(2 ALLGEMEINE EINLEITUNG
den Betrieb fesseln soll. Die sozialistischen Parteien machen
den Anstalten der Arbeitgeber, welche. durchweg die Arbeiter
an der Führung nicht ‘beteiligen, diese FEinseitigkeit zum Vorwurf.
Sie tadeln das Fehlen einer erzieherischen. Mitarbeit der Arbeiterschaft,
die in einer Demokratie nicht entbehrt werden kann,
and bekämpfen die Schwächung des Gedankens eines weiteren
Emporstrebens der Arbeiterschaft durch ein Entgegenkommen.
las sie als unzulänglich und kümmerlich bezeichnen.
Das EINGREIFEN DER ÄRBEITER
Das soziale Klassenbewusstsein der Arbeiter bildet sich nur
sehr langsam aus.
Die Arbeiter fühlen, dass die Gleichheit vor dem Gesetz, die
politische Freiheit und die Arbeitsfreiheit sie der neuen Organisation.
der Industrie waffenlos gegenüberstellen, dass die Gleichberechtigung
des Arbeiters und des Arbeitgebers bei dem Abschluss
des Arbeitsvertrages nur scheinbar ist und der Arbeitgeber tatsächlich
den Vertrag einseitig festsetzt. Er ist stärker, weil er
mehr besitzt. Hieraus ergibt sich für sie die Erkenntnis, dass der
seinen. Lebensunterhalt durch Lohnarbeit bestreitende Arbeiter
nur frei ist, wenn er über wirtschaftliche Macht verfügt. So betrachten
sie ihre Interessen als denen ihrer Arbeitgeber und besonders
als denen der Grosskapitalisten entgegengesetzt. Der Klassenzedanke
führt sie zur Organisation als Klasse. Sie treten mit dem
Staat in einen Kampf um das Recht auf Errichtung und Betätigung
von Verteidigungsorganisationen und von genossenschaftlichen
Fürsorgekassen zur Abdeckung der allen Arbeitern gemeinsam
Arohenden Gefahren.
Bemerkenswert ist, dass eine unterdrückte Gewerkschaft sich
mitunter hinter einer Hilfskasse versteckt, die zuerst nur geduldet,
später aber anerkannt wird. Häufiger wird indes die Kampforganisation.
zur Mutter der genossenschaftlichen Fürsorge. Das
klassische Land. dieser Fürsorge ist Grossbritannien, von wo sich
der Genossenschaftsgedanke auf das Festland überträgt. Er ruht
zunächst auf beruflicher Grundlage und ähnelt darin der entsprechenden
Einrichtung des Mittelalters. Sichert die Berufsorganisation,
welche einen Fürsorgeträger ins Leben ruft, diesem die
Mitgliedschaft der organisierten Arbeiter, so beschränkt sie auf
der andern Seite den Mitgliederkreis auf die Organisationszugehörigen.
Die Hilfsquellen des Fürsorgeträgers bleiben daher