:inander verwandten Versicherungszweigen hbefaßten,
hren Betriebszweck erweiterten, um durch vollste
Ausnützung ihrer Organisation den Geschäftsumfang
zu vergrößern und die Regien relativ zu verringern
und um nicht etwa Versicherungsklienten, die. alle
hre Versicherungen möglichst bei einer Anstalt unter-
gebracht wissen wollten, zu verlieren.
Der Stand der derzeit in Österreich die Schadens-
versicherung betreibenden Gesellschaften ist folgender:
\. Inländische Anstalten,
IL. Aktiengesellschaften.
a) gemischte 7 (davon hatte eine bereits in der
Vorkriegszeit gemischten Betrieb, 4 sind zu diesem
n der Nachkriegszeit übergegangen, 2 in‘ der Nach-
kriegszeit neu entstanden), alle mit Sitz in Wien;
b) nur Schadensversicherung 14 (davon in der
Nachkriegszeit gegründet 8, 2 von diesen und eine
von den ad a) genannten 7 Anstalten sind in der
Nachkriegszeit durch Nationalisierung bereits bestan-
dener Filialen ausländischer Anstalten entstanden),
nit Ausnahme von 2 alle mit Sitz in Wien; .
©) nur bzw. fast nur Rückversicherung 2, sowohl
„ebens- als auch Schadensrück versicherung, beide Sitz
n Wien.
Gesamtzahl der inländischen Aktiengesellschaften
also 23. Privatkapital ist an dem Aktienbesitz der
Österreichischen Versicherungs-Aktiengesellschaften —
im Gegensatz beispielsweise zu Deutschland — nur in
zeringem Maße beteiligt, Hauptaktionäre sind meist
indere Versicherungsanstalten und Banken. Von den
Aktien dieser 23 Gesellschaften kotieren nur die
Aktien von acht Gesellschaften an der Wiener Börse.
Il. Wechselseitige Versicherungsanstalten.
a) gemischte 2, davon eine Anstalt, die vor einigen
Jahren ihren 100jährigen Bestand feiern konnte,
durch Vereinigung mit einer Lebensversicherungsanstalt
zur gemischten Anstalt geworden, beide Sitz in Wien;
b) nur Schadensversicherung 12, davon ©, sowie
eine der Anstalten ad Il a) sogenannte „Landesan-
stalten”, welche die Besonderheit aufweisen, daß es
Yer eine Generalversammlung, die bei wechselseitigen
Versicherungsanstalten normalerweise aus den Ver-
Sicherungsnehmern bzw. von diesen gewählten Dele-
zierten gebildet wird, als oberste Vertretung des
Anstaltswillens nicht gibt, die Anstalten vielmehr von
Organen des Landes, das diese Anstalten errichtet
hat, verwaltet werden. Trotz dieses Umstandes und
der Tatsache, daß die Anstaltsbeamten vielfach prag-
Matische Landesbeamte sind, können diese Landes-
Anstalten rechtlich nur als private Versicherungsvereine
aufgefaßt werden und sind keineswegs etwa mit
Öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtungen, wie
sie beispielsweise in Deutschland vorkommen, zu ver-
wechseln. Ein Versicherungsmonopol und Versicherungs-
Zwang sind der österreichischen Schadensversicherung
remd. Von den 12 Anstalten dieser Gruppe haben 4
ıren Sitz in Wien, die übrigen in der Provinz. Das
Tauptbetätigungsgebiet der Landesanstalten ist die
"euerversicherung ;
c) nur Rückversicherung 1, Sitz in Wien.
Die Gesamtzahl der wechselseitigen Anstalten be-
rägt demnach 15, die Gesamtzahl der inländischen
Anstalten überhaupt 385. Bemerkt sei noch, daß in der
Nachkriegszeit an inländischen ‚Schadensversicherern
Aurch Vereinigung mit anderen Anstalten, bzw. Liqui-
Jation mit Geschäftsübergabe an andere Anstalten
5 Aktiengesellschaften, sowie‘ 7 wechselseitige Ver-
sicherungsanstalten (darunter 4 chemalige niederöster-
reichische Landesanstalten) in Wegfall gekommen sind,
B. Ausländische in Österreich tätige An-
stalten.
IL. Aktiengesellschaften.
a) gemischte 0, davon 1 deutsche (neben Lebens-
auch Unfallversicherung), 2 italienische, 3 ungarische
und 3 tschechoslovakische Gesellschaften ;
b) nur Schadensversicherung 25, davon 15 deutsche,
italienische, 3 ungarische und 6 Schweizer Gesell-
schaften.
Il. Wechselseitige Anstalten.
[ tschechoslovakische Gesellschaft.
Summe der ausländischen Anstalten 35.
Fin verhältnismäßig großer Teil der ausländischen
Jesellschaften befaßt sich nur mit der Transportver-
icherung. Von den deutschen und Schweizer Gesell-
‚haften wird die Feuerversicherung nicht betrieben,
la diese Gesellschaften wegen des in ihrem Heimat-
ande teilweise bestehenden Ausschlusses der Privat-
‚ersicherungsgesellschaften von dem Betriebe der
“euerversicherung zu deren Betrieb in Österreich ge-
näß den Bestimmungen des $ 3 des Gesetzes vom
10. März 1873, RGBI. Nr. 42, nicht zugelassen werden
<Öönnen,
Das Aktienkapital der 23 inländischen Aktiengesell-
schaften. beträgt insgesamt S 33,005.000, und zwar
segliedert ‚nach den dort angegebenen Gruppen
513,700.000, bzw. S 19.870.000, hzw. S 2.125.000.
Die freien Reserven dieser 23 Gesellschaften betrugen
aut Ultimo-Bilanzen 1026 insgesamt S 21,420.142.
/u Vergleichszwecken seien noch die Aktienkapitalien
ınd freien Reserven jener inländischen Aktiengesell-
chaften der Gruppe A 1b), die bereits 1915 bestanden
ind auch heute noch bestehen (insgesamt 7) gegen-
hergestellt, wobei natürlich pro 1918 die Ziffern der
Jurch Fusion in einer anderen verbliebenen Gesell-
ıchaft aufgegangenen Gesellschaften mitgerechnet
verden:
«ktienkapital 1918 . . 2.0... K 26,700.000.—
etziges Aktienkapital... . . S 18,070.000.—
reie Reserven 1918 < 31000.551.—
reie Reserven 1020 5 14,59 0.000.—