Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

durch an die Landesverwaltung - angeschlossenen 
Fachkörperschaften oder durch freiwillige Zusammen- 
schlüsse einzelner Landwirte in Landwirtschaftsgesell- 
schaften und dergleichen Vertretung und Unter- 
stützung fanden, erstand in der niederösterreichischen 
Landes-Landwirtschaftskammer mit ihren 66 Bezirks- 
bauernkammern als Unterorganisationen eine umfas- 
sende, auf breitester Grundlage aufgebaute, nach 
demokratischen Prinzipien organisierte Berufsver- 
retung, die sich auf das System von Urwahlen, auf 
Zwangszugehörigkeit, völlige Autonomie und auf das 
Recht der Selbstbesteuerung aufbaute. Damit wurde 
im Bundeslande Niederösterreich eine berufsständische 
Vertretung der Landwirtschaft geschaffen, die als ein 
Muster, ja fast als ein Endziel korporativer Gebunden- 
heit gewertet werden kann. Mit dieser Gründung 
begann der planmäßige, alle Erwartungen übertref- 
fende Wiederaufbau der österreichischen Landwirt- 
schaft. Die bisher erschienenen Tätigkeitsberichte der 
niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer 
und der übrigen landwirtschaftlichen Hauptkörper- 
schaften bieten für diese Behauptung einen Beweis, 
_ Diese große, auf die berufsständische Zusammen- 
tassung der Landwirtschaft einerseits, auf die Hebung 
ihrer Produktivität anderseits gerichtete Bewegung 
and von Niederösterreich aus über alle Bundes- 
änder Verbreitung. In rascher Folge wurden auch 
m den meisten anderen Bundesländern nach dem 
Kammersystem aufgehaute Berufsvertretungen, wenn 
auch vielfach unter dem alten, bewährten Namen 
eines Landeskulturrates, gebildet. Wo dies bis heute 
32och nicht der Fall ist, haben die bestehenden alten 
Landeskulturräte von der Bedeutung und Macht der in 
den anderne Bundesländern nach dem Kammersystem 
aufgebauten Berufsvertretungen so viel gewonnen, daß 
äe fast gleiche Geltung erlangt haben. Die Umbildung 
dieser wenigen Organisationen in formelle Landwirt- 
schaftskammern steht übrigens unmittelbar bevor. 
Obwohl nun alle diese berufsständischen Landes- 
Organisationen der österreichischen Landwirtschaft 
in Gesetzgebung und Verwaltung zu den Landes- 
institutionen zählen, so haben sie doch auch gegen- 
über dem Bunde die volle Gleichstellung mit den 
übrigen Berufsvertretungen der österreichischen Wirt- 
ichaft, den Handels- und Gewerbekammern und den 
Arbeiterkammern durchgesetzt und so erfloß das 
Jundesgesetz vom 18. Juli 1024, betreffend das Ver- 
hältnis der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften 
zu den Bundesbehörden. In diesem Gesetze wurden 
diese Behörden verpflichtet, Gesetzentwürfe und Ver- 
Drdnungen, die die Interessen der Land- und Forst- 
Wirtschaft berühren, den Hauptkörperschaften zur 
Begutachtung zu übermitteln und sie überhaupt in 
ihrer Wirksamkeit zu unterstützen. Zu land- und forst- 
irtschaftlichen Hauptkörperschaften wurden. erklärt: 
Für Niederösterreich die niederösterreichische Lan- 
des-Landwirtschafiskammer in Wien, 1& Oberöster- 
‚eich der Landeskulturrat in Linz, für Salzburg der 
„‚andeskulturrat in Salzburg, für Tirol der Landes- 
zulturrat in Innsbruck, für Vorarlberg die Vorarl- 
jerger Bauernkammer in Bregenz, für Steiermark die 
5teiermärkische Landwirtschaftsgesellschaft als vor- 
äufige Kammer für Land- und Forstwirtschaft in 
Sraz, für Kärnten der Landeskulturrat in Klagenfurt, 
ür das Burgenland die Burgenländische Landwirt- 
chaftskammer in Sauerbrunn, für das Land Wien 
lie Oesterreichische Land- und Forstwirtschafts- 
zesellschaft in Wien. . 
Diese Körperschaften haben sich bald, und zwar 
ınfangs Jänner 1923 zu einer Präsidentenkon- 
‚erenz der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften 
zusammengeschlossen und damit ein zentrales Forum 
zur gemeinsamen Vertretung der Interessen der Land- 
ınd Forstwirtschaft geschaffen. Die Geschäftsstelle der 
>räsidentenkonferenz befindet sich bei der nieder- 
österreichischen Landes-Landwirtschaftskammer. Der 
Dräsident der Konferenz ist gleichzeitig Präsident der 
ıiederösterreichen Landes-Landwirtschaftskammer. Der 
Generalsekretär wird vom Präsidenten im KEinver- 
ı1ehmen mit den landwirtschaftlichen Hauptkörper- 
ıchaften bestellt. Die Konferenz hält ihre Tagungen nach 
3edarf, durchschnittlich etwa jedes zweite Monat ab 
ınd befaßt sich mit allen großen, die österreichische 
“and- und Forstwirtschaft - gemeinsam berührenden 
Josef Reither 
Präsident der Präsidentenkonferenz der landwirtschaftlichen 
Hauntkörperschaften 
AP
	        
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