Die Gesamtausgaben und Gesamteinnahmen der
Jahre 1023 und 10928 können nicht ohne weiteres
verglichen werden, weil im Jahre 1923 die Monopole
und Betriebe formell anders behandelt worden sind
als im Voranschlag 1028; überdies waren die Bundes-
bahnen im Jahre 1923 bis I. Oktober noch im Betriebe
des Bundes, daher auch in der Haushaltrechnung.
Immerhin führt auch ein Vergleich des Aufwandes
für die wichtigsten Aufwandszweige im Jahre 1023
mit jenem nach dem Voranschlag 1028 die Fortschritte
vor Augen.
Für das Unterrichtswesen wurden aus Bundesmitteln
im Jahre 10923 235 Millionen Schilling ausgegeben,
wärend im Jahre 1928 551 Millionen Schilling vor-
gesehen sind. Dieser Aufwand betrifft lediglich das
Mittelschul- und Hochschulwesen, während der Volks-
schulaufwand von den Ländern, bzw. den Gemeinden
zu bestreiten ist.
Das Ressort der sozialen Verwaltung ist in der
Nachkriegszeit zum großen Teile vor ganz neue Auf-
gaben gestellt worden, es kann daher von einem
Wiederaufbau nicht die Rede sein. Drei Hauptauf-
gaben sind es, die diesem Ressort obliegen: die
Kriegsbeschädigtenfürsorge, die: Sozialversicherung
und das Volksgesundheitswesen. Die Kriegsbeschä-
digtenfürsorge konnte dank der günstigen Entwicklung
der Staatsfinanzen von Jahr zu Jahr mit größeren
Mitteln bedacht werden. Im Jahre 1923 wurden hiefür
rund 37 Millionen Schilling ausgegeben, während der
Voranschlag 1928 rund 69 Millionen Schilling vor-
sieht. Der Nettoaufwand für Volksgesundheit zeigt
in der gleichen Zeit eine Steigerung von 17 Millionen
Schilling auf 26 Millionen Schilling, wobei zu berück-
zichtigen ist, daß die Krankenfürsorge nur zum Teil
dem Bunde zur Last fällt.
Aus dem Vergleich des Aufwandes für die Sozial-
versicherung in den verschiedenen Jahren kann nicht
ohne weiteres ein Schluß auf den Umfang der Leistung
gezogen werden. Es drückt sich in diesen Zahlen
einerseits das Maß der Arbeitslosigkeit in den ver-
schiedenen Jahren aus, andererseits darf nicht über-
sehen werden, daß die gesetzlichen Bestimmungen
über die Verteilung des Aufwandes für die Arbeits-
losenfürsorge einschneidende Änderungen erfahren
haben.
Die von Jahr zu Jahr steigende Fürsorge für die
wirtschaftlichen Ressorts kommt in den Aufwands-
beträgen des Landwirtschaftsministeriums und des
Handelsministeriums klar zum Ausdruck. Einschließlich
der als Investitionen gebuchten Aufwendungen des
Landwirtschaftsressorts zeigt das Jahr 1023 einen
Gesamtaufwand von 1l’3 Millionen Schilling, während
wir im Voranschlage 10928 den Betrag von 42 Mil-
lionen Schilling finden. Allerdings sind seit dem Jahre
1925 die bis dahin vom Handelsressort bestrittenen
Ausgaben des Wasserbaudienstes in das Budget
des Landwirtschaftsministeriums überstellt worden.
Der Aufwand für Handel, Gewerbe, Industrie und
Bauten betrug im Jahre 1023 insgesamt 28‘4 Millionen
Schilling, der Voranschlag 1928 lautet (einschließlich
der Investitionen) auf 76'°3 Millionen Schilling (ohne
Verkehrswesen).
Die beiden wirtschaftlichen Ressorts zusammen
zeigen im Jahre 1928 (Voranschlag) gegenüber dem
Erfolg 1023 eine Steigerung um 78°6 Millionen
Schilling oder um rund 200%. Allerdings haben sich
auch die von diesen Ressorts selbst aufgebrachten
Einnahmen von 5°5 auf IT0O Millionen Schilling ge-
hoben. (Abzüglich der Einnahmen ergibt sich somit
zäine Steigerung um 731 Millionen Schilling oder um
210%.)
Die zu den wirtschaftlichen Ressorts gehörenden Be-
Triebe, nämlich Bundesforste, ferner Post und Telegraph,
Vlontanbetriebe und karthographisches Institut sind
in obigen Ziffern nicht berücksichtigt, da die Geba-
ung dieser Betriebe in besonderen Betriebsvoran-
ichlägen und Abschlüssen dargestellt wird.
Die Gebarung der Bundesbahnen bildet, wie schon
5ben angedeutet, keinen Bestandteil des Bundeshaus-
1altes. Wohl aber sind im Bundesvoranschlag jene
3Zeträge vorgesehen, die den Bundesbahnen aus
3Zundesmitteln zur Verfügung gestellt werden. Es sind
lies ein namhafter Beitrag zum Erfordernis für die
Altpensionisten, ein Betriebszuschuß in der Höhe der
von den Beförderungsgebühren entfallenden Ver-
kehrssteuern, außerdem bestreitet der Bund die
Lasten aus dem Südbahnübereinkommen.
Die für Investitionszwecke erforderlichen Summen
werden den Bundesbahnen im Rahmen der jeweiligen
inanzgesetzlichen Bewilligung vom Bunde gegen an-
gemessene Verzinsung und Tilgung zur Verfügung
gestellt,
Seit I. Jänner 1027 ist auch die Postsparkasse ein
;elbständiger Betrieb und es bildet deren Gebarung
nicht mehr einen Bestandteil des Bundeshaushaltes.
In jedem nützlichen Aufwand der öffentlichen Ver-
waltung‘ liegt an sich eine Befruchtung der Volks-
wirtschaft. Das Maß der Produktionsförderung im
wirtschaftlichen Sinne kann vor allem an der Hand
der unter dem Titel „Investitionen“ aufgewendeten
Viittel beurteilt werden.
Es sei daher im nachstehenden eine Übersicht der
ın den Jahren 1023 bis 1927 für Investitionen ge-
machten und für das Jahr 1928 veranschlagten Aus-
gaben gegeben:
Redinungsabschluß Voranschlag
1023 1924 1925 1926 1027 1928
760°08 10367 00'604 13565 10566 IOTIO
Millionen Schilling.
In diesen Summen erschöpfen sich aber keineswegs
lie im allgemein wirtschaftlichen Sinne produktiven
Ausgaben des Bundes. Vielmehr finden sich fast bei
allen Zweigen des Staatshaushaltes Aufwendungen,
lie unmittelbar der Wirtschaft zustatten kommen.