Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN

443

Übersichtstafeln : Leistungen

VAFEL IV, — FAMILIENKRANKENHILFE

Staat

Deutschland! .

Litauen...
Norwegen . .
Österreich? . .
Polen... ,

Portugal 3 .

Rumänien, albes
 Königreich,
 Ardeal,
Bukowina .
Königreich
der Serben,
Kroaten und
Slowenen
Üschechosto-Wwakeili
 .

Ungarn ..

Kreis der Berechtigten

Ausmass der Leistungen

Pflichtleistungen an. Familienangehörige
Ehegatte und Kinder

Arzthilfe,  Kranken- |
hauspflege, 50-70 v. H,
der Heilmittelkosten
Arzthilfe
Arzt und Zahnarzt

Familienangehörige
ınbeschränkt
Der Ehegatte und die
mterhaltsberechtigten
Kinder
Unterhaltsberechtigte
Zamilienglieder
Ehegatte, Eltern,
Xinder, Brüder, Schwe-;tern,
 Mündel, uneheliche
unterhaltsberechtigte
Kinder #
Frau und Kinder unter
L6 Jahren sowie andere
ırwerbsunfähige Famijenangehörige

Frau und minderjäh-‘ige
 Kinder

Sämtliche Leistungen
ausser dem Krankengeld
Sämtliche Leistungen
ıusser dem Krankengeld

Arzt und Heilmittel

Arzthilfe zu Hause
»;der im Ambulatorium,
Heilmittel zu ermässigen
 Preisen
Arzt und Heilmittelılfe
 samt den notwenligen
 Behandlungsgerä-‚en

Alle Leistungen ausser
Krankengeld

£hegatte, Kinder, Elern,
 Grosseltern, Enkel,
Zrüder., Schwestern

Ehegatte, Kinder uner
 und über 18 Jahren,
Schwestern, Brüder,
Zltern, Gross- u. Schwiesereltern,
 die wenigstens
‚echs Monate im Hausı1alt
 des Versicherten
‚elebt haben
Im Haushalt lebende
7amilienangehörige

Arzt und Heilmittel

Höchstbezugsdauer


26 Wochen

13 Wochen
26 Wochen

26 Wochen
I3 Wochen

ınbeschränkt


L6-26
Wochen

36 Wochen

1 Jahr

1 Jahr

Familienkrankenhilfe als Mehrleistung

Bulgarien . .
Deutschland |

Frankreich
(Els.-Lothr.)
Örossbritan-Nlen,
 . ,,
Lettland ] ; |
Luxemburg ©
Österreich ee
Russland

?7amilienangehörige
Selbst nicht versicherte
amilienangehörige
Selbst nicht versicherte
'amilienangehörige
Von Versicherten unerhaltene
 Personen
Familienangehörige
Selbst nicht versicherte
*amilienangehörige
Unterhaltspflichtige
*amilienangehörige
Familienangehörige

Arzt und Heilmittel
Arzt und Heilmittel,
Krankenhauspflege
Arzt und Heilmittel
Arzthilfe
Arzthilfe
Arzt und Heilmittel

Sämtliche Leistungen
ausser Krankengeld
Sämtliche Leistungen
zusser Krankengeld

39 Monate
26 Wochen
26 Wochen
unbeschränkt

26 Wochen
26 Wochen
52 Wochen
unbeschränkt


Knappschaftsversicherung, .
Arbeiterversicherunggesetz von 1927,
Noch nicht in Kraft”
            
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