Full text : 10 Jahre Wiederaufbau

Landhaus in Graz: Sitzungssaa:

DIE ENTWICKLUNG STEIERMARKS

Landtag und Landesregierung.
Am 6. November 1918 konstituierte sich die steiermärkische
 provisorische Landesversammlung.
Sie bestand aus den durch Vertrauensmänner verstärkten
 steiermärkischen Reichsratsabgeordneten, zusammen
 60 Mitgliedern, von denen 20 der deutsch-:reiheitlichen,
 20 der christlichsozialen und 20 der
sozialdemokratischen Partei angehörten. Zum Landesı1auptmann
 wurde Dr. (Ritter von) Kaan, zu dessen
Stellvertretern Professor Dr. Anton Rintelen und
Josef Pongratz gewählt.
Am 6. Dezember I918 wurde eine Landesordnung
 beschlossen, wonach die Regierungsgeschäfte
ainem zwölfgliedrigen Landesrate übertragen wurden.
Auf Grund der am 13. März I919 beschlossenen
Landtagswahlordnung wurde ein aus 70 Mitgliedern
 bestehender Landtag gewählt, von dem
35 Mitglieder der christlichsozialen Partei, 2 der deutschdemokratischen,
 24 der sozialdemokratischen Partei
and O dem steirischen Bauernbund angehörten. Der
neue Landtag wählte dann im Mai I910 den bisherigen
 Landeshauptmannstellvertreter Prof. Dr. Anton
Rintelen zum Landeshauptmann.
Unter den schwierigen Verhältnissen, die damals
m Lande herrschten, war die Hauptaufgabe, die der
neuen Landesregierung oblag, die Sicherung der Ernährung
 der Bevölkerung, die Ingangsetzung der

Wirtschaft unter gleichzeitigem Abbau der Zentralen
und die Hebung der Landwirtschaft. Erschwert wurde
diese aufbauende Tätigkeit aber vor allem durch die
infolge der Entwicklung in Bayern und Ungarn auch
in Steiermark auflebende kommunistische Propazanda,
 aus deren Bekämpfung schließlich der Plan
der Errichtung der Heimwehren erwuchs. Es ist das
große Verdienst der damaligen Landesregierung und
der Zusammenarbeit der beiden führenden Parteien
in Steiermark, der Christlichsozialen und Sozialdemokraten,
 derartige Experimente stets mit Erfolg verhindert
 zu haben.

Am 15. September 1920 beschloß dieser Landtag
eine neue Landtagswahlordnung mit ungeänderten
 Mandatszahlen für den LandtagYund den
Landesrat. Von dem daraufhin neugewählten Land-‘ag
 gehörten 31 Mitglieder der christlichsozialen, 8 der
deutschösterreichischen Bauernpartei, 7 der großdeutschen
 Volkspartei und 24 der sozialdemokratischen
Partei an. Dieser Landtag beschloß am 26. November
1920 eine vorläufige Landesverfassung und
am 13. September 1923 eine neue Landtagswahlardnung,
 ebenfalls mit ungeänderten Mandatszahlen.
In der zweiten Periode des Landtages waren 34 Mitzlieder
 von der christlichsozialen Partei, 8 vom Landund
 für Oesterreich, 24 von der sozialdemokratischen
”artei und 4 von der großdeutschen Volkspartei ge-
            
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