sprache erhoben hatte, ist das Gesetz am 1. Oktober
1924 in Kraft getreten. Mit ihm ist das Telegraphen- und
Fernsprechwesen in Österreich auf eine neuzeitliche,
der Entwicklung dieser Verkehrszweige in technischer
Hinsicht entsprechende Grundlage gestellt worden.
Der. Aufmerksamkeit des Laien mag an dem Gesetze
vielleicht vor allem auffallen, daß es, wie auch seine
Bezeichnung „Telegraphengesetz“ nur vom Telegraphen
spricht und hierunter zugleich das Fernsprechwesen
miteinbegreift, Diese Anschauung, die von
einem höheren Gesichtspunkt aus keinen Unterschied
zwischen Telegraph- und Fernsprecher kennt, ist
jedoch bereits so alt, wie das Nebeneinanderbestehen
der beiden Dienstzweige; sie bilden sowohl in technischer,
wie in administrativer Hinsicht eine unlösbare
Einheit, indem einerseits die Leitungsanlagen
sowohl zum Sprechen wie zum Telegraphieren verwendet
werden und andererseits Telegraphenämter
bestehen, die nur mit Fernsprecheinrichtungen ausgestattet
sind. In Wirklichkeit hat entgegen dem amtlichen
Sprachgebrauch im engeren Sinne der Telegraph
keine alles überragende Stellung mehr inne, sondern
hat, wie auch internationale Erfahrungen lehren, infolge
der Verschiebung des Verkehres zugunsten des
jeweils besten Verkehrsmittels in mancher Beziehung
dem Fernsprecher gegenüber den zweiten
Platz einnehmen müssen. Soweit er nicht drahtlos
arbeitet, hat er als älteres Verkehrsmittel nicht hedingungslos
an der Entwicklung teil. Auch in Österreich
weist sein Verkehr Schwankungen auf und ist
im Jahre 1927 gegenüber dem Vorjahre gesunken.
Daß hier eine Verkehrsverschiebung vorliegt, zeigt
der Umstand, daß zum Beispiel die Abnahme des
Drahtverkehres mit dem Auslande (um 378.088
Telegramme) der Zunahme des Radiotelegraphenverkehrs
mit dem Auslande (um 310.403 Telegramme)
fast gleichkommt. Die Radiotele graphie war
wegen der. großen Bedeutung, die ihr als T rägerin
reicher Entwicklungsmöglichkeiten innewohnt, von
Anfang an Gegenstand besonderer F ürsorge der
Verwaltung.
Wie in vielen anderen Staaten wurden auch in
Österreich die einzelnen Zweige des radiotelegraphischen
Verkehres, namentlich wegen der zur Ausgestaltung
oder Neueinrichtung (Unterhaltungsrundfunk)
erforderlichen hohen Investitionen, an Privatunternehmungen
übertragen. Am 18. September
1922 erhielt die Marconis Wireless Telegraph
Company in London von der Bundesregierung
behufs Gründung einer österreichischen Aktiengesellschaft
eine Konzession für. den Bau und Betrieb
einer radiotelegraphischen Anlage in und bei Wien
zur Beförderung von Telegrammen nach dem Auslande
und vom Auslande. Diese österreichische
Gesellschaft wurde am 12. Juli 1923 ins Leben gerufen
und hat in der Folge die Firmenbezeichnung „Radio-Austria
A. G.“ angenommen. Am Unternehmen ist
der Bund durch Aktienbesitz beteiligt; entsprechend
diesem Aktienbesitze hat er Vertreter im Verwalungsrat
und im Vollzugsausschusse der Gesellschaft.
Der Betrieb wurde am 12. Jänner 1024 aufgenommen
ınd entwickelt sich auf höchst erfreuliche Weise.
Er umfaßt bereits alle wichtigen Staaten Europas.
\usgenommen bleiben nur die Schweiz, die Tschecho-;lovakei
und Ungarn. Auch ist es der Gesellschaft
gelungen, den zwischenstaatlichen Durchgangsverkehr.
;oweit er für die Lage Wiens in Betracht kommt,
iber diese Stadt zu lenken. Die Zahl der beförderten
Telegramme betrug im ersten Betriebsjahr 310.050,
im Jahre 1927 1.124.042 Stück.
Wie der Radiotelegraphendienst mit dem Ausland
wurde auch der Betrieb der Radiotelegraphie,
Radiotelephonie und des Rundspruchdienstes
(Broadcasting) im österreichischen Inlandverkehre
durch Konzession einem Privatunternehmen,
ler „Österreichischen Radio Verkehrs A.G.“
„Ravag“) übertragen, an dem der Bund durch
\ktienbesitz beteiligt ist. Er ist im Verwaltungsrat.
m Aufsichtsrat und im Exekutivkomitee vertreten.
Die Post- und Telegraphenanstalt nimmt an den
Verwaltungsarbeiten wesentlich Anteil und besorgt
nsbesondere die Finhebung der Rundspruchteilı1ehmergebühren.
Die Zahl der Teilnehmer am
Aundspruchverkehr ist im Jahre 1027 auf 20.154 getiegen.
Daß aber auch der Telegraphenbetrieb mit metallicher
Verbindungsleitung in Österreich auf der vollen
Höhe neuzeitlicher Anforderungen steht und imstande
st, eine führende Rolle in der Eröffnung neuer Versehrsmöglichkeiten
für die Volkswirtschaft zu spielen,
seweisen Neueinführungen, wie die der Bildtelezraphie
und die der Tonfrequenztelegraphie.
Jer Bildtelegraphendienst konnte auf Grund vorauszegangener
Versuche der Bildübertragung nach dem
System Karolus am I. Dezember 1927 auf der Leitung
zwischen Berlin und Wien aufgenommen werden. Das
Problem der Bildtelegraphie ist fast so alt, wie das
der elektrischen Nachrichtentechnik überhaupt. Allen
‘'ier in Betracht kommenden Verfahren ist die grundjätzliche
Aufgabe gemeinsam, das räumliche Nebensinander
der Bildpunkte auf dem Original in ein
zeitliches Nacheinander von Stromstößen auf der
V’elegraphenleitung aufzulösen. Das geschieht mittels
\btastung der einzelnen Bildelemente in geordneter
Aeihenfolge und die Überwindung der dieser Ab-:astung
entgegenwirkenden Trägheitsmomente bildet
lie Schwierigkeit des Problems. Die Abtastung erfolgt
entweder mechanisch (System Fulton), oder optisch
nach dem deutschen Prof. Dr. Knorr) mit Hilfe einer
Zelle aus Selen, das die Figenschaft hat, seinen
lektrischen Widerstand unter dem Einfluß von Licht
u ändern. Die nicht voll zu beseitigende elektrische
F’rägheit des Selen aber sowie andere ungünstige