ÖSTERREICHISCHE WÄHRUNGSPOLITIK 1918 BIS 1928
Von Ministerialrat Dr. Hans Rizzi.
Die Währungspolitik der durch den Zerfall der öster-
reichisch-ungarischen Monarchie entstandenen öster-
reichischen Republik war zunächst durch denStand des
Geldwesens, den diese vom alten Staat übernommen
hatte und durch die Bestimmungen, die der Staats-
vertrag von St. Germain über das Zentralnoteninstitut
der alten Monarchie getroffen hatte, gegeben. Der
Krieg ist in Österreichh-Ungarn bekanntlich so wie bei
der Mehrzahl der kriegführenden Staaten überwiegend
durch die Notenpresse finanziert worden mit dem Er-
gebnis, daß der Notenumlauf von rund 2'4 Milliarden
Kronen bei Kriegsausbruch auf über 30 Milliarden
m Oktober 1918 gestiegen war. Die Wirkung dieser
Art der Kriegsfinanzierung auf die Wechselkurse und
auf den Binnenwert der Währung wolle aus der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Notenumlauf
Wert der |
Soldkrone
nach den
Wechselkur-| Lebens- |
sen in |kostenindex
Papierkro-
nen aus- |
yedrückt
Jahr |
Monat
absolut
4illionen
6 AN
Index *)
1914
(915
405
970
3,249
7.011
3.352
0,782
‚2.883
‚8,099
24.566
30.155 |
34.888
\ Der Ne tenumlauf Juli "O14 gleich eins gesetzt
1.99
3.50
2.80
3.34
131
5.15
7.20
9.83
12.06
12098
1.16
1.30
1.50
1.56
1.89
2.23
2.25
2,42
2.51
2251
158
1916
226
1917
6.71
11.62
(918
Die Tabelle ist in mehrfacher Richtung interessant.
Sie zeigt einerseits, daß der Binnenwert der Währung
ich während des Krieges trotz weitgehender behörd-
icher Preisregelung der wichtigsten Verbrauchsgüter,
nahezu gleichmäßig mit dem Ansteigen des Noten-
imlaufes verringert hat, daß aber in derselben Zeit
der in den Wechselkursen auf neutrale Plätze zum
Ausdruck gelangende Außenwert nur einen Bruchteil
dessen eingebüßt hat, was der Binnenwert verloren
hat. Die Erklärung liegt darin, daß bei der fast gänz-
lichen Unterbindung des zwischenstaatlichen Waren-
Ind Geldaustausches die bei normaler Wirtschaftslage
invermeidliche Ausgleichung der Kaufkraftparitäten
Zwischen Binnen- und Außenmarkt nicht platzgreifen
konnte. Maßgebend für die Geldbewertung muß
ünter diesen Umständen natürlich der Binnen-
wert des Geldes sein. Der Metallschatz der Öster-
"eichisch-ungarischen Bank (Gold, Golddevisen und
Silbergeld österreichischer Prägung) sank von dem
Stande von IA Milliarden bei Kriegsausbruch auf
342 Millionen Kronen am 31. Oktober I918. In der-
;elben Zeit stieg die Verschuldung der beiden Staats-
‚erwaltungen gegenüber der Notenbank von 60 Mil-
ionen auf rund 27 Milliarden Kronen. Von dem
Votenumlauf von rund 31!/, Milliarden zu jener Zeit
ıntfielen somit rund 86%, auf die unmittelbare Be-
ınspruchung des Noteninstituts durch die beiden
staaten. Unter diesen Umständen wäre die Wieder-
jerstellung des Vorkriegswertes der Öösterreichisch-
ıngarischen Währung auch dann nicht möglich gewesen,
venn für die weitere Gestaltung des Geldwesens
‚usschließlich wirtschaftliche und geldtechnische Fak-
;ooren maßgebend gewesen wären. Tatsächlich waren
edoch durch den Zusammenbruch der alten Monarchie
lie Geschicke ihrer Wirtschaft und ihrer Geldver-
“assung in ein zunächst undurchdringliches Dunkel
gehüllt. Der industrielle und der landwirtschaftliche
Produktionsapparat waren durch die vier Kriegsjahre
vollständig erschöpft und desorganisiert, die Absatz-
märkte durch den Zerfall des einheitlichen Wirtschafts-
gebietes und durch die wirtschaftliche Blokade zerstört;
die Vorräte an Rohstoffen und Konsumgütern, ohne
die keine Produktion möglich ist, waren gänzlich er-
schöpft. Die Auslandsguthabungen der Wirtschaft
aus der Vorkriegszeit waren in den feindlichen
Staaten unter Zwangsverwaltung gestellt worden, auf
ausländischen Kredit konnte ein Staatswesen und eine
Wirtschaft, deren Schicksale in dem Maße ungewiß
waren, nicht rechnen. Die zehn Monate vom Abschluß
des Waffenstillstandes bis zur Unterzeichnung des
Staatsvertrages von St. Germain bedeuteten somit für
las besiegte Österreich wirtschafllich eine Fortsetzung der
<riegsnöte, verschärft durch die Abschnürung des neuen
;taates gegenüber seinen bisherigen Rohstoffquellen
n den Sudeten- und Karpathenländern und durch
lie soziale Unruhe, die der staatliche Zusammenbruch
ınd die wirtschaftliche Not erzeugt hatten. Unter
liesen Umständen war zunächst an einen Abbau der
<riegswirtschaft auch auf dem Gebiete des Geldwesens
ıcht zu denken. Die im Jahre 1910 eingeleitete und
‚either verschärfte öffentlich-rechtliche Regelung des
/erkehrs mit ausländischen Zahlungsmitteln und des
Zeldverkehrs mit dem Ausland wurden aufrecht er-
‚alten. Für den Rückschauenden ist es klar, daß
lurch diese Maßnahmen die Geldentwertung keineswegs
‚ufgehalten werden konnte; sie waren aber zur Zeit
les Notstands dennoch unvermeidlich, umes der öffent-
ichen Hand, die vorerst allein hiezu in der Lage war,
a ermöglichen, die dringendsten Lebensbedürfnisse
ler Bevölkerung nach Getreide, Fett und Kohle not-
lürftig zu befriedigen. Daneben mußte Österreich,
ım den vollständigen physischen Zusammenbruch des
7olkes hintanzuhalten. ständig mit der Bitteum Kredite
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