LEISTUNGEN 323
in Norwegen die Kassen von der Verpflichtung, einen ärztlichen
Dienst einzurichten, befreit. Sie haben lediglich gemäss dem aufge-
stellten Tarif die Kosten für die ärztlichen Honorare zu ersetzen.
In andern Ländern ist der Ersatz der Arzthilfe durch eine Geld-
leistung zwecks Erstattung der Arztkosten nur mit Zustimmung
der Aufsichtsbehörde und. in besonderen Fällen zugelassen, ins-
besondere dann, wenn bei einer Krankenkasse die ärztliche Ver-
Sorgung deshalb gefährdet ist, weil die Kasse keinen Vertrag zu
angemessenen Bedingungen mit einer ausreichenden Zahl von
Ärzten schliessen kann oder weil die Ärzte den Vertrag nicht
einhalten.
$2. — Die Versorgung mit Arzneien
Das Heilverfahren bringt die Verwendung von Arzneien und
Heilmitteln mit sich, die geeignet sind, zur Heilung oder Linderung
der Leiden des Kranken beizutragen. Nach nahezu allen Kranken-
Versicherungssystemen. hat der Versicherte auf die Arzneiversor-
SUNg als wesentliche Ergänzung der ärztlichen Behandlung einen
Rechtsanspruch. Eine Ausnahme bildet das irische System, das
keine Sachleistungen vorsieht, und auch das norwegische
Gesetz gewährt dem Versicherten nur gewisse Hilfsmittel, aber
Nicht Versorgung mit Arzneien im eigentlichen Sinn.
Die Sicherheit der Bevölkerung erfordert eine Regelung des
Handels mit Arzneimitteln. In allen Ländern bestehen hierüber
*ingehende Vorschriften. Sie bestimmen in erster Linie die Er-
Zeugnisse, die an das Publikum nur durch die Apotheken sowie
Jene, die nur auf Grund ärztlicher Verordnung ausgefolgt werden
dürfen, Die Apotheken unterstehen der Aufsicht der Gesundheits-
behörden. Die Errichtung von Apotheken, je nach dem Bedart
der Bevölkerung, die Herstellung und Aufbewahrung der Arznei-
Mittel, die berufliche Eignung der Apotheker und ihrer Gehilfen,
die amtliche Liste über die Bezeichnung und Zusammensetzung
der Arzneimittel, die amtliche Arzneitaxe, die Regelung der
Stunden für die Offenhaltung der Apotheken und insbesondere
der Nachtdienst der Apotheken, alle diese Fragen, um nur die
Wichtigsten anzuführen, erfordern. bestimmte, zweckmässige
Lösungen. Die Krankenversicherung ist verpflichtet, diese Regeln
%u beobachten.
Wie weit erstreckt sich nun das Recht des Versicherten auf Ver-
Sorgung mit Arzneien, und unter welchen Voraussetzungen erhält
Sr die benötigten Arzneien und andere Heilmittel ?