Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

sprache erhoben hatte, ist das Gesetz am 1. Oktober 
1924 in Kraft getreten. Mit ihm ist das Telegraphen- und 
Fernsprechwesen in Österreich auf eine neuzeitliche, 
der Entwicklung dieser Verkehrszweige in technischer 
Hinsicht entsprechende Grundlage gestellt worden. 
Der. Aufmerksamkeit des Laien mag an dem Gesetze 
vielleicht vor allem auffallen, daß es, wie auch seine 
Bezeichnung „Telegraphengesetz“ nur vom Telegra- 
phen spricht und hierunter zugleich das Fernsprech- 
wesen miteinbegreift, Diese Anschauung, die von 
einem höheren Gesichtspunkt aus keinen Unterschied 
zwischen Telegraph- und Fernsprecher kennt, ist 
jedoch bereits so alt, wie das Nebeneinanderbestehen 
der beiden Dienstzweige; sie bilden sowohl in tech- 
nischer, wie in administrativer Hinsicht eine unlös- 
bare Einheit, indem einerseits die Leitungsanlagen 
sowohl zum Sprechen wie zum Telegraphieren ver- 
wendet werden und andererseits Telegraphenämter 
bestehen, die nur mit Fernsprecheinrichtungen aus- 
gestattet sind. In Wirklichkeit hat entgegen dem amt- 
lichen Sprachgebrauch im engeren Sinne der Telegraph 
keine alles überragende Stellung mehr inne, sondern 
hat, wie auch internationale Erfahrungen lehren, in- 
folge der Verschiebung des Verkehres zugunsten des 
jeweils besten Verkehrsmittels in mancher Beziehung 
dem Fernsprecher gegenüber den zweiten 
Platz einnehmen müssen. Soweit er nicht drahtlos 
arbeitet, hat er als älteres Verkehrsmittel nicht he- 
dingungslos an der Entwicklung teil. Auch in Öster- 
reich weist sein Verkehr Schwankungen auf und ist 
im Jahre 1927 gegenüber dem Vorjahre gesunken. 
Daß hier eine Verkehrsverschiebung vorliegt, zeigt 
der Umstand, daß zum Beispiel die Abnahme des 
Drahtverkehres mit dem Auslande (um 378.088 
Telegramme) der Zunahme des Radiotelegraphenver- 
kehrs mit dem Auslande (um 310.403 Telegramme) 
fast gleichkommt. Die Radiotele graphie war 
wegen der. großen Bedeutung, die ihr als T rägerin 
reicher Entwicklungsmöglichkeiten innewohnt, von 
Anfang an Gegenstand besonderer F ürsorge der 
Verwaltung. 
Wie in vielen anderen Staaten wurden auch in 
Österreich die einzelnen Zweige des radiotelegra- 
phischen Verkehres, namentlich wegen der zur Aus- 
gestaltung oder Neueinrichtung (Unterhaltungsrund- 
funk) erforderlichen hohen Investitionen, an Privat- 
unternehmungen übertragen. Am 18. September 
1922 erhielt die Marconis Wireless Telegraph 
Company in London von der Bundesregierung 
behufs Gründung einer österreichischen Aktiengesell- 
schaft eine Konzession für. den Bau und Betrieb 
einer radiotelegraphischen Anlage in und bei Wien 
zur Beförderung von Telegrammen nach dem Aus- 
lande und vom Auslande. Diese österreichische 
Gesellschaft wurde am 12. Juli 1923 ins Leben gerufen 
und hat in der Folge die Firmenbezeichnung „Radio- 
Austria A. G.“ angenommen. Am Unternehmen ist 
der Bund durch Aktienbesitz beteiligt; entsprechend 
diesem Aktienbesitze hat er Vertreter im Verwal- 
ungsrat und im Vollzugsausschusse der Gesellschaft. 
Der Betrieb wurde am 12. Jänner 1024 aufgenommen 
ınd entwickelt sich auf höchst erfreuliche Weise. 
Er umfaßt bereits alle wichtigen Staaten Europas. 
\usgenommen bleiben nur die Schweiz, die Tschecho- 
;lovakei und Ungarn. Auch ist es der Gesellschaft 
gelungen, den zwischenstaatlichen Durchgangsverkehr. 
;oweit er für die Lage Wiens in Betracht kommt, 
iber diese Stadt zu lenken. Die Zahl der beförderten 
Telegramme betrug im ersten Betriebsjahr 310.050, 
im Jahre 1927 1.124.042 Stück. 
Wie der Radiotelegraphendienst mit dem Ausland 
wurde auch der Betrieb der Radiotelegraphie, 
Radiotelephonie und des Rundspruchdien- 
stes (Broadcasting) im österreichischen Inlandver- 
kehre durch Konzession einem Privatunternehmen, 
ler „Österreichischen Radio Verkehrs A.G.“ 
„Ravag“) übertragen, an dem der Bund durch 
\ktienbesitz beteiligt ist. Er ist im Verwaltungsrat. 
m Aufsichtsrat und im Exekutivkomitee vertreten. 
Die Post- und Telegraphenanstalt nimmt an den 
Verwaltungsarbeiten wesentlich Anteil und besorgt 
nsbesondere die Finhebung der Rundspruchteil- 
ı1ehmergebühren. Die Zahl der Teilnehmer am 
Aundspruchverkehr ist im Jahre 1027 auf 20.154 ge- 
tiegen. 
Daß aber auch der Telegraphenbetrieb mit metalli- 
cher Verbindungsleitung in Österreich auf der vollen 
Höhe neuzeitlicher Anforderungen steht und imstande 
st, eine führende Rolle in der Eröffnung neuer Ver- 
sehrsmöglichkeiten für die Volkswirtschaft zu spielen, 
seweisen Neueinführungen, wie die der Bildtele- 
zraphie und die der Tonfrequenztelegraphie. 
Jer Bildtelegraphendienst konnte auf Grund voraus- 
zegangener Versuche der Bildübertragung nach dem 
System Karolus am I. Dezember 1927 auf der Leitung 
zwischen Berlin und Wien aufgenommen werden. Das 
Problem der Bildtelegraphie ist fast so alt, wie das 
der elektrischen Nachrichtentechnik überhaupt. Allen 
‘'ier in Betracht kommenden Verfahren ist die grund- 
jätzliche Aufgabe gemeinsam, das räumliche Neben- 
sinander der Bildpunkte auf dem Original in ein 
zeitliches Nacheinander von Stromstößen auf der 
V’elegraphenleitung aufzulösen. Das geschieht mittels 
\btastung der einzelnen Bildelemente in geordneter 
Aeihenfolge und die Überwindung der dieser Ab- 
:astung entgegenwirkenden Trägheitsmomente bildet 
lie Schwierigkeit des Problems. Die Abtastung erfolgt 
entweder mechanisch (System Fulton), oder optisch 
nach dem deutschen Prof. Dr. Knorr) mit Hilfe einer 
Zelle aus Selen, das die Figenschaft hat, seinen 
lektrischen Widerstand unter dem Einfluß von Licht 
u ändern. Die nicht voll zu beseitigende elektrische 
F’rägheit des Selen aber sowie andere ungünstige
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.