Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN 
379 
RUMÄNIEN 
Gesetzgebung 
GESETZ VOM 25. JANUAR 1912 
‚Im alten Königreich und in Bessarabien haben die Ehefrau und die minder- 
lährigen Kinder eines Versicherten, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft 
leben, Anspruch auf ärztliche Behandlung im Kassenambulatorium oder im 
Bedarfsfalle auf ärztlichen Hausbesuch. Ausserdem können, der Ehefrau und 
den. Minderjährigen Kindern des Versicherten Arzneien zu einem ermässigten 
Preise oder unentgeltlich geliefert werden (Art. 122 des Gesetzes von 1922). 
Im Ardeal haben die Familienangehörigen. eines Versicherten, die nicht 
Selber versichert sind, Anspruch auf ärztliche Behandlung und Arznei- 
YSrsorgung auf Kosten der Krankenkasse. Ebenso wird in der Bukowina den 
Familienangehörigen eines Versicherten ärztliche Hilfe und Versorgung mit 
Arzneien gewährt. 
KÖNIGREICH DER SERBEN, KROATEN UND SLOWENEN 
Gesetzgebung 
ÖOESETZ VOM 14. MaAı 1922 
Die Familienhilfe ist eine Pflichtleistung. Als Familienglieder gelten, 
Y0rausgesetzt, dass sie nicht selbst ihren Lebensunterhalt erwerben und dass 
16 in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherten leben, die Ehefrau, die 
Lebensgefährtin, die ehelichen, ausserehelichen und an Kindes Statt ange- 
Lommenen. Kinder, die Eltern und die Grosseltern, die Enkel und die Ge- 
Schwister (Art. 45, Nr. 5). Den Familienangehörigen werden folgende Leistun- 
S6währt : unentgeltliche ärztliche Behandlung, Arzneien und die für die 
handlung erforderlichen Hilfsmittel. Diese Leistungen werden bis zu einer 
Höchstdauer von 26 Wochen gewährt, jedoch nur während des Zeitab- 
Kehnitts, in dem der Versicherte selbst Anspruch auf die Leistungen erheben 
Mn. 
Durchführungsergehnisse 
Die Gezamtzahl der Familienangehörigen, die Familienhilfe beanspruchen 
Önnen, ist in der amtlichen Statistik nicht enthalten. Die Höhe des Auf- 
Yands für die ärztliche Behandlung von Familienangehörigen ergibt sich 
dis dem Rochenschaftsbericht der Zentral-Arbeiterversicherungsanstalt für 
'8 Jahre 1924 und 1925. 
AUSGABEN TÜR FAMILIENKRANKENPFLEGE 
Art der Leistungen 
Ärztliche Hilfe... ; 
ÄArzneiversorgung > % & 
1924 
1925 
5) 
A} * 
bi? 
17 
€) 
1.956 | 1,04 | 2,873 | 1,35 
5.067 270 | 7.034 3,35 
Ausgaben in Tausenden von Dinar. 
teil am Gesamtaufwand für Leistungen.
	        
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