Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN 323 
in Norwegen die Kassen von der Verpflichtung, einen ärztlichen 
Dienst einzurichten, befreit. Sie haben lediglich gemäss dem aufge- 
stellten Tarif die Kosten für die ärztlichen Honorare zu ersetzen. 
In andern Ländern ist der Ersatz der Arzthilfe durch eine Geld- 
leistung zwecks Erstattung der Arztkosten nur mit Zustimmung 
der Aufsichtsbehörde und. in besonderen Fällen zugelassen, ins- 
besondere dann, wenn bei einer Krankenkasse die ärztliche Ver- 
Sorgung deshalb gefährdet ist, weil die Kasse keinen Vertrag zu 
angemessenen Bedingungen mit einer ausreichenden Zahl von 
Ärzten schliessen kann oder weil die Ärzte den Vertrag nicht 
einhalten. 
$2. — Die Versorgung mit Arzneien 
Das Heilverfahren bringt die Verwendung von Arzneien und 
Heilmitteln mit sich, die geeignet sind, zur Heilung oder Linderung 
der Leiden des Kranken beizutragen. Nach nahezu allen Kranken- 
Versicherungssystemen. hat der Versicherte auf die Arzneiversor- 
SUNg als wesentliche Ergänzung der ärztlichen Behandlung einen 
Rechtsanspruch. Eine Ausnahme bildet das irische System, das 
keine Sachleistungen vorsieht, und auch das norwegische 
Gesetz gewährt dem Versicherten nur gewisse Hilfsmittel, aber 
Nicht Versorgung mit Arzneien im eigentlichen Sinn. 
Die Sicherheit der Bevölkerung erfordert eine Regelung des 
Handels mit Arzneimitteln. In allen Ländern bestehen hierüber 
*ingehende Vorschriften. Sie bestimmen in erster Linie die Er- 
Zeugnisse, die an das Publikum nur durch die Apotheken sowie 
Jene, die nur auf Grund ärztlicher Verordnung ausgefolgt werden 
dürfen, Die Apotheken unterstehen der Aufsicht der Gesundheits- 
behörden. Die Errichtung von Apotheken, je nach dem Bedart 
der Bevölkerung, die Herstellung und Aufbewahrung der Arznei- 
Mittel, die berufliche Eignung der Apotheker und ihrer Gehilfen, 
die amtliche Liste über die Bezeichnung und Zusammensetzung 
der Arzneimittel, die amtliche Arzneitaxe, die Regelung der 
Stunden für die Offenhaltung der Apotheken und insbesondere 
der Nachtdienst der Apotheken, alle diese Fragen, um nur die 
Wichtigsten anzuführen, erfordern. bestimmte, zweckmässige 
Lösungen. Die Krankenversicherung ist verpflichtet, diese Regeln 
%u beobachten. 
Wie weit erstreckt sich nun das Recht des Versicherten auf Ver- 
Sorgung mit Arzneien, und unter welchen Voraussetzungen erhält 
Sr die benötigten Arzneien und andere Heilmittel ?
	        
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