sowie die Entschädigungsansprüche für Kriegsmaßnahmen
m Ausmaße von nahezu 250,000.000 Schilling ge-
deckt werden.
B. Neuausland.
Im Verhältnis zu den Nachfolgestaaten war es not-
wendig, Vereinbarungen über die Erfüllung der in alten
österreichisch-ungarischen Kronen entstandenen Verbind-
ichkeiten zu schließen.
a) Gegenüber Jugoslawien wurde der Kurs der Vor-
Kriegskrone nach Artikel 248 und 271 des Staatsvertrags
von St. Cermain mit 8 Dinar für 100 Kronen festgestellt,
im Verhältnis
‚b) zu Rumänien mit ı, Lei für eine alte Krone.
Über Streitigkeiten aus alten Kronenverbindlichkeiten
Sntscheidet ein gemischtes Schiedsgericht. das aber noch
nicht konstituiert ist.
„C) Tschechoslovakische Republik. Mit dieser kam das
Jbereinkommen vom 18. Juni 1924, BGBL Nr. 92 ex
1026, zustande. Danach zahlen die Österreichischen
Schuldner 31, tschechoslovakische Heller für jede alte
{rone und österreichische Gläubiger erhalten ebensoviel;
Aöhere Sätze sind für Hypotheken festgestellt. Diese
Zahlungen geschehen an den österreichischen Gläubiger
inmittelbar. Der tschechoslovakische Schuldner aber muß
eine Schuld, abzüglich des dem österreichischen Gläu-
biger unmittelbar Geleisteten in vollen tschechischen
Kronen in einen Fonds zahlen, aus dem die tschecho-
lovakischen Gläubiger entschädigt werden, die ja von
ihren österreichischen Schuldnern nur ganz geringe Be-
träge erhalten haben. Die österreichischen Schulden
Detrusen schätzungsweise 070.000.000 Kronen. die
jsterreichischen Forderungen etwa 125,000.000 Kronen.
Die Durchführung der Zahlungen ist in vollem Gange,
‚ur Lösung von Streitfragen wurde ein Schiedsgericht
ı»rrichtet, das aus einem Österreichischen und einem
schechischen Richter und, wenn es in Prag tagt, aus
3inem tschechischen, wenn es in Wien tagt, aus einem
jsterreichischen Vorsitzenden besteht.
d) Neuitalien. Ähnlich sind die Altkronenverbindlich-
zeiten im Verhältnis zu den an Italien abgetretenen
Zebieten geordnet durch das Übereinkommen vom
5. April 1922, BGBl. Nr. 160/24, nur findet unmittelbare
Zahlung vorher nicht statt, sondern die österreichischen
schuldner zahlen ihre Schulden in einen österreichischen
"onds, die Italiener in einen italienischen. Aus den so ge-
»ildeten Fonds werden die Gläubiger vom eigenen Lande
yefriedigt. Den Kurs der alten Krone kann jedes Land
‘ür seine Schuldner bestimmen. Österreich hat durch
las Bundesgesetz vom 17. März 1926, BGBl. Nr. 66, an-
zeordnet, daß, wenn die Zahlung der Schuld bis
30. Juni 1926 erfolgt, I Groschen, sonst 2 Groschen
'ür die alte Krone zu zahlen sind. Aus dem so ge-
»ildeten Fonds werden die Österreichischen Gläubiger
»ezahlt werden, sobald die auf sie entfallende Quote
'estgestellt sein wird. Für die Lösung von Streitfragen
st ein ähnliches Schiedsgericht, wie es mit der Tschecho-
;lovakei vereinbart wurde, vorgesehen; es hat aber
seine Tätigkeit noch nicht aufgenommen.
e) Polen. Mit diesem Staate wurden keine Verein-
arungen über die Regelung der alten Kronen-Verbind-
ichkeiten geschlossen, weil infolge des Verfalles der
Währung in beiden Staaten sich bei der Abstattung
dieser Verbhindlichkeiten keine Schwierigkeiten ergaben.
DAS ÖSTERREICHISCHE HAUPTMÜUÜNZAMT IN WIEN
Die Geschichte des österreichischen Münzwesens
äßt sich bis in das 12. Jahrhundert zurückverfolgen.
Schon. Heinrich Jasomirgott, der erste Herzog von
Österreich aus dem Hause der Babenberger, soll in
Wien eine Münze errichtet haben, doch ist hierüber
Keine schriftliche Aufzeichnung auffindbar. Erst in
aäner Urkunde von Leopold VI, dem Glorreichen,
wird der Wiener Münzstätte ausdrücklich Erwähnung
3etan. Ursprünglich in Krems als „landesfürstliche
Münzstätte” errichtet, übersiedelte dieselbe im Jahre
208 nach Wien „Am Hof”, an deren Stelle sich
heute das Gebäude der Niederösterreichischen Es-
°ompte-Gesellschaft erhebt. In einer wechselvollen
Geschichte mußte der Wiener Münzhof zu wieder-
holten Malen seinen Standort ändern, bis im Jahre
1753, nach dem Tode Prinz Eugens, die Übersiedlung
in dessen Palais in der Himmelpfortgasse, das
heutige Bundesministerium für Finanzen, stattfand.
Hier verblieb der Münzhof bis 1839, in welchem
Jahre das neue Münzgebäude Am Heumarkt fertig-
Sestellt worden ist. Es ist nach den Plänen des Pro-
fessors Paul Sprenger aufgeführt worden und vereinigt
alle die ehemals teils in der Himmelpfortgasse, teils in
lem alten Stadtgraben (Münzgraben) und teils vor
dem Stubentor zerstreut gelegenen Münzwerkstätten.
Das Hauptmünzamt, welches in erster Linie
lie Ausprägung der österreichischen Münzen auf
Grund der jeweils geltenden gesetzlichen Be-
stimmungen besorgt, hat im Laufe der Jahre: auch
ofimals umfangreiche Ausprägungen für das
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Der Schubert-Schilline
Ausland, die letzte im Jahre 1920 für Griechen-
land, durchgeführt. Neben den staatlichen Aufträgen
wurde noch für private Rechnung eine große
\nzahl österreichischer Handelsmünzen, und zwar
ein- und vierfache Dukaten in Gold und Maria-