, geleistet haben. Am 
»)esten wird ein Ueberblik über die Mannigfaltigkeit 
les Wirkungskreises der Kammern dadurch geboten, 
laß die Fachabteilungen innerhalb der Wiener 
Cammer, die mit rund 450.000 umlagepflichtigen An- 
zehörigen die größte und wegen ihrer Lage in Wien 
ınd ihrer Beziehungen zu den Zentralstellen, sowie 
vegen ihrer ausgiebigsten Personaldotierung in jeder 
Hinsicht die Zentralstelle des Österreichischen Arbeiter- 
Kgammerwesens repräsentiert, angeführt werden: Prä- 
idium, Sozialpolitik, Sozialversicherung, 
Volkswirtschaft und Statistik, Arbeitsrecht, 
Verkehrswesen, Auskunftstelle für Arbeitslose, 
Lehrlingsschutzstelle, sozialwissenscaft- 
liche Studienbibliothek, Referat für Frauen- 
arbeit, Referat für Rationalisierungswesen, 
Erfinderberatungsstelle. Einzelne dieser Ein- 
ichtungen stellen nur die Zentrale einer weitverzweigten 
Irganisation dar. So ist etwa die Lehrlingsschutzstelle 
sine Zentralstelle mit 44 Filialen in allen Bundesländern, 
lie im Jahre 1926 — 25.279 Lehrlinge und Lehrmädchen, 
nsbesondere in rechtlichen Angelegenheiten, befürsorgt 
1aben. In den letzten fünf Jahren wurden ungefähr 
15.000 Jugendliche in diesen Schutzstellen beraten. In
	        
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