Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

gen moderner Produktionsprozesse auszubilden, sowie sie 
dem Müßiggang zu entziehen. Es hat sich gezeigt, daß 
die Absolventen solcher Nachschulungskurse meist in 
verhältnismäßig kurzer Zeit eine Arbeit finden, es hat 
sich auch gezeigt, daß man manchmal durch diese Aus- 
bildung neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen konnte, 
zum Beispiel durch die Ausbildung von Angestellten für 
moderne Kalkulationsmethoden. 
Die Anweisung der Unterstützungen erfolgt ausnahms- 
los nur durch die berufene Arbeitsvermittlungsstelle, das 
Arbeitslosenamt. Als allgemeiner Grundsatz für die 
ganze Organisation der Arbeitslosenfürsorge gilt die 
Paritätischhe Zusammensetzung aller Behörden; 
die zur Entscheidung berufenen Organe sind in allen 
Instanzen (bis zum Beirat im Bundesministerium für 
soziale Verwaltung) aus Vertretern der Arbeitgeber und 
der Arbeitnehmer in gleicher Zahl zusammengesetzte 
Kommissionen. Eigene Bestimmungen richten sich gegen 
die Ueberstimmung durch eine der beiden Kurien. 
Einen ungefähren Ueberblikk über die Entwicklung 
der Arbeitslosenversicherung gibt nachstehende Tabelle: 
Jahr l 
1919" 147.192 
1920 | 32.217 
19217 11.672 
1922, 149.484 
1928 109.786 
1924! 95,295 
1925! 149.980 
1926! 176,537 
1927 ' 177.218 
Zahl d-r Arbeitsloser Beiträge der Ar- 
—— — utstosen___ Dean beitgeber und 
Jahres-  Niederster | Höchster A 
schnitt Stand (am Monatsende‘ Schilling 
37.266 
14.733 
8.709 
30.967 
75.810 
63.556 
116.420 
148.111 
127.352 
186.030 
69.427 
16.713 
117.144 
L67.417 
154.491 
207.834 
231.361 
244.257 
49,823.000 ' 
68.015.000 
126,451.000 
152,643.000 
153.279.000 
40,302.000 
68,535.000 
90.619.000 
118,038.000 
114.697.000 
I. Arbeitsvermittlung. 
Gegen Ende des Krieges, im Dezember 1017, als man, 
wie erwähnt, anfıng, sich mit der bevorstehenden De- 
Mobilisierung zu befassen, wurde eine durchgreifende 
Regelung der Arbeitsvermittlung begonnen. Eine „Reichs- 
Stelle für Arbeitsvermittlung” und „Landesstellen für 
Arbeitsvermittlung” wurden errichtet und mit der Auf- 
8abe betraut, ein lückenloses Netz von Arbeitsnachweisen 
Zu schaffen. Diese Gedanken wurden unmittelbar nach 
dem Umsturz mit einer Vollzugsanweisung vom 4. No- 
vember 1918, StGBl. Nr. 18, später mit einer Ministerial- 
Verordnung vom 26. Mai 1920, BGBl. Nr. 243, weiter 
“Ntwickelt. Ein entscheidender Grundgedanke hiebei ist, 
die Arbeitsvermittlung unter eine „paritätische” Leitung zu 
stellen. Dieser Gedanke hat sich als glücklich erwiesen. 
Paritätische Kommissionen, aus Vertretern der Arbeit- 
zeber und Arbeitnehmer zusammengesetzt, waren der 
\ufgabe, die Organisation des Arbeitsmarktes zu 
schaffen, besser gewachsen, als die Organe der bisherigen 
»olitischen Verwaltung, aber auch besser als einseitige 
Campforganisation von der einen oder von der anderen 
Seite oder als humanitäre Einrichtungen. Insbesondere 
lie Einrichtung der bereits im November 1918 geschaffenen 
‚Industriellen Bezirkskommissionen” hat sich bis heute 
;ehr bewährt‘). Sie haben in ganz Oesterreich den öffent- 
ichen Arbeitsnachweis durchgesetzt und den Facharbeits- 
ıachweis, der sich bis dahin in den Händen der 
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen befand, 
Jurchwegs zu paritätisch verwalteten Finrichtungen um- 
zestaltet. 
Fs war von großer Bedeutung für den neuen Apparat 
les Arbeitsnachweises, daß ihm die Durchführung der 
Arbeitslosenfürsorge und auch die Arbeitsvermittlung 
übertragen wurde. Daraus ergeben sich wichtige Vor- 
teile. 
Die zehn Jahre, die seither vergangen sind, waren 
einer Verfeinerung des Arbeitsnachweiswesens insoferne 
nicht günstig, als die Depression des Arbeitsmarktes den 
neuen Stellen nur beschränkte Möglichkeiten bot, neue 
Methoden anzuwenden. Dennoch kann man hier wichtige 
Fortschritte verzeichnen. Die Arbeitsnachweise haben sich 
eine sorgfältige Evidenz über das vorhandene Material 
4ergestellt. Jeder einzelne Arbeitsuchende ist in einem 
Kataster mit allen seinen bisherigen Verwendungen, Kennt- 
nissen und Fähigkeiten verzeichnet; auch die Betriebe, 
deren Bedarf zu decken ist, wurden in einem eigenen 
Kataster erfaßt. Tüchtigen Arbeitsvermittlungsbeamten 
wurde durch die erwähnte organisatorische Entwicklung 
die Möglichkeit gegeben, in enge Fühlung mit den Be- 
rieben in ihrem Sprengel zu treten, sich über die 
3Zedürfnisse der größeren Betriebe genau zu unter- 
:ichten und sich das Vertrauen der Betriebsleitungen zu 
zrwerben. 
Auch für ein weiteres, sehr schwieriges und sehr wich- 
iges Gebiet sind so die ersten Grundlagen geschaffen 
worden. Finzelne Industrielle Bezirkskommissionen haben 
gene Einrichtungen für die Berufsberatung der der 
ichule entwachsenen Jugend ins Leben gerufen, andere 
konnten die ausgebreiteten Kenntnisse des praktischen 
Lebens Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung stellen, 
lie es unternahmen, dieses Gebiet zu organisieren. 
ı) Der Name dieser Einrichtung stammt aus den Zeiten der 
Demobilisierung und gibt heute kein richtiges Bild ihres Auf- 
zabenkreises; im Deutschen Reich hat man die paritätischen 
Sinrichtungen dieser Art „Landesarbeitsämter” genannt. 
DAS ARBEITSRECHT 
Von Ministerialrat im Bundesministerium für soziale Verwaltung Dr. Franz Wlcek. 
Im alten, national zersplitterten Oesterreich begegnete 
die Tätigkeit der gesetzgebenden Körperschaften und 
der Regierungen vielfach großen Hemmungen, die ihre 
letzte Ursache in den nationalen Zwistigkeiten hatten. 
Manche sozialrechtliche Gesetzesvorlage wurde in dem 
vom nationalen Hader zerrissenen Reichsrate von Session 
zu Session verschleppt, ohne der Erledigung zugeführt 
zu werden. In dem neuen, national ‚einheitlichen 
Oesterreich trat ein Umschwung ein, die Sozial- 
zolitik erlangte eine überragende Bedeutung. Man
	        
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