fullscreen: Das Recht auf Arbeit in geschichtlicher Darstellung

5ouscripteurs et adherens A la Banque du Peuple“ in der Zeit- 
schrift „Le Peuple i. J. 1849“ veröffentlicht hat. Hier erklärt 
er (No. 113 v. ı2, März 1849, VI. Artikel): Die Formel Louis 
Blancs: Organisation der Arbeit ist in die andere viel einfachere : 
Recht auf Arbeit umgewandelt worden. °Zersplittern wir 
diesen Gedanken. Das Recht auf Arbeit setzt notwendiger 
Weise das Recht auf Benutzung der Arbeitsinstrumente 
voraus, ohne die der Arbeiter nicht arbeiten würde, Das ist 
der erste Punkt. Aber noch nicht Alles: Der Arbeiter braucht 
ausserdem einen Rohstoff, denn man arbeitet nicht ins Blaue 
hinein, sowenig wie man auf den Wind schreibt. Das Recht 
auf Arbeit schliesst also auch das Recht auf den Stoff der 
Arbeit ein. Wozu aber würde die Arbeit dienen, wenn der 
Arbeiter nicht Eigentümer seines Produkts, des ganzen Produkts 
wäre; wenn er, wie in der jetzigen Ordnung, einen Teil dieses 
Produkts unter dem. Titel: Gewinn, Miete oder Zins in den 
Händen des Kapitalisten, Unternehmers oder Grundeigentümers 
lassen müsste? Das hiesse in die Lage zurückfallen, die er zu 
verlassen strebt, das hiesse sich im Kreise herumdrehen. Der 
Arbeiter muss also Eigentümer seines Products, seines 
ganzen Products sein. 
Es bleibt noch eine vierte Bedingung übrig, ohne die das 
Recht auf Arbeit immer nur eine Fiktion, ein Köder wäre. 
Bevor also der Arbeiter das Produkt seiner Arbeit geniessen 
kann, erhält er von der Gesellschaft,. die ihm Arbeit verbürgt, 
die ihm den Vorschuss dazu liefert, d. h. die ihm, um das 
:echnische Wort zu gebrauchen, kreditirt, vier Dinge: Das 
Arbeitsinstrument, den Produktionsstoff, das Eigentum des 
Produkts, und den Tausch. Das gibt die folgende Formel: 
{Recht auf das Instrument) 
. | Recht auf den Stoff 
Recht auf Arbeit | Recht auf das Produkt | 
Recht auf den Tausch 
Wenn aber jeder Bürger das Recht auf Arbeit hat, so ist 
die gleichbedeutende Behauptung wahr: Jeder Bürger schuldet 
die Arbeit.‘ Nach allen oben angegebenen Gründen also und 
vermöge der aus der Identität des Rechts und der Pflicht ent- 
Springenden Gegenseitigkeit ist die folgende Formel ebenso 
wahr wie die erste:
	        
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