verstorbene erste Staatssekretär für soziale Verwaltung
der Republik, Ferdinand Hanusch, im Jahre 1920 auf
die Schaffung der Kammern drängten, so ließen sie sich
von folgenden Gesichtspunkten lenken.
Die Forderung nach Arbeiterkammern ist in der
Österreichischen Arbeiterschaft seit dem Jahre 1848 ein
integrierender Bestandteil des sozialpolitischen Pro-Sramms,
Allerdings verband man in der absolutistischen
und insbesondere in der liberalen Aera Oesterreichs
mit dem Begriff der Arbeiterkammern den Wunsch
nach Sicherung eines indirekten Wahlrechtes für die
Industriearbeiterschaft in den österreichischen Reichsrat.
Seit der Schaffung des allgemeinen Wahlrechtes in das
Österreichische Parlament verlor die Forderung begreiflicherweise
ihren politischen Sinn. Sie tauchte erst Ende
der Kriegszeit im Parlament wieder auf und verschwand
Seither nicht von der Tagesordnung, bis sie verwirklicht
wurde. Die Motive für die Errichtung der Kammern
waren nunmehr nicht mehr politische, sondern wirt-Schaftliche
und sozialpolitische. Die Arbeiter-Schaft
wollte erstens den seit Jahrzenten bestehenden
Seseizlichen Interessenvertretungen der Unternehmer,
den Handelskammern, ein gleichwertiges Instrument der
Arbeiterklasse zur Seite setzen. Sie wollte zweitens für
die Jegislatorischen . und sozialpolitischen Fragen ein
Spezialorgan der Arbeiterbewegung schaffen, da die
Gewerkschaften, insbesondere nach dem Umsturz, trotz
Wachsenden Umfanges, infolge mannigfacher Gründe der
Unzahl der auf sie gleichzeitig einstürmenden Aufgaben
nicht völlig gewachsen sein konnten. Sie wollte drittens
mit der Verankerung des wirtschaftlichen Mitbestimmungsrechtes
der Arbeiterschaft in der obersten Instanz das
Werk der gesetzlichen Sicherung des Arbeiterschutzes
krönen, das in der Schaffung der Betriebsräte, der
Einigungsämter, der gesetzlich anerkannten Kollektivverträge,
seinen Unterbau gefunden hatte.
Absichtlich vermieden wurde es, dem reichsdeutschen
Gedanken zu folgen und Arbeitskammern, das sind
Paritätische Vertretungen der Unternehmer und Arbeiter,
Zu schaffen. Ist doch der in Deutschland im Jahre 1918
aufgetauchte Gedanke der Arbeitsgemeinschaft von der
anders eingestellten österreichischen Arbeiterbewegung
Stets abgelehnt worden. Ebensowenig streben die
Arbeiterkammern danach, gesetzgebende Körperschaften
Zu sein. Sie selbst und die Gewerkschaften stehen dem
Gedanken des Wirtschaftsparlamentes ablehnend gegenüber,
in dem sie eine Ablenkung von dem gesunden
Gedanken der direkten politischen Vertretung der
Wählerschaft erblicken. Daher sind die Arbeiterkammern
auch nichts anderes als begutachtende Organeder
Gesetzgebung und Verwaltung geworden.
Allerdings haben sie es verstanden, ihren Wirkungskreis
über den engeren Sinn des Gesetzes hinaus zu
Srweitern. Nach dem Gesetze selbst gehört zum
Wirkungskreis der Kammern die Erstattung von Gutachten
und Vorschlägen über Angelegenheiten der
Sozialpolitik, Sozialversicherung und dergleichen, insbesondere
über Gesetzentwürfe dieser Art; Mit-Wirkung
an der sozialen Wirtschaftsverwaltung ; Dele-Sierungsrecht
für andere Körperschaften; Ergreifung deı
Initiative in sozialpolitischen und wirtschaftlichen An-Belegenheiten.
Es kann num ohneweiters festgestellt
verden, daß die junge Institution der Kammer, wie das
n der Psychologie einer neu gegründeten und im Wett-»ewerb
mit anderen, schon längst bewährten Körper-;chaften
stehenden Einrichtung liegt, vor allem durch
hre eigene Initiative hervorzutreten bestrebt war.
Die Begutachtung der Bundes- und Landesgesetze spielt
wohl eine bedeutungsvolle Rolle im Amtsleben der
Sammern. So können sie sicherlich das Verdienst für
ich in Anspruch nehmen, beim Ausbau der soziılen
Gesetzgebung in den letzten Jahren und
nsbesondere bei der Schaffung der Sozialversicherungszesetze,
deren Entstehung ja den abgelaufenen Jahren
sozialpolitish den Stempel aufdrückt, durch ihre Gutıchten
mit erfolgreicher Produktivität mitgewirkt zu
1aben. Vor allem seien hier das Arbeiterversicherungsınd
das Angestelltenversicherungsgesetz, die verschiedeıen
Novellen zum Unfall- und Krankenversicherungssjesetz
und die zahlreichen Novellen zum Arbeitslosen-‚ersicherungsgesetz
hervorgehoben. Quantitativ stellt
edoch die begutachtende Tätigkeit der Kammern den
zeringsten Teil ihrer eigentlichen Wirksamkeit dar. Um
lien Apparat der Arbeiterkammern mit Leben zu erüllen,
wären die immerhin doch nur spärlichen gesetzzeberischen
Produkte auf sozialpolitischem und arbeits-'‚echtlichem
Gebiete nicht genügend gewesen. Dazu kam
nsbesondere‘ noch der Umstand, daß nicht sämtliche
Zentralbehörden der Tätigkeit der Kammern das entprechende
Verständnis entgegenbringen und daß die
Cammern etwa auf steuerrechtlichem und finanzpolitichem
Gebiet in einem hartnäckigen, aber konsequent
zeführten Kampf um ihre Anerkennung als begutachtende
stelle stehen. Weist ihnen doch das Gesetz ausdrücklich
lie Erstattung von Aeußerungen über alle, die Interessen
ler Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar beührenden
Themen zu. Zahlenmäßig und inhaltlich
viel bedeutungsvoller war vielmehr, was die Kammern,
aeben ihrer begutachtenden Tätigkeit, als schöpferi-;che
Anreger neuer sozialer Linrichtungen
>der Hilfseinrichtungen, geleistet haben. Am
»)esten wird ein Ueberblik über die Mannigfaltigkeit
les Wirkungskreises der Kammern dadurch geboten,
laß die Fachabteilungen innerhalb der Wiener
Cammer, die mit rund 450.000 umlagepflichtigen Anzehörigen
die größte und wegen ihrer Lage in Wien
ınd ihrer Beziehungen zu den Zentralstellen, sowie
vegen ihrer ausgiebigsten Personaldotierung in jeder
Hinsicht die Zentralstelle des Österreichischen Arbeiter-Kgammerwesens
repräsentiert, angeführt werden: Präidium,
Sozialpolitik, Sozialversicherung,
Volkswirtschaft und Statistik, Arbeitsrecht,
Verkehrswesen, Auskunftstelle für Arbeitslose,
Lehrlingsschutzstelle, sozialwissenscaftliche
Studienbibliothek, Referat für Frauenarbeit,
Referat für Rationalisierungswesen,
Erfinderberatungsstelle. Einzelne dieser Einichtungen
stellen nur die Zentrale einer weitverzweigten
Irganisation dar. So ist etwa die Lehrlingsschutzstelle
sine Zentralstelle mit 44 Filialen in allen Bundesländern,
lie im Jahre 1926 — 25.279 Lehrlinge und Lehrmädchen,
nsbesondere in rechtlichen Angelegenheiten, befürsorgt
1aben. In den letzten fünf Jahren wurden ungefähr
15.000 Jugendliche in diesen Schutzstellen beraten. In