fullscreen : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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aus  Baumwolle  oder  anderen
pflanzlichen  Spinnstoffen,  mit
Ausnahme  von  Sammet  und
Plüsch,  sammet-  und  plüschartigen ­
  Geweben,  Tüll,  Spitzenstoffen ­
  und  Spitzen,  Stickereien, ­
  sowie  mit  Ausnahme
aller  broschierten  Gewebe  und
aller  Gespinstwaren  in  Verbindung ­
  mit  Metallfäden
fDraht  oder  Lahns),  Seilerarbeit ­
  aus  anderen  pflanzlichen
Spinnstoffen  als  Baumwolle,
groben  wasserdichten  Geweben
aus  pflanzlichen  Spinnstoffen
(ausgenommen  Kautschuk-  und
Guttaperchagewebe),  mit  Eisen, ­
  Glas,  Papier.  Pappe,
Steinen  (mit  Ausnahme  der
Edel-  und  Halbedelsteine)  oder
Steinzeug:
Holzspanschachteln;Werkzeugstiele
  aus  Hickoryholz  (Holz
des  Hickorynußbaums)  oder
Eschenholz;  Holzformen  für
Nachtlichte  .......
Holzschuhe,  auch  mit  Haltern
aus  ungefärbtem  oder  bloß
geschwärztem  Leder  .  .  .
Fensterrahmen,  Türen,  Treppen, ­
  und  Teile  von  solchen;
profilierte  (gekehlte)  Holzleisten ­
  .........
Kosten  und  andere  ....
grobe,  bearbeitet:
Holzschuhe  -  -  -  -  -  -  -  -
Fensterrahmen,  Türen,  Treppen ­
  und  Teile  von  solchen  sowie ­
  andere  Waren  ....
Grobe  Holzwaren  in  Verbindung
mit  anderen  als  den  vorstehend
genannten  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  die  Nummer
634  oder  unter  andere  Nummern
fallen

Statistische  Nr.

Einfuhr  j  Ausfuhr

628  a
628  b  |  628  a
628c  |  628  q
628  d
629  a  |  629
629b  |  629

630  b

Feine  Holzwaren,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen:
Bildhauer-  und  Bildschnitzerarbeiten ­
  ;  Holzwaren  mit  feiner
Schnitzarbeit;  feine  Drechslerwaren ­
  u.  and.  feine  Holzwaren; ­
  durch  Pressen,  Brennen, ­
  Ätzen  oder  Stanzen  hergestellte ­
  Nachahmungen  feiner
Schnitzarbeiten  (mitAusnahme
der  Leisten)
Goldleisten  (ganz  oder  teilweise
vergoldete,  versilberte  oder
bronzierte  Holzleisten)  und  andere ­
  feine  Holzleisten,  mit  Bildhauer- ­
  oder  Bildschnitzerarbeit,
mit  feiner  Schnitzarbeit,  fein
bemalt,  mit  eingelegter  Arbeit,
soweit  sie  nicht  durch  die  eingelegten ­
  Stoffe  unter  andere
Nummern  fallen
Holzwaren  (mit  Ausnahme  der
Leisten)  mit  eingelegter  Arbeit, ­
  soweit  sie  nicht  durch  die
eingelegten  Stoffe  unter  andere ­
  Nummern  fallen;  fein
bemalte,  vergoldete,  versilberte ­
  oder  bronzierte  Holzwaren; ­
  Holzmosaik  ....
Rosenkränze
Uhrgehäuse  aus  Holz  für  die
Ausfuhr
aller  Art  in  Verbindung  nnt  Gespinsten ­
  oder  Gespinstwaren  ganz
oder  teilweise  aus  Seide,  mit
Spitzen,  Stickereien,  Gespinstwaren ­
  mit  aufgenähter  Arbeit,
Sammet  oder  Plüsch,  sammetoder
  plüschartigen  Geweben,  zugerichteten ­
  Schmuckfedern,  Perückenmacherarbeit, ­
  fein  geformten ­
  Wachswaren  oder  Halbedelsteinen, ­
  soweit  sie  nicht  durch  die

StatistischeNr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

631b

631  c

631  e  I  631  b
631  e  I  885  6
I  631  f
            
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