Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

ALLGEMEINE EINLEITUNG: 
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Krankheitsfalle dieser Zahlung bedürfen. Sie schliessen daraus, 
dass der Staat Geldzuschüsse zur Aufbringung der notwendigen 
Versicherungskosten nicht zu leisten habe. 
Andererseits ist aber nicht zu bestreiten, dass der Staat, dessen 
Verantwortlichkeit für die Organisation des öffentlichen Gesund- 
heitsdienstes ausser Frage steht, in den Krankenkassen tatkräftige 
Mitarbeiter findet, die gewaltige Beträge für die Arztversorgung 
und für ärztliche Gerätschaften ausgeben. Die Krankenkassen 
entfalten überdies eine wachsende Tätigkeit auf dem Gebiete der 
Krankheitsverhütung. Sie bauen die Leistungen an die Familien- 
angehörigen des Versicherten immer. besser aus und so ergibt 
sich die Frage, ob die Überschreitung des ursprünglichen Aufgaben- 
kreises der Krankenkassen nicht eine materielle Unterstützung 
seitens der Allgemeinheit begründet. 
Beide Auffassungen spielen eine wichtige Rolle in. den verschie- 
denen, Ländern, Etwa die Hälfte der Pflichtversicherungssysteme 
kennt zur Zeit den Staatszuschuss. 
Die Unmöglichkeit, die Verantwortung für den Krankheitsfall 
oder das Interesse der beteiligten Gruppen an der Versicherung 
gerecht zu entscheiden, hat zu einer ziemlichen Verschiedenartigkeit 
der Kostenverteilung geführt. 
Der Beitrag der Versicherten ist meist gleich hoch oder höher 
als die Hälfte des Gesamtbeitrages, selten bleibt er hinter dieser 
zurück, In der Mehrzahl der Fälle beträgt er ?/, des Gesamt- 
beitrages. 
Der Beitrag des Arbeitgebers ist im allgemeinen niedriger als 
der des Versicherten. Meist beläuft er sich auf !/, bis 1/, des 
Versicherungsbedarfes, ein höherer Beitragssatz findet sich nur 
ausnahmsweise. | 
Die Beisteuer des Staates ist nach Art und Höhe verschieden. 
Bald kleidet sie sich in die Form eines Anteils an den Beiträgen, 
eines Zuschusses auf den Kopf des Versicherten, einer Beteiligung 
an allen, häufiger aber nur an bestimmten Ausgaben (Wochengeld. 
Stillgeld, Familienunterstützung). 
Tatsächlich beruht die Lastenverteilung auf umfangreichen, in 
den einzelnen Ländern jeweils wandelbaren Grundlagen : Reallohn 
und Zahlungsfähigkeit der Versicherten, Lage der Erzeugung und 
ihre Fähigkeit zur Tragung sozialer Lasten, die Lage der Staats- 
finanzen und die Möglichkeit, von den Steuerpflichtigen Steuern 
zur Unterstützung der Versicherung zu erheben, die Macht der 
beruflichen. Organisationen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
	        
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