ALLGEMEINE EINLEITUNG
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rung eines Bestandes an ärztlichen Gerätschaften, deren Benutzung
durch Krankenversicherung und Invalidenversicherung gemeinsam
erfolgen kann, Diese Erwägungen waren in den Staaten ent-
scheidend, welche wie Bulgarien, das Königreich der Serben,
Kroaten und Slowenen, Sowjetrussland und die Tschechoslowakei
eine Zusammenfassung der verschiedenen Versicherungsträger
in. Angriff nahmen.
Aber wie auch immer die Organisation gestaltet sein mag: der
Betrieb der Versicherung wird entweder einer Staatsbehörde oder
Verwaltungskörpern übertragen, die von den Versicherten allein
oder von den Versicherten, den Arbeitgebern und Behörden-
vertretern verwaltet werden.
Der Staatsbetrieb ist nicht häufig. Er besteht zurzeit nur in
Bulgarien und teilweise in Japan (Versicherungsämter). Man kann
übrigens annehmen, dass in diesen beiden Ländern der Staats-
betrieb nur ein vorläufiger Zustand ist, der zu gegebener Zeit dem
Betrieb durch die Beteiligten weichen wird. Dies wird dann der
Fall sein, wenn. die Berufsorganisationen der Arbeitgeber und der
Arbeitnehmer sowie der soziale Erziehungsstand der Arbeiter-
massen. die Überantwortung des Versicherungsbetriebes an diese
Kreise ermöglicht haben wird.
Die Selbstverwaltung durch die Beteiligten ist fast überall ein-
geführt. Sie scheint einen guten Versicherungsbetrieb zu gewähr-
leisten und den Wünschen der Versicherten und der Arbeitgeber zu
entsprechen. Diese vom Versicherungsträger unter Staatsaufsicht
ausgeübte Betriebsart ist sehr anpassungsfähig, weil sie die Anwen-
dung des gesetzlichen Schemas mit dem freien Spiel der privaten
Initiative verbindet und so die Kassentätigkeit den bezirklichen
oder örtlichen Sonderbedürfnissen anzugleichen gestattet.
Die Selbstverwaltung ist in den Augen der Arbeitgeber und noch
mehr in denen der Versicherten das notwendige Gegenstück der
ihnen auferlegten Beitragsleistung. Sie macht die Versicherten für
die Güte des Versicherungsbetriebes unmittelbar verantwortlich,
erhöht dadurch ihr Verantwortlichkeitsgefühl und fördert die
Verhütung eines Missbrauchs durch gegenseitige Überwachung.
Sie vermittelt den Arbeitern das Gefühl der Solidarität und stellt
30 ein wertvolles Mittel demokratischer Erziehung der Arbeiter-
Massen dar.
. Die Abgrenzung des Einflussbereichs . der einzelnen Gruppen
ist ein schwieriges Problem. Seine Lösung schwankt bei den
einzelnen Kassentypen und innerhalb der einzelnen. Länder. Die
von den Arbeitern freiwillig gegründeten Hilfskassen werden