ERSTER TEIL
DAS ANWENDUNGSGEBIET
EINLEITUNG
Krankheit bedeutet für den Betroffenen oder seine Familie
eine Vermehrung der Ausgaben (Arzt- und Arzneikosten!), viel-
fach auch, wenn sie Arbeitsunfähigkeit mit sich bringt, eine
Verminderung oder sogar den Verlust des Einkommens.
Die Krankenversicherung soll den wirtschaftlichen Folgen der
Erkrankung begegnen. Sie könnte daher derart aufgebaut
werden, dass sie die gesamte Bevölkerung gegen die Vermehrung
der Ausgaben und gegen die Beeinträchtigung des Einkommens
schützen würde. Die obligatorische Krankenversicherung erstreckt
sich aber nicht über ein so weites Feld, sondern hat ein enger
amgrenztes Anwendungsgebiet. Hierbei war der Gedanke mass-
gebend, dass es zwecklos sei, den Versicherungszwang solchen
Personen aufzuerlegen, die hinreichende Hilfsquellen besitzen, um
sich aus eigener Kraft zu schützen, wie das ja bei den bemit-
telten Klassen allgemein üblich ist. In allen Ländern hat daher
der Gesetzgeber es vermieden, die Pflichtversicherung auf Millionen
von Personen, welche zur Selbstversicherung in der Lage sind,
lediglich deshalb auszudehnen, weil eine Minderheit unter ihnen
keine Fürsorge trifft.
Der gesetzlichen Pflichtversicherung sind demgemäss nur die
Personen unterstellt, von denen. man. annimmt, dass sie wirtschaft-
lich zu schwach sind, um die durch eine etwaige Erkrankung
bedingte finanzielle Last ohne Hilfe der Allgemeinheit zu tragen.
Nun ist aber diese Last besonders schwer für die Arbeitnehmer,
die im Krankheitsfalle ihren Verdienst gerade in dem Augen-