durch an die Landesverwaltung - angeschlossenen
Fachkörperschaften oder durch freiwillige Zusammen-
schlüsse einzelner Landwirte in Landwirtschaftsgesell-
schaften und dergleichen Vertretung und Unter-
stützung fanden, erstand in der niederösterreichischen
Landes-Landwirtschaftskammer mit ihren 66 Bezirks-
bauernkammern als Unterorganisationen eine umfas-
sende, auf breitester Grundlage aufgebaute, nach
demokratischen Prinzipien organisierte Berufsver-
retung, die sich auf das System von Urwahlen, auf
Zwangszugehörigkeit, völlige Autonomie und auf das
Recht der Selbstbesteuerung aufbaute. Damit wurde
im Bundeslande Niederösterreich eine berufsständische
Vertretung der Landwirtschaft geschaffen, die als ein
Muster, ja fast als ein Endziel korporativer Gebunden-
heit gewertet werden kann. Mit dieser Gründung
begann der planmäßige, alle Erwartungen übertref-
fende Wiederaufbau der österreichischen Landwirt-
schaft. Die bisher erschienenen Tätigkeitsberichte der
niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer
und der übrigen landwirtschaftlichen Hauptkörper-
schaften bieten für diese Behauptung einen Beweis,
_ Diese große, auf die berufsständische Zusammen-
tassung der Landwirtschaft einerseits, auf die Hebung
ihrer Produktivität anderseits gerichtete Bewegung
and von Niederösterreich aus über alle Bundes-
änder Verbreitung. In rascher Folge wurden auch
m den meisten anderen Bundesländern nach dem
Kammersystem aufgehaute Berufsvertretungen, wenn
auch vielfach unter dem alten, bewährten Namen
eines Landeskulturrates, gebildet. Wo dies bis heute
32och nicht der Fall ist, haben die bestehenden alten
Landeskulturräte von der Bedeutung und Macht der in
den anderne Bundesländern nach dem Kammersystem
aufgebauten Berufsvertretungen so viel gewonnen, daß
äe fast gleiche Geltung erlangt haben. Die Umbildung
dieser wenigen Organisationen in formelle Landwirt-
schaftskammern steht übrigens unmittelbar bevor.
Obwohl nun alle diese berufsständischen Landes-
Organisationen der österreichischen Landwirtschaft
in Gesetzgebung und Verwaltung zu den Landes-
institutionen zählen, so haben sie doch auch gegen-
über dem Bunde die volle Gleichstellung mit den
übrigen Berufsvertretungen der österreichischen Wirt-
ichaft, den Handels- und Gewerbekammern und den
Arbeiterkammern durchgesetzt und so erfloß das
Jundesgesetz vom 18. Juli 1024, betreffend das Ver-
hältnis der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
zu den Bundesbehörden. In diesem Gesetze wurden
diese Behörden verpflichtet, Gesetzentwürfe und Ver-
Drdnungen, die die Interessen der Land- und Forst-
Wirtschaft berühren, den Hauptkörperschaften zur
Begutachtung zu übermitteln und sie überhaupt in
ihrer Wirksamkeit zu unterstützen. Zu land- und forst-
irtschaftlichen Hauptkörperschaften wurden. erklärt:
Für Niederösterreich die niederösterreichische Lan-
des-Landwirtschafiskammer in Wien, 1& Oberöster-
‚eich der Landeskulturrat in Linz, für Salzburg der
„‚andeskulturrat in Salzburg, für Tirol der Landes-
zulturrat in Innsbruck, für Vorarlberg die Vorarl-
jerger Bauernkammer in Bregenz, für Steiermark die
5teiermärkische Landwirtschaftsgesellschaft als vor-
äufige Kammer für Land- und Forstwirtschaft in
Sraz, für Kärnten der Landeskulturrat in Klagenfurt,
ür das Burgenland die Burgenländische Landwirt-
chaftskammer in Sauerbrunn, für das Land Wien
lie Oesterreichische Land- und Forstwirtschafts-
zesellschaft in Wien. .
Diese Körperschaften haben sich bald, und zwar
ınfangs Jänner 1923 zu einer Präsidentenkon-
‚erenz der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
zusammengeschlossen und damit ein zentrales Forum
zur gemeinsamen Vertretung der Interessen der Land-
ınd Forstwirtschaft geschaffen. Die Geschäftsstelle der
>räsidentenkonferenz befindet sich bei der nieder-
österreichischen Landes-Landwirtschaftskammer. Der
Dräsident der Konferenz ist gleichzeitig Präsident der
ıiederösterreichen Landes-Landwirtschaftskammer. Der
Generalsekretär wird vom Präsidenten im KEinver-
ı1ehmen mit den landwirtschaftlichen Hauptkörper-
ıchaften bestellt. Die Konferenz hält ihre Tagungen nach
3edarf, durchschnittlich etwa jedes zweite Monat ab
ınd befaßt sich mit allen großen, die österreichische
“and- und Forstwirtschaft - gemeinsam berührenden
Josef Reither
Präsident der Präsidentenkonferenz der landwirtschaftlichen
Hauntkörperschaften
AP