Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

ALLGEMEINE EINLEITUNG 
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DızE ENTWICKLUNG 
DER OBLIGATORISCHEN KRANKENVERSICHERUNG 
Trotz ihrer nicht zu unterschätzenden Ergebnisse erweist sich 
sonach die freiwillige Versicherung als nicht ausreichend. Das 
einzige Mittel zur Durchführung ‘ eines allgemein wirksamen 
Versicherungsschutzes ist in der Pflichtversicherung zu erblicken. 
Der moderne Staat, der über die Volksgesundheit und die 
nationale Wohlfahrt zu wachen hat, ist daher nach allgemeiner 
Ansicht zur Einführung der Pflichtversicherung berechtigt und 
verpflichtet. Selbst überzeugte Liberale sind der Auffassung, dass 
in einer gut organisierten Gesellschaft der einzelne sich nicht hinter 
eine Fürsorgefeindschaft verschanzen darf, deren Betätigung ihn 
gegebenenfalls zu einer Last für die Allgemeinheit machen würde. 
Dieser Auffassung erscheint der Eintritt in eine Versicherung als 
eine soziale Pflicht, deren Erfüllung der Staat im allgemeinen 
Interesse erzwingen kann. 
Das Deutsche Reich richtete zuerst eine Krankenpflichtver- 
sicherung für die Lohnbezieher der Industrie im Jahre 1883 ein; 
auf Versuche zur Entwicklung der freien Fürsorge wurde dabei 
Verzicht geleistet. Die Ausdehnung der Versicherungspflicht auf 
die Lohnbezieher des Handels erfolgte schon 1885 und auf die 
Lohnbezieher der Landwirtschaft 1886. Das ohne Zweifel 
ainem politischen Hintergedanken entsprungene Werk Bismarcks 
wurde zuerst von der deutschen Arbeiterklasse mit grösster Erbit- 
terung bekämpft. Es hatte in ihren Augen den Zweck, das Prole- 
tariat an den Staat zu ketten, der gleichwohl den kapitalistischen 
Aufbau der Erzeugung zu verteidigen entschlossen schien. Im 
sozialen Kampf konnten die vielen Hilfs- und Fürsorgekassen, 
welche den Gewerkschaften angegliedert waren, eine furchtbare 
Waffe werden, und Bismarcks Werk zielte darauf ab, diese Waffe 
den Berufsorganisationen zu entwinden. Sein Werk wollte die 
materielle Existenz der Arbeiterklasse sichern und damit der 
sozialistischen Propaganda einen Riegel vorschieben. 
In seinem dreigliedrigen Pflichtversicherungssystem, das 1883 
bis 1889 zur Entwicklung gelangte, wurde die Versicherungspflicht 
hoch durch die Beitrittspflicht zu einer bestimmten Kasse ergänzt. 
Dies bedeutete natürlich eine Beeinträchtigung der gewerkschaft- 
lichen Kassen, aber welche Absichten die Urheber der Kranken: 
pflichtversicherung auch verfolgt haben mögen, unleugbar hat 
die deutsche soziale Versicherung einen grossen Einfluss auf die 
Gesetzgebung vieler Länder ausgeübt.
	        
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