Vertragsverhältnis noch nicht bestand, abzuschließen
aber darüber hinaus der wirtschaftlichen Vernunft,
das heißt einem großen Maße gegenseitiger Wirt-
schaftsfreiheit in Europa Tür und Tor zu öffnen. Die
Österreichische Handelspolitik hat sich von Anfang
an mit Nachdruck zum Ideal des Freihandels be-
kannt. Die Aufhebung der widernatürlichen Wirt-
Schaftsgrenzen und, solange dies noch nicht durch-
führbar ist, wenigstens der Abbau der übermäßig
hohen Zollmauern, die an diesen Grenzen aufge-
türmt waren, wurde von Oesterreich immer wieder
gefordert. Auch auf der Genfer Weltwirtschaftskonfe-
venz des Jahres 1927 beherrschten Ideen und Formu-
lierungen, welche von österreichischen Fachleuten zu-
erst gefunden worden waren, die Debatten und gerade
sie spiegelten sich in den Konferenzbeschlüssen wieder
Ein unmittelbarer praktischer Erfolg war diesen Be-
mühungen allerdings noch nicht vergönnt. Das euro-
Päische Zollniveau hob sich fortwährend:
anstatt sich zu senken, / daß schließlich auch
Öesterreich gezwungen ‘war, trotz grundsätzlicher
Aufrechterhaltung seiner bisherigen handelspolitischen
V’endenzen, seinen aus dem Jahre 1906 stam-
menden Zolltarif, dessen Sätze weit hinter denen
der übrigen Staaten zurückgeblieben waren, den
Beänderten Verhältnissen anzupassen. /In. rascher
Folge wurden während der Jahre 1923/24/25 Han-
delsabkommen oder Handelsverträge mit fast allen
[ür den österreichischen Export wichtigen Ländern
abgeschlossen, so daß zu Ende des ‚Jahres 1025
handelsvertragsmäßige Bindungen mit Belgien, Bul-
garien, China, Dänemark, Deutschland, Frankreich,
Griechenland, Großbritannien, Holland, Italien, Japan,
Jugoslawien, Lettland, Norwegen, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, der Schweiz, Spanien, der
F’schechoslovakei, der Türkei und Ungarn bhbe-
standen. Dem Handelsverkehr mit der Sowjetunion,
mit welcher im Jahre 1024 die regelmäßigen diplo-
Matischen Beziehungen aufgenommen worden waren,
dienen zwei bereits vorher ins Leben getretene
gemischte österreichisch-russische Gesellschaften, die
Sich stets tatkräftiger Förderung durch die öster-
teichische Regierung zu erfreuen . hatten. JE hol
Antriebe erfuhr die handelspolitische Aktion deı
Regierung durch die persönliche Fühlungnahme der
leitenden Männer Oesterreichs mit den Staats-
männern der zunächst in Betracht kommenden Länder.
Diese Fühlungnahme erfolgte entweder im Rahmen
der Periodischen Zusammenkünfte des Völkerbundes
oder gelegentlich von Staatsvisiten, welche die öster-
reichischen Regierungschefs in den Hauptstädten der
Nachbarstaaten oder die Staatsmänner fremder Länder
in Wien abstatteten. Budapest, Belgrad, Bern, Berlin,
Rom, Warschau und Bukarest wurden besucht, der
deutsche Reichskanzler und der deutsche Reichs-
Außenminister, der ungarische und der rumänische
Ministerpräsident und die Außenminister Jugoslawiens.
Polens und der Tschechoslovakei wurden in Wien
begrüßt. > ;
CAlle diese Besuche boten nicht nur die erwünschte
Gelegenheit, die Beziehungen Oesterreichs zu seinen
näheren und ferneren Nachbarstaaten zu festigen und
zahlreiche wirtschaftliche und rechtliche Materien zu
bereinigen, sondern. sie ermöglichten es auch den
5sterreichischen Staatsmännern, ihren ausländischen
Kollegen in der denkbar nachdrücklichsten Weise die
Grundeinstellung der österreichischen Politik klarzu-
legen, welche in den Begriffen Frieden und Han-
lelsfreiheit eipfel./Es entspricht dieser Politik, daß
Oesterreich schon frühzeitig getrachtet hat, möglichst
weitgehende Schiedsgerichtsabkommen zu
schließen. Solche Abkommen bestehen heute im Ver-
1ältnisse zu Ungarn, zur T’schechoslovakei, zu Polen
und zu Schweden, während mit der Schweiz ein Ver-
gleichsvertrag abgeschlossen wurde. Der Vertrag mit
Schweden unterwirft alle Fragen ohne Ausnahme dem
;chiedsgerichtlichen Verfahren. Die übrigen erwähnten
Verträge sind nicht so umfassend, da die betreffenden
remden Staaten gewisse Einschränkungen wünschten.
Der obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit des inter-
3ationalen Gerichtshofes hat sich Oesterreich im Ver-
‘ältnis zu jenen Staaten, die die gleiche Verpflichtung
eingegangen sind, bereits im Jahre 1022 unterworfen.
‚Ebenso war es auch nur selbstverständlich, daß sich
Üesterreich unter den ersten Staaten befand, die, zum
Beitritt zu dem Briand-Kellogschen Kriegs-
ichtungspakte eingeladen, ihre Bereitwilligkeit,
dieser Einladung Folge zu leisten, erklärten. Diese
vazifistische Außenpolitik hat es vermocht, die politi-
;chen Beziehungen Oesterreichs zum Auslande voll-
sommen harmonisch zu gestalten. Bloß das Verhältnis
zu Italien leidet unter periodischen Störungen, die
'm allgemeinen in der Politik, welche die italienische
Regierung im ehemaligen Südtirol betreibt und in den
Aückwirkungen, die diese Politik in Oesterreich und
vornehmlich in Tirol auslöst, ihren Grund haben.
Der Aufrichtigkeit und Stetigkeit der österreichischen
Triedenspolitik ist es zu danken, daß im zehnten
Lebensjahre der Republik unser Staat von dem
'etzten Rest ausländischer Kontrolle befreit
wurde. Schon am 9. Juni 1020 hatte der Völkerbund-
:at die finanzielle Stabilität Oesterreichs als gesichert
anerkannt und demzufolge den Generalkommissär
mit 30. Juni desselben Jahres abberufen. Aber noch
5lieb ein Vertreter der Treuhänder der österreichischen
Staatsschuldverschreibungen in Wien zurück, dem auch
die Manipulation der verpfändeten Zoll- und Tabak-
monopolerlöse oblag. Mit 30. Juni 1028 fand die
Tätigkeit dieses Vertreters ein Ende. Damit hat die
Regierung ihre volle Autonomie auf dem Gebiete der
Finanzwirtschaft wieder gewonnen. Die Bedingungen
der neuen Investitionsanleihe, über deren Begebung
angwierige Verhandlungen geführt werden, werden
liese Autonomie selbstverständlich nicht mehr an-