Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

vorhandenen Eisenbahnprojekte — es sind mehr als ein 
halbes Hundert — die Möglichkeit der Einbringung einer 
Lokalbahnvorlage in unabsehbare Ferne rücken würde und 
daher Verhandlungen mit den Ländern zu einer 
Auswahl unter den Projekten führen müssen. 
Für diese Auswahl wird neben den voraussichtlichen 
Ertragsaussichten und den Baukosten, der Grad der 
wirtschaftlichen Notwendigkeit und Dring- 
.ichkeit der Bahn maßgebend sein. Dabei wird ange- 
jäichts des raschen Aufschwunges des Kraftfahrwesens in 
ıedem einzelnen Falle auch wohl zu erwägen sein, ob 
and inwieweit nicht die geplante Fisenbahn dauernd 
der wenigstens bis zu dem: Zeitpunkte eines stärker 
antwickelten Verkehrsbedürfnisses durch einen ent- 
;prechend eingerichteten Kraftwagenverkehr ersetzt wer- 
den könnte. 
FTARIFPOLITIK UND BEFÖRDERUNGSRECHT DER ÖSTERREICHISCHEN 
EISENBAHNEN 
Von Dr. Wilhelm Rauscher, Ministerialrat im Bundesministerium für Handel und Verkehr. 
Die in den ersten Jahren nach Beendigung des Welt- 
krieges beobachtete Tarifpolitik der österreichischen 
Pisenbahnen hat in der Öffentlichkeit vielfach eine ab- 
ällige Kritik erfahren. Den österreichischen Eisenbahn- 
verwaltungen wurde zum Vorwurfe gemacht, daß sie bei 
der Festsetzung ihrer Tarife der Entwertung der öster- 
:eichischen Krone nur zögernd Rechnung getragen haben 
und dadurch an ihrer in dieser Zeit zumeist sehr un- 
günstigen finanziellen Lage selbst schuldtragend gewesen 
seien. Auch die mit der Sanierung Österreichs befaßte 
Konferenz des Völkerbundes hat als Ursache des damals 
mit 124 Millionen Goldkronen bezifferten Defizits der 
Österreichischen Bundesbahnen neben der übermäßigen 
Anzahl der Angestellten die Anwendung zu niedriger 
Farife bezeichnet und bemängelnd hervorgehoben, daß 
die Bundesbahntarife nur um ungefähr den fünften Teil 
jener Steigerung erhöht worden seien, welche die Bezüge 
der im Bundesbahnbetriebe beschäftigten Angestellten 
auf Grund des automatisch wirkenden Index erfahren 
haben. ; 
Es läßt sich nicht leugnen, daß die österreichischen 
Eisenbahntarife der Entwertung des Österreichischen 
gesetzlichen Zahlungsmittels im Anfange tatsächlich nicht 
rechtzeitig gefolgt sind. Diese Tatsache findet jedoch in 
den durch den Ausgang des Krieges geschaffenen be- 
sonderen Verhältnissen ihre volle Begründung. Die 
österreichische Staatseisenbahnverwaltung, deren Tarif- 
politik für die meisten Privatbahnen Österreichs be- 
;stimmend war und auch gegenwärtig noch ist, mußte nach 
dem Kriege vorerst ängstlich darauf bedacht sein, die 
materielle Tarifeinheit und insbesondere die 
Jlamals noch bestandene Durchrechnung der Staats- 
pahntarife auf dem gesamten Netze der ehemaligen 
5sterreichischhen Staatsbahnen, welche die Nachfolge- 
staaten eine Zeitlang unangetastet gelassen hatten, nicht 
Jurch Erhöhung der Tarife für die Österreichischen 
Staatsbahnstreckken zu durchbrechen. Denn die Auf- 
opferung dieser materiellen Tarifeinheit wäre für Öster- 
reich wirtschaftlich um so bedenklicher gewesen, als dieseı 
Staat infolge der Zerreißung des ehemaligen Staatsver- 
bandes auf den Bezug von Lebensmitteln, von Roh- 
stoffen, von Kohle und auch von Fertigprodukten aus 
den Nachfolgestaaten angewiesen war und eine Abkehr 
von der materiellen Tarifeinheit diesen Staaten zweifellos 
sofort den Anlaß gegeben hätte, auch ihrerseits mit 
ähnlichen Tarifmaßnahmen vorzugehen, was naturgemäß 
eine sehr bedeutende Mehrbelastung der österreichischen 
Volkswirtschaft mit Frachtkosten zur Folge gehabt hätte. 
Aus diesem Grunde wurde österreichischerseits von einer 
irhöhung der österreichischen Staatsbahntarife auch dann 
aoch Abstand genommen, als die tschechoslovaki- 
schen Eisenbahnen am 1. April 1919 und kurze Zeit 
larauf auch die Staatsbahnen im Gebiete des König- 
zeiches der Serben, Kroaten und Slowenen die 
Durchrechnung des Staatsbahntarifes mit Österreich auf- 
gehoben hatten. Mitbestimmend für diese Zurückhaltung 
ler österreichischen Staatsbahnverwaltung war auch die 
irwägung, daß die Regierung im Interesse der Sanierung 
ler Volkswirtschaft und einer Erleichterung der not- 
wendigen Umschaltung der Kriegs- auf die Friedenswirt- 
;chaft die Lage der Volkswirtschaft nicht durch einschnei- 
lende eisenbahntarifarishe Maßnahmen verschärfen zu 
Jürfen glaubte. Sie war insbesondere auch der Ansicht, 
der damals einsetzenden Bewegung aller Preise nach 
aufwärts nicht durch eine Verteuerung der Bahnfrachten 
Vorschub leisten zu sollen. 
Als Ende September 1919 die Friedensbedingungen be- 
kannt wurden, hat die österreichische Staatsbahnver- 
waltung nicht gezögert, sofort das Versäumte nadch- 
zuholen und mit einer Erhöhung der Staats- 
>ahntarife vorzugehen. Von diesem Zeitpunkte ange- 
‚angen, wechselten die linearen Erhöhungen mit verschie- 
lenen grundlegenden Umarbeitungen der Tarife in einer 
ast ununterbrochenen Kette ab, bis die Ende 1922 ein- 
zetretene Stabilisierung der österreichischen 
<rone und die dadurch verursachte Stagnation der öster- 
‚eichischen Volkswirtschaft die Bundesbahnverwaltung 
zwang, in dem Tempo der Tariferhöhungen zurück- 
zuhalten. Sie war sogar gezwungen, am I5. Februar 1923 
zäne zehnprozentige Herabsetzung der Kohlen- 
arife und eine zehn- bis zwanzigprozentige Verbil- 
igung der Koksfrachten zu verfügen. Die allmähliche 
Wiederaufrichtung des österreichischen Wirtschaftslebens 
armöglichte es jedoch in der Folge dem am 1. Oktober 1923 
ns Leben gerufenen selbständigen Wirtschaftskörper 
‚Österreichische Bundesbahnen”, am I. Jänner 1924 mit 
lieser Zurückhaltung zu brechen und einen neuen Tarif 
‘ür den Güterverkehr zur Ausgabe zu bringen, der eine 
Adebung des Tarifniveaus in sich schloß. Mit dem gleichen 
Zeitpunkte gelangte auch eine neue Cütereinteilung zur
	        
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