ALLGEMEINE EINLEITUNG
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$ 2. — Die Tendenzen der obligatorisehen Krankenversicherung
Dar KREIS DER VERSICHERTEN
Die Krankenversicherungsgesetze grenzen ihr Anwendungsgebiet
meist nur allgemein ab, wobei haup‘sächlich vom Arbeitsvertrag
ausgegangen wird. Im wesentlichen wollen sie die Lohnbezieher
erfassen, während die Versicherungspflicht nur ausnahmsweise
auf bestimmte Gruppen von Nichtlohnbeziehern erstreckt wird.
In den letzten Jahren haben sich indes einige Systeme entwickelt,
die von den Arbeitsbedingungen absehen und die Versicherungs-
pflicht auf alle Arbeiter, bzw. auf alle wirtschaftlich schwachen
Personen ausdehnen, ohne Rücksicht darauf, ob diese Lohnbezieher
sind oder nicht. Allein die Neigung zur Einführung der Volks-
versicherung ist doch ziemlich beschränkt. Von 23 Staaten, welche
die Pflichtversicherung gegen Krankheit eingeführt haben, besitzen
20 eine Arbeiterversicherung und nur 3 eine Volksversicherung (Chile,
Portugal, Schweiz: Appenzell (Inner-Rhoden) Appenzell (Ausser-
Rhoden), Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau). Die freiwillige
Versicherung für unabhängige, wirtschaftlich schwache Arbeiter,
welche in vielen Pflichtversicherungssystemen vorhanden ist, hat
überdies, wenn. man. von einigen wenigen Ausnahmen absieht, nur
sehr geringe Erfolge zu verzeichnen. Hiernach dürfte die Kranken-
pflichtversicherung noch auf lange Zeit hinaus den Charakter einer
Arbeitnehmerversicherung bewahren.
Der Entwicklungsstand der Arbeiterversicherung in den einzelnen
Staaten ist übrigens sehr verschieden. Versichert sind 4—38 v. H.
der Gesamtbevölkerung und 15—91 v. H. der lohnbeziehenden
Bevölkerung. Diese beträchtlichen Unterschiede erklären sich
nicht allein aus dem grösseren oder geringeren Anteil der lohnbe-
ziehenden Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in den einzelnen
Staaten, sondern auch durch die gesetzlichen Unterschiede
in der Abgrenzung des Versichertenkreises. Diese Unterschiede
Schwächen sich indes mehr und mehr ab und dürften langsam
verschwinden.
Die Krankenpflichtversicherung erstreckte sich zunächst nur auf
Arbeiter gewisser Industrien (Bergbau, Seeleute), dann, auf sämt-
liche Industriearbeiter, zur Zeit erfasst sie in 18 Staaten sämtliche
KRANKEN VERSICHERUNG