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ERSTER TEIL
blick verlieren, wo an sie (mitunter sehr grosse) Ausgaben
herantreten. Es ist jedoch klar, dass man nicht alle Erwerbstätigen
ohne Unterschied als wirtschaftlich schwach ansehen kann.
Gewisse selbständige Arbeiter erzielen bedeutende Verdienste
und besitzen grosse persönliche Einkünfte ; ebenso wie auch
gewisse unselbständige Arbeiter ansehnliche Löhne oder Gehälter
beziehen. Man kann daher annehmen, dass diese letzte und in
noch höherem Masse die erste Gruppe selber das Wagnis einer
Erkrankung zu tragen vermag.
Im übrigen sind die wirtschaftlichen Folgen des einzelnen Versicherungsfalles
für den Lohnbezieher sehr verschieden. Kr
bestreitet fast immer seinen. Unterhalt ausschliesslich oder hauptsächlich
aus seinem Arbeitsverdienst ; macht ihn die Krankheit
arbeitsunfähig, so verliert er sein ganzes oder nahezu sein ganzes
Einkommen. Für den selbständigen Arbeiter trifft dies in
vielen Fällen nicht zu. Er vermag ebenso wie der kleine Gewerbetreibende
mit .Hilfe seiner Familienglieder, seiner Angestellten
oder seiner Hausgehilfen zum mindesten teilweise sein Geschäft
fortzuführen. und Verdienst zu erzielen.
Die Gesetzgebungen der Staaten haben bei der Abgrenzung des
Anwendungsgebiets der Krankenversicherung den erheblichen
Unterschieden in der wirtschaftlichen Schwäche der Arbeiter
und in der Grösse ihres Bedürfnisses nach Versicherungsschutz
Rechnung getragen und dabei auch die Ungleichheit der Krankheitsfolgen
für die selbständigen Arbeiter und die Lohnarbeiter
berücksichtigt.
Zur Zeit hat die Gesetzgebung in den meisten Staaten die
Krankenversicherungspflicht ausschliesslich oder im wesentlichen
auf die Schicht der Lohnbezieher erstreckt und daneben nur
einige beschränkte Gruppen selbständiger Personen der Zwangsversicherung
unterworfen.
Indes brechen einige neuere Gesetze mit der Beschränkung der
Versicherungspflicht auf die Lohnbezieher. Sie legen der Abgrenzung
ihres Anwendungsgebietes das Jahreseinkommen zugrunde
und erstrecken so die Pflichtversicherung auf Arbeitnehmer
und auf andere wirtschaftlich schwache Personen (Volksversicherung).
Im ersten Kapitel werden die verschiedenen Systeme der Versicherung
der Arbeitnehmer, im zweiten die Systeme der Versicherung
der wirtschaftlich schwachen Selbständigen sowie der Volksversicherung
untersucht werden. Das dritte Kapitel befasst sich
mit der Versicherungspflicht.