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zemacht, daß man nicht mehr bloß vor einem intern-
österreichischen, sondern vor einem gesamt-mittel-
europäischen Problem stehe, das in seiner ganzen
Breite aufgerollt wurde und rascheste Lösung heischte,
sollte die neue Ordnung der Dinge auf dem Boden
der österreichisch-ungarischen Monarchie erhalten
bleiben.
Der Völkerbund nahm sich nun der österreichischen
Sanierung mit Energie an. Ja, er machte diese Frage
im Laufe weniger Wochen geradewegs zu seiner eigenen
Prestige- und Lebensfrage. Die Verhandlungen,
welche in Genf bereits am 3I. August begannen,
brachten nach einigem Schwanken die Gewißheit, daß
aunmehr die Kreditaktion in ein entscheidendes
Stadium gelangt sei und eine weitere Verzögerung
von allen Beteiligten als Clüde] oder doch Gefahr
ampfunden werde. Die Verhandlungen wurden den
sanzen September über fortgeführt und am 4. Okto-
ber durch die Unterzeichnung dreier Proto-
kolle durch die Vertreter- Großbritanniens, Frank-
reichs, Italiens, der Tschechoslovakei und Oesterreichs
zum Abschluß gebracht. Das erste dieser Protokolle
zarantiert die politische Unabhängigkeit Oesterreichs.
Das zweite Protokoll sieht die Auflegung einer
Anleihe von 650 Millionen Goldkronen vor,
deren Annuitätendienst durch die. großbritannische,
die französische, die italienische und die tschecho-
slovakische Regierung mit dem Vorbehalt des Beitritts
anderer Staaten garantiert wird. Ein-Kontrollkomitee
der Garantiestaaten hat den Anleihedienst zu über-
wachen. Im dritten Protokoll endlich wird ein Ge-
aeralkommissär des Völkerbundes eingesetzt, unter
dessen Aufsicht die österreichische Regierung, das vom
Finanzkomitee des Völkerbundes in seinen Grund-
zügen festgelegte Reformprogramm im Laufe einer
zweijährigen Sanierungsperiode zu erfüllen haben
wird. Außerdem werden in diesem Protokolle die
Bruttoeinnahmen aus den Zöllen und aus dem Tabak-
monopol als Pfänder für den Anleihedienst bestellt.
Der Bundeskanzler setzte die sofortige Entsendung
‚on Delegierten des Völkerbundes, welche beauftragt
waren, mit der österreichischen Regierung das Sa-
nierungsprogramm im Detail auszuarbeiten, durch. Diese
trafen schon am 17. November in Wien ein. Und
schon am 27. November konnte der Nationalrat das
Wiederaufbaugesetz, in welchem das gesamte Re-
form- und Finanzprogramm der Regierung ent-
halten war, beschließen. Dieses Programm kulminierte
in folgenden Punkten: Reform der Bundesbetriebe,
Verwaltungsreform und Ersparungsmaßnahmen, KEr-
aöhung der Einnahmen und Reform der Steuer-
:;echnik. Gleichzeitig wurde die Regierung vom
Nationalrat ermächtigt, während der Sanierungs-
periode alle zur Durchführung des Reform- und
Finanzprogrammes erforderlichen Maßnahmen, die
im Wiederaufbaugesetz nicht bereits materiellrechtlich
geregelt sind, im Verordnungswege zu treffen. Die
Zeschlüsse über diese Verordnungen, sowie über
‚Ilfällige Abänderungen und Ergänzungen des
keform- und Finanzprogrammes sollten als besondere
egierungsbeschlüsse durch einen außerordent-
ichen Kabinettsrat gefaßt werden, der außer dem
3undeskanzler, dem Vizekanzler und den übrigen
Bundesministern aus 26 vom Nationalrat nach dem
Grundsatze der Verhältniswahl gewählten Staatsräten
u bestehen hatte. Im November wurde auch die neue
Notenbank ins Leben gerufen. Im Dezember traf deı
Zeneralkommissär des Völkerbundes, Dr. Zimmer-
nanyl in Wien ein und die österreichische Tranche
der großen , Völkerbundanleihe wurde mit vollem
"rfolg gegeben. /So wurde in den Spätherbsttagen
les Jahres 1022 der Grund für den Wiederaufbau
der österreichischen Staats- und Volkswirtschaf
gelegt.
I.
AUSWÄRTIGE POLITIK IM DIENSTE
DERVÖSTERREICHISCHEN UND DES
EUROPÄISCHEN WIEDERAUFBAUES
Die Sanierung des Staatshaushaltes gelang in
überraschend kurzer Zeit und in einer auch
die kühnsten Hoffnungen übertreffenden Vollständig-
keit. Die Steuereingänge hoben sich, die Ersparungen
ınd die anderen Reformmaßnahmen begannen sich
zuszuwirken, die Tragfähigkeit der Wirtschaft erwies
sich als weit ‚größer, als ursprünglich angenommen
worden war, und die österreichische Krone, deren
Wert sich vor kurzem noch in jähen Sprüngen
abwärts bewegt hatte, war mit einem Schlage die
stabilste Münzeinheit Europas. Aber alle diese
anbestreitbaren Erfolge waren noch nicht gesichert,
solange die Volkswirtschaft, auf deren Schultern die
"ast des Staatshaushaltes ruht, sich nicht von den
gatastrophalen Wunden erholt hatte, die ihr der Krieg
and die durch die Friedensverträge bewirkte Zerreißung
Mitteleuropas in schwache Zwergwirtschaftsgebiete ge-
;chlagen hatte. Oesterreich kann für sich das Ver-
lienst in Anspruch nehmen, als erster Staat in Europa
der europäischen Oeffentlichkeit immeı
wieder den Widersinn der neuen wirtschaft-
ichhen Verhältnisse vor Augen geführt zu
ı1aben. Unvermögend, diesen Zustand von sich aus zu
zeseitigen, mußte die österreichische Regierung daraul
sedacht sein, die verderblichen Folgen, die er mi
ich brachte, wenigstens teilweise zu lindern.
Sofort nach erfolgreichem Abschluß der Genfer
Kreditaktion setzte daher die Regierung mit einer
energischen handelspolitischen Aktion ein
lie sie übrigens schon während der ersten Verhand-
ungen in Genf im September 1922 und mit besondere?
Energie in Paris im Jänner 1023 als unbedingt not-
wendig angekündigt hatte. Deren Zweck war zunächst
lie bereits bestehenden Handelsverträge zu verbessern
und neue Verträge mit Staaten, mit denen bisher eir