zutage gefördert. Die Anwendung des Phos-
phatgesetzes hatte die Feststellung der in
Oesterreich befindlichen Phosphatvorkom-
men zur Voraussetzung. Zu diesem Zwecke
mußte das Bundesministerium für Land-
und Forstwirtschaft eine Untersuchung und
Erforschung sämtlicher im Staatsgebiete vor-
handenen Höhlen vornehmen und es erschien
zweckdienlich, auch bisher unbekannte
Höhlenvorkommen aufzusuchen. Diese groß-
zügige Aktion, die sich über das ganze
Gebiet von Neuösterreich erstreckte, führte
dazu, daß fast sämtliche bekannte
Üöhlenvorkommen einer eingehen-
den fachmännischen Untersuchung
interzogen wurden und zahlreiche neue Höh-
€nvorkommen festgestellt werden konnten.
Diese Ermittlungen führten auch vor
allem dazu, daß der Vorrat Oesterreichs
an Höhlenphosphaten — mit Ausschluß des
-agers von Mixnitz — mit zirka 3000
Tonnen Phosphaterde festgestellt werden
<onnte, Leider krankte der Abbau und Vertrieb des in Mix-
nitz gewonnenen Höhlendüngers an verschiedenen techni-
schen Mängeln, die bei diesem durchaus neuen Unter-
ı1chmen und bei der Geschwindigkeit, mit der infolge
des Notstandes die Invertriebsetzung des Höhlendüngers
verlangt wurde, begreiflicherweise nicht ausgeschlossen
werden konnten. Dieser Umstand, sowie die Verbesserung
der Wirtschaftsverhältnisse und die im Staatshaushalte
zebotenen Sparmaßnahmen brachten es mit sich, daß
diese viel Erfolg versprechende Aktion nach Beendigung
des Abbaues der Mixnitzer Drachenhöhle vorerst ein-
Bestellt wurde. Welche Zukunftsaussichten eine Höhlen-
Jüngeraktion bei einem rationellen Betriebe haben
kann, bezeugt der Umstand, daß Rumänien im heurigen
Jahre den Abbau des großen Phosphatlagers der
Szoklovinaerhöhle auf großzügigste Art und Weise in
Angriff genommen hat und schon heute aus Ungarn
und Rumänien Bestellungen für tausende Waggons
. Phot. F. A. Saal, Müncher
Eisriesenwelt im Tennengebirge. Alexander von Mörck-Dom
Jöhlendünger bei dem den Betrieb führenden Unter-
ı1ehmen einliefen.
Die im Zuge der Höhlendüngeraktion vorgenommene
achmännische Untersuchung der Österreichischen
löhlenvorkommen hatte aber auch neuerdings die Auf-
nerksamkeit des Bundes auf besonders eindrucksvolle
Jöhlen gelenkt und mit Rücksicht auf die sich immer
nehr versteifenden fremdenverkehrspolitischen
"’endenzen die Gewißheit geschaffen, daß die -in
Jesterreich bereits teilweise erschlossenen großen
löhlenvorkommen mit Aussicht auf Erfolg dem Frem-
lenverkehre und damit indirekt der Volkswirtschaft
ıutzbar gemacht werden könnten. Soweit diese Objekte,
rarisches Figentum darstellten, war es dem Bunde ein
eichtes, durch Eigenregieverwaltung oder durch ent-
prechende Beaufsichtigung der Pächter dieser Objekte,
ne rationelle Bewirtschaftung vorzusehen und eine
ıuf Raubbau ausgehende Betriebsart zu verhindern,
Schon vor dem Kriege wurde eine Anzahl
großer Höhlenvorkommen von privaten Ver-
zinen und Unternehmungen zu Schau-
zwecken ausgestaltet. Es waren dies die
gewaltigen Eishöhlen im Dachstein-
und Tennengebirge, die Wasserhöhlen
im Koppentale und bei Lofer sowie die
Iropfsteinhöhlen beiSemriach-Peg-
zau in Steiermark. Alle diese Unterneh-
mungen kamen über einen gewissen Grad
der Entwicklung, mangels verfügbaren Kapi-
tales, mangels staatlicher Förderung und
mangels bestehenden Interesses des Publi-
kums nicht hinaus. Der Bund bemühte sich
aun im Rahmen der ihm zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten, die Erschließung
zumindestens der ärarischen Höhlen zu
fördern. Hinsichtlich der im privaten FEigen-
tum stehenden Höhlenvorkommen war ihm
auch weiterhin die Möglichkeit genommen
mangels einer gesetzlichen Regelung be-
wußten oder unbewußten Schädigungen
Phot. Dr, Rudolf Saar
Rieseneishöhle im Dachstein. Partie aus dem Kreuzgange
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