Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

18.

Übersichtstafeln
TAFEL Il. — DIE ABGRENZUNG DER KRANKENVERSICHERUNGSPFLICF
DER DAUER UND DER ART DER DIENSTLEISTUNG

BELGIEN (Seeleute}. . .

Altersgrenze

Arbeitsfähigkeit

| Kinkommenssrenze

BULGARIEN 2.0...

CHILE .... 1...
DEUTSCHLAND. . ..

65 Jahre _

Befreiung von Invaliden
 auf Antrag

8.000 Pesos jährlich
Nicht-Handarbeiter mit
mehr als 3.600 RM. Ein
kommen

ESTLAND. ... 0...
FRANKREICH (Els.-Lothringen)


Befreiung von Invaliden
 auf Antrag

Nicht-Handarbeiter mit
mehr als 10.000 Fr. Jahres
einkommen

FRANKREICH (Bergarbeiter)
 .. .0 1 +. x +
FRANKREICH (Seeleute) .

Unter 12 bzw. 13
Jahre

GRIECHENLAND 2

GROSSBRITANNIEN UND |” Unter 16 Jahre
NORDIRLAND, und für Geldleistun-IRISCHER
 FREISTAAT zen über 65 Jahre

Nicht-Handarbeiter mit
mehr als £250 .‚Jahreseinkommen


ITALIEN (neue Provinzen) .
JAPAN . 2. .n

a ZZ
Nicht-Handarbeiter mil
über 1.200 Yen Jahres
einkommen

LETTLAND .. 1...“
LITAUEN .£ 1.0 .0.000 4
. LUXEMBURG. Se

Mehr als 400 Litas mon?“
lich

L-Nicht-Handarbeiter
 mil
über 10.000 Tr. Jahres
einkommen

NORWEGEN .. 2...‘ Tnter 15 Jahren

Befreiung von Invaliden
 auf Anfrag

A tt
Nicht-Handarbeiter mit
mehr als 6.000 Kr. Jahres“
ainlkanımer

ÖSTERREICH. . 2...

POLEN . ..0..“

SE
Leitende Angestellte ml
mehr als 7.500 Zloty Jahres
einkommen .
Mehr als 900 Esoundo‘
jährlich

CE
RUMÄNIEN . 0.0. +
RUSSLAND .... ++
KÖNIGREICH DER SER-BEN,
 KROATEN UND
SLOWENEN . 2.0.44
TSCHECHOSLOWAKEI. .
UNGABN 2.2202.

Unter 15 und über
75 Jahre

ANNE en
Nicht-Handarbeiter mit
über 3.600 Pengö .Jahresei®
kommen —

das Anwendungsgebiet
NACH PERSÖNLICHEN EIGENSCHAFTEN DER ARBEITNEHMER,
VERSICHERUNGSFREIE DIENSTLEISTUNGEN
Verwandtschaftsgrad Staatsange- | Vorübergehende Beschäflzum
 Arbeitgeber hörigkeit tigungen

|

Gelegenheitsarbeiten

Ausländer,
die im Auslande
 eingestellt
 und entlassen.
 werder

3 Ehegatte
“ Eltern
}, Minderjährige Kinder des
Arbeitgebers

A
Ohne Entlohnung bzw.
Arbeitsvertrag beschältigte
Familienangehörige des Ar-‘beitsgebers


m
1 Gelegenheitsarbeiter mit
kürzerer Beschäftigungsdauer
 als 1 Wache

|

I

dgl.
Agl

RL
Ohne Entlohnung bzw.
Arbeitsvertrag beschäftigte
Familienangehörige des Arbeitgebers


"Alle
_ Ausländer

EEE
Alle vorübergehend beschäftigten
 Arbeiter
Le
Vorübergehend für be:
triebsfremde Zwecke beschäftigte
 Arbeiter

' Jede vorübergehend und
nicht regelmässig ausgeführte
 Lohnarbeit
Vorübergehend für betriebsiremde
 Zwecke beschäftigte
 Arbeiter und bestimmte
 landwirtschaftliche
Saisonarbeiter _

1, der Ehegatte des Arbeitgebers

2, seine Kinder, die keiner
Barlochn erhalten

I——

ee
| 1, Für weniger als 60 Tage
eingestellte Arbeiter
9. Tagelöhner, die wenigel
als 30 aufeinanderfolgende
 Tage beschäftig|
sind

AD a
Gelegenheitsarbeiter mit
kürzerer Beschäftigungsdauer
 als 1 Woche

Familienangehörige des |
Arbeitgebers ohne Barlohn
und Arbeitsvertrag

A A UA
Arbeiter, deren Beschäftigungsdauer
 nach der Art
ihrer Arbeit oder laut Arbeitsvertrag
 1 Woche nicht
| übersteigt .
Arbeiter, deren Arbeitsverhältnis
 seiner Natur nach
nicht länger als 1 Woche
dauert

AA
Beim Arbeitgeber lebende
Kinder ohne festen Rarlohn

1. der Ehegatte des Arbeitgebers
 .
2. Kinder des Arbeitgebers
Ohne regelmässige Ent--
  lohnung

ACC
Vorübergehend beschäfltigte
 Gelerenheitsarbeiter

m
dd

a air
Gewisse Saisonarbeiter

Tage
Vorübergehend beschäftigte
 Gelegenheitsarbeiter
können vom Minister befreit
werden nn
Gelegenheitsarbeiter im
allgemeinen
            
Waiting...

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