Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

sowie die Entschädigungsansprüche für Kriegsmaßnahmen 
m Ausmaße von nahezu 250,000.000 Schilling ge- 
deckt werden. 
B. Neuausland. 
Im Verhältnis zu den Nachfolgestaaten war es not- 
wendig, Vereinbarungen über die Erfüllung der in alten 
österreichisch-ungarischen Kronen entstandenen Verbind- 
ichkeiten zu schließen. 
a) Gegenüber Jugoslawien wurde der Kurs der Vor- 
Kriegskrone nach Artikel 248 und 271 des Staatsvertrags 
von St. Cermain mit 8 Dinar für 100 Kronen festgestellt, 
im Verhältnis 
‚b) zu Rumänien mit ı, Lei für eine alte Krone. 
Über Streitigkeiten aus alten Kronenverbindlichkeiten 
Sntscheidet ein gemischtes Schiedsgericht. das aber noch 
nicht konstituiert ist. 
„C) Tschechoslovakische Republik. Mit dieser kam das 
Jbereinkommen vom 18. Juni 1924, BGBL Nr. 92 ex 
1026, zustande. Danach zahlen die Österreichischen 
Schuldner 31, tschechoslovakische Heller für jede alte 
{rone und österreichische Gläubiger erhalten ebensoviel; 
Aöhere Sätze sind für Hypotheken festgestellt. Diese 
Zahlungen geschehen an den österreichischen Gläubiger 
inmittelbar. Der tschechoslovakische Schuldner aber muß 
eine Schuld, abzüglich des dem österreichischen Gläu- 
biger unmittelbar Geleisteten in vollen tschechischen 
Kronen in einen Fonds zahlen, aus dem die tschecho- 
lovakischen Gläubiger entschädigt werden, die ja von 
ihren österreichischen Schuldnern nur ganz geringe Be- 
träge erhalten haben. Die österreichischen Schulden 
Detrusen schätzungsweise 070.000.000 Kronen. die 
jsterreichischen Forderungen etwa 125,000.000 Kronen. 
Die Durchführung der Zahlungen ist in vollem Gange, 
‚ur Lösung von Streitfragen wurde ein Schiedsgericht 
ı»rrichtet, das aus einem Österreichischen und einem 
schechischen Richter und, wenn es in Prag tagt, aus 
3inem tschechischen, wenn es in Wien tagt, aus einem 
jsterreichischen Vorsitzenden besteht. 
d) Neuitalien. Ähnlich sind die Altkronenverbindlich- 
zeiten im Verhältnis zu den an Italien abgetretenen 
Zebieten geordnet durch das Übereinkommen vom 
5. April 1922, BGBl. Nr. 160/24, nur findet unmittelbare 
Zahlung vorher nicht statt, sondern die österreichischen 
schuldner zahlen ihre Schulden in einen österreichischen 
"onds, die Italiener in einen italienischen. Aus den so ge- 
»ildeten Fonds werden die Gläubiger vom eigenen Lande 
yefriedigt. Den Kurs der alten Krone kann jedes Land 
‘ür seine Schuldner bestimmen. Österreich hat durch 
las Bundesgesetz vom 17. März 1926, BGBl. Nr. 66, an- 
zeordnet, daß, wenn die Zahlung der Schuld bis 
30. Juni 1926 erfolgt, I Groschen, sonst 2 Groschen 
'ür die alte Krone zu zahlen sind. Aus dem so ge- 
»ildeten Fonds werden die Österreichischen Gläubiger 
»ezahlt werden, sobald die auf sie entfallende Quote 
'estgestellt sein wird. Für die Lösung von Streitfragen 
st ein ähnliches Schiedsgericht, wie es mit der Tschecho- 
;lovakei vereinbart wurde, vorgesehen; es hat aber 
seine Tätigkeit noch nicht aufgenommen. 
e) Polen. Mit diesem Staate wurden keine Verein- 
arungen über die Regelung der alten Kronen-Verbind- 
ichkeiten geschlossen, weil infolge des Verfalles der 
Währung in beiden Staaten sich bei der Abstattung 
dieser Verbhindlichkeiten keine Schwierigkeiten ergaben. 
DAS ÖSTERREICHISCHE HAUPTMÜUÜNZAMT IN WIEN 
Die Geschichte des österreichischen Münzwesens 
äßt sich bis in das 12. Jahrhundert zurückverfolgen. 
Schon. Heinrich Jasomirgott, der erste Herzog von 
Österreich aus dem Hause der Babenberger, soll in 
Wien eine Münze errichtet haben, doch ist hierüber 
Keine schriftliche Aufzeichnung auffindbar. Erst in 
aäner Urkunde von Leopold VI, dem Glorreichen, 
wird der Wiener Münzstätte ausdrücklich Erwähnung 
3etan. Ursprünglich in Krems als „landesfürstliche 
Münzstätte” errichtet, übersiedelte dieselbe im Jahre 
208 nach Wien „Am Hof”, an deren Stelle sich 
heute das Gebäude der Niederösterreichischen Es- 
°ompte-Gesellschaft erhebt. In einer wechselvollen 
Geschichte mußte der Wiener Münzhof zu wieder- 
holten Malen seinen Standort ändern, bis im Jahre 
1753, nach dem Tode Prinz Eugens, die Übersiedlung 
in dessen Palais in der Himmelpfortgasse, das 
heutige Bundesministerium für Finanzen, stattfand. 
Hier verblieb der Münzhof bis 1839, in welchem 
Jahre das neue Münzgebäude Am Heumarkt fertig- 
Sestellt worden ist. Es ist nach den Plänen des Pro- 
fessors Paul Sprenger aufgeführt worden und vereinigt 
alle die ehemals teils in der Himmelpfortgasse, teils in 
lem alten Stadtgraben (Münzgraben) und teils vor 
dem Stubentor zerstreut gelegenen Münzwerkstätten. 
Das Hauptmünzamt, welches in erster Linie 
lie Ausprägung der österreichischen Münzen auf 
Grund der jeweils geltenden gesetzlichen Be- 
stimmungen besorgt, hat im Laufe der Jahre: auch 
ofimals umfangreiche Ausprägungen für das 
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Der Schubert-Schilline 
Ausland, die letzte im Jahre 1920 für Griechen- 
land, durchgeführt. Neben den staatlichen Aufträgen 
wurde noch für private Rechnung eine große 
\nzahl österreichischer Handelsmünzen, und zwar 
ein- und vierfache Dukaten in Gold und Maria-
	        
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