ALLGEMEINE EINLEITUNG:
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Krankheitsfalle dieser Zahlung bedürfen. Sie schliessen daraus,
dass der Staat Geldzuschüsse zur Aufbringung der notwendigen
Versicherungskosten nicht zu leisten habe.
Andererseits ist aber nicht zu bestreiten, dass der Staat, dessen
Verantwortlichkeit für die Organisation des öffentlichen Gesund-
heitsdienstes ausser Frage steht, in den Krankenkassen tatkräftige
Mitarbeiter findet, die gewaltige Beträge für die Arztversorgung
und für ärztliche Gerätschaften ausgeben. Die Krankenkassen
entfalten überdies eine wachsende Tätigkeit auf dem Gebiete der
Krankheitsverhütung. Sie bauen die Leistungen an die Familien-
angehörigen des Versicherten immer. besser aus und so ergibt
sich die Frage, ob die Überschreitung des ursprünglichen Aufgaben-
kreises der Krankenkassen nicht eine materielle Unterstützung
seitens der Allgemeinheit begründet.
Beide Auffassungen spielen eine wichtige Rolle in. den verschie-
denen, Ländern, Etwa die Hälfte der Pflichtversicherungssysteme
kennt zur Zeit den Staatszuschuss.
Die Unmöglichkeit, die Verantwortung für den Krankheitsfall
oder das Interesse der beteiligten Gruppen an der Versicherung
gerecht zu entscheiden, hat zu einer ziemlichen Verschiedenartigkeit
der Kostenverteilung geführt.
Der Beitrag der Versicherten ist meist gleich hoch oder höher
als die Hälfte des Gesamtbeitrages, selten bleibt er hinter dieser
zurück, In der Mehrzahl der Fälle beträgt er ?/, des Gesamt-
beitrages.
Der Beitrag des Arbeitgebers ist im allgemeinen niedriger als
der des Versicherten. Meist beläuft er sich auf !/, bis 1/, des
Versicherungsbedarfes, ein höherer Beitragssatz findet sich nur
ausnahmsweise. |
Die Beisteuer des Staates ist nach Art und Höhe verschieden.
Bald kleidet sie sich in die Form eines Anteils an den Beiträgen,
eines Zuschusses auf den Kopf des Versicherten, einer Beteiligung
an allen, häufiger aber nur an bestimmten Ausgaben (Wochengeld.
Stillgeld, Familienunterstützung).
Tatsächlich beruht die Lastenverteilung auf umfangreichen, in
den einzelnen Ländern jeweils wandelbaren Grundlagen : Reallohn
und Zahlungsfähigkeit der Versicherten, Lage der Erzeugung und
ihre Fähigkeit zur Tragung sozialer Lasten, die Lage der Staats-
finanzen und die Möglichkeit, von den Steuerpflichtigen Steuern
zur Unterstützung der Versicherung zu erheben, die Macht der
beruflichen. Organisationen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern