Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

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mit der italienischen Regierung direkte Verhandlun- 
zen, außerhalb des Rahmens der Friedenskonferenz, 
gepflogen wurden, die anfangs nicht aussichtslos 
schienen. 
Hingegen gelang es, an den Grenzen gegenüber 
Jugoslawien und gegenüber Ungarn im Laufe 
der Verhandlungen erhebliche Verbesserungen 
durchzusetzen. Die ursprüngliche bedingungslos ge- 
forderte Abtretung des südlichen Kärnten an Jugo- 
slawien wurde nunmehr von einer Volksabstimmung 
abhängig gemacht und die von Deutschen bewohnten 
westlichen Grenzgebiete Ungarns wurden der öster- 
zeichischen Republik zugesprochen. Ihre Angliederung 
war von der deutschösterreichischen Delegation, dem 
Prinzipe des Selbstbestimmungsrechtes entsprechend, 
nur für den Fall eines günstigen Ausganges eineı 
vorzunehmenden Volksabstimmung gefordert worden. 
Die Alliierten aber erachteten den Willen der deutschen 
Bevölkerung Westungarns auch ohne Abstimmung als 
hinlänglich manifest und verfügten demgemäß die 
»edingungslose Vereinigung dieses Gebietes mit 
ınserem Staatswesen. [Pizitero-Erfolgeider Friedens- 
delegation/mügsen) darifi erblickt werden, daß es ihrem 
anablässigen Bemühen gelang, die Großmächte zu 
veranlassen, die zeitweise überaus kritische Lage in 
Kärnten, welches von einer irregulären Besetzung 
durch jugoslawisches Militär und damit von den Ge- 
fahren eines blutigen Guerillakrieges bedroht war, zu 
stabilisieren. Desgleichen sind als wichtige, wenn auch 
nicht direkt mit den Friedensverhandlungen selbst zu- 
sammenhängende Erfolge der Bemühungen der Frie- 
densdelegation die Erwirkung von Krediten zur 
Finanzierung der Lebensmittelzuschübe in 
das von Nahrungsmitteln fast gänzlich entblößte 
Desterreich und fin-des/ wenigstens zeitweise erfolgter] 
Sicherung der Kohlenlieferungen zu be- 
zeichnen. 
Am 2. September wurde der Friedensdelegation 
der Text der Friedensbedingungen mit dem Bedeuten 
überreicht, daß diese Bedingungen binnen fünf Tagen 
als Ganzes angenommen oder abgelehnt sein müßten. 
Wäre diese Frist auf Bitten der österreichischen Dele- 
gation nicht um zwei Tage erstreckt worden, so hätte 
der Staatskanzler bei den damaligen Verkehrsverhält- 
nissen kaum Gelegenheit gehabt, diesen Text vor 
Unterzeichnung der Nationalversammlung vorzulegen. 
Am 5. September stellten die Landesvertretungen von 
Tirol, Kärnten, Steiermark, Ober- und Niederöster- 
‚eich und den deutschen Sudetenländern in einem 
Proteste fest, daß die territorialen Bedingungen des 
Vertrages das natürliche nationale Recht auf 
Selbstbestimmung vergewaltigen. Am 6. Sep- 
tember nahm die Nationalversammlung der Republik 
Deutschösterreich den Bericht des Staatskanzlers über 
den Verlauf und die Ergebnisse der Verhandlungen 
von St. Germain zur Kenntnis. In einer feierlichen 
Rechtsverwahrung erklärte sie, der gegebenen Zwangs- 
‚X 
lage Folge tragen zu müssen, obschon sie den Frieden 
von St. Germain für national ungerecht, politisch 
verhängnisvoll und wirtschaftlich undurchführbar halte. 
In der Erwartung, daß die von den alliierten und 
assoziierten Mächten gegebenen Zusicherungen erfüllt 
werden würden und in der Anhoffnung, im Völker- 
yunde jene Instanz zu finden, welche berufen sein wird, 
anserer Republik ihr Recht wiederzugeben und dauernd 
zu sichern, beauftragte die Nationalversammlung den 
Kanzler, den Friedensvertrag zu unterzeichnen. 
Die. Unterzeichnung des Vertrages hat am 10. Sep- 
tember IQI19 stattgefunden. Am 16. Juli 1920 ist er 
in Kraft getreten. 
4. 
VON ST. GERMAIN BIS GENF. ; 
Durch den Abschluß des Vertrages von St. Germain 
ırhielt die auswärtige Politik Oesterreichs eine voll- 
<ommen veränderte Richtung. Der Anschluß an 
Deutschland, bis dahin Ziel und Gegenstand prakti- 
;cher Politik, wurde nunmehr zu einer fernen Zukunfts- 
1offnung, Dafür galt es nun möglichst rasch ver- 
rauensvolle Beziehungen zu den maßgebenden West- 
nächten anzubahnen, von welchen die Gewährung 
ler zur Finanzierung der Lebensmittelzuschübe und 
zur Ingangsetzung der Österreichischen Wirtschaft 
Iringendst benötigte” Kredithilfe abhing. Ebenso 
nußte mit den Nachfolgestaaten ein Verhältnis 
zuter Nachbarschaft gefunden und gefestigt werden. 
Die brennendste Sorge der Regierung bildete im 
ypätherbst 1919 die Sicherung der Lebensmittelzuschübe. 
"ine Reise des Staatskanzlers nach Paris im Dezember 
9I9 und eine Reise der Staatssekretäre für Finanzen 
md für Volksernährung im Februar 1020 brachten 
lie Bedeckung der im Augenblick dringendsten Kredit- 
zedürfnisse. Eine endgültige Lösung erfolgte erst, als 
m März I920 die Vereinigten Staaten von Amerika 
auf Veranlassung Herbert Hoovers den notleidenden 
nitteleuropäischen Staaten, allen voran der Republik 
Jesterreich, einen staatlichen Getreidekredit gewährten 
ınd das International Relief Committee gegründet 
vurde/ Damals wurde auch von den alliierten Mächten 
ne eigene Österreichische Sektion der Reparations- 
commission ins Leben gerufen, deren offenbarer Zweck 
Jie Heilung der schweren Wunden war, welche der 
Friedensvertrag Oesterreich geschlagen hatte. 
In ihrer Note vom 21. Mai 1020 ermächtigte diese 
Sektion die österreichische Regierung, zur Deckung 
jereits eingegangener oder künftighin noch abzu- 
;chließender Lebensmittel- und sonstiger Hilfskredite 
Pfandbriefe auszugeben, die unter Zurückstellung 
des im Friedensvertrage stipulierten Generalpfand- 
‚echtes durch ein Pfandrecht ersten Ranges auf die 
3sterreichischen Aktiva gedeckt werden sollten. Die 
Verwendung der auszugebenden Pfandbriefe, ebenso 
wie die von dem Generalpfandrecht befreiten öster-
	        
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