Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

ALLGEMEINE EINLEITUNG 
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$ 2. — Die Tendenzen der obligatorisehen Krankenversicherung 
Dar KREIS DER VERSICHERTEN 
Die Krankenversicherungsgesetze grenzen ihr Anwendungsgebiet 
meist nur allgemein ab, wobei haup‘sächlich vom Arbeitsvertrag 
ausgegangen wird. Im wesentlichen wollen sie die Lohnbezieher 
erfassen, während die Versicherungspflicht nur ausnahmsweise 
auf bestimmte Gruppen von Nichtlohnbeziehern erstreckt wird. 
In den letzten Jahren haben sich indes einige Systeme entwickelt, 
die von den Arbeitsbedingungen absehen und die Versicherungs- 
pflicht auf alle Arbeiter, bzw. auf alle wirtschaftlich schwachen 
Personen ausdehnen, ohne Rücksicht darauf, ob diese Lohnbezieher 
sind oder nicht. Allein die Neigung zur Einführung der Volks- 
versicherung ist doch ziemlich beschränkt. Von 23 Staaten, welche 
die Pflichtversicherung gegen Krankheit eingeführt haben, besitzen 
20 eine Arbeiterversicherung und nur 3 eine Volksversicherung (Chile, 
Portugal, Schweiz: Appenzell (Inner-Rhoden) Appenzell (Ausser- 
Rhoden), Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau). Die freiwillige 
Versicherung für unabhängige, wirtschaftlich schwache Arbeiter, 
welche in vielen Pflichtversicherungssystemen vorhanden ist, hat 
überdies, wenn. man. von einigen wenigen Ausnahmen absieht, nur 
sehr geringe Erfolge zu verzeichnen. Hiernach dürfte die Kranken- 
pflichtversicherung noch auf lange Zeit hinaus den Charakter einer 
Arbeitnehmerversicherung bewahren. 
Der Entwicklungsstand der Arbeiterversicherung in den einzelnen 
Staaten ist übrigens sehr verschieden. Versichert sind 4—38 v. H. 
der Gesamtbevölkerung und 15—91 v. H. der lohnbeziehenden 
Bevölkerung. Diese beträchtlichen Unterschiede erklären sich 
nicht allein aus dem grösseren oder geringeren Anteil der lohnbe- 
ziehenden Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in den einzelnen 
Staaten, sondern auch durch die gesetzlichen Unterschiede 
in der Abgrenzung des Versichertenkreises. Diese Unterschiede 
Schwächen sich indes mehr und mehr ab und dürften langsam 
verschwinden. 
Die Krankenpflichtversicherung erstreckte sich zunächst nur auf 
Arbeiter gewisser Industrien (Bergbau, Seeleute), dann, auf sämt- 
liche Industriearbeiter, zur Zeit erfasst sie in 18 Staaten sämtliche 
KRANKEN VERSICHERUNG
	        
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