Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

ERSTER TEIL 
DAS ANWENDUNGSGEBIET 
EINLEITUNG 
Krankheit bedeutet für den Betroffenen oder seine Familie 
eine Vermehrung der Ausgaben (Arzt- und Arzneikosten!), viel- 
fach auch, wenn sie Arbeitsunfähigkeit mit sich bringt, eine 
Verminderung oder sogar den Verlust des Einkommens. 
Die Krankenversicherung soll den wirtschaftlichen Folgen der 
Erkrankung begegnen. Sie könnte daher derart aufgebaut 
werden, dass sie die gesamte Bevölkerung gegen die Vermehrung 
der Ausgaben und gegen die Beeinträchtigung des Einkommens 
schützen würde. Die obligatorische Krankenversicherung erstreckt 
sich aber nicht über ein so weites Feld, sondern hat ein enger 
amgrenztes Anwendungsgebiet. Hierbei war der Gedanke mass- 
gebend, dass es zwecklos sei, den Versicherungszwang solchen 
Personen aufzuerlegen, die hinreichende Hilfsquellen besitzen, um 
sich aus eigener Kraft zu schützen, wie das ja bei den bemit- 
telten Klassen allgemein üblich ist. In allen Ländern hat daher 
der Gesetzgeber es vermieden, die Pflichtversicherung auf Millionen 
von Personen, welche zur Selbstversicherung in der Lage sind, 
lediglich deshalb auszudehnen, weil eine Minderheit unter ihnen 
keine Fürsorge trifft. 
Der gesetzlichen Pflichtversicherung sind demgemäss nur die 
Personen unterstellt, von denen. man. annimmt, dass sie wirtschaft- 
lich zu schwach sind, um die durch eine etwaige Erkrankung 
bedingte finanzielle Last ohne Hilfe der Allgemeinheit zu tragen. 
Nun ist aber diese Last besonders schwer für die Arbeitnehmer, 
die im Krankheitsfalle ihren Verdienst gerade in dem Augen-
	        
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