III. Abschnitt.
Die Arbeitslüsten.
§ 21. Der Arbeitslohn ist das Äquivalent der gemieteten mensch
lichen Arbeitskraft. Alle Preisabmaclnmgen zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer lassen sich auf die folgenden Grundformen zurück
führen : 1. Stunden-, Tag- oder Zeitlohn, im Bergl>au Schichtlohn
genannt; 2. Akkord- oder Stücklohn; 3. Prämienlohnsystem; 4. Ge
winnbeteiligung auf Grund einer Interessengemeinschaft zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Stundenlolm.
Beim Stunden lohn bemißt sich die Geldzahlung ohne un
mittelbare Rücksicht auf die Arbeitsleistung nach der Arbeitszeit;
doch ist diese Nichtberücksichtigung nur eine scheinbare. Arbeits
leistung und Arbeitszeit werden auch bei den Stundenlöhnen in
Parallele gestellt. Auch vom Taglöhner wird ein durch die Praxis
bestimmtes Arbeitsminimum verlangt. Der Stundenlohn ist die Lohn
form des Handwerkers, wobei der Meister selbst das Arbeitstempo
angibt und die Aufsicht führt. Zwischen Arbeitsmenge und Lohn
besteht nur eine lose Beziehung. Der größte .Vorzug dieses Lohn
systems liegt in der Einfachheit der Berechnung. Ein Anreiz zur
Mehrarbeit fehlt, das persönliche Interesse am Arbeitserfolg ist ge
ring. Die Anwendungsmöglichkeit des Stundenlohns ist beschränkt.
Er eignet sich für besonders gefährliche Arbeiten (z. B. in Pulver
fabriken, Sprengarbeiten in Bergwerken), wo die Schnelligkeit der
Arbeit gefahrbringend werden kann; für leicht kontrollierbare, aber
schwer messbare Arbeitsleistungen wie Handlangerdienste, Reinigung,
Transporte; für Arbeiten, die erstmalig in Fabriken ausgeführt werden
und einer besonderen Aufsicht unterliegen; für Montage, Reparaturen,
für das Kontrollieren fertiger Waren und beim Anreißen der Arbeits
stücke, für Präzisionsarbeiten und überall da, wo die Nachteile der
anderen Lohnsysteme zu stark ins Gewicht fallen.
Die Nachteile des Stundenlohns — langsames Arbeiten, syste
matisches Bummeln — sucht man durch Fleißprämien (nicht
A11 e r s prämien) in der Form von höheren Löhnen für geschickte