Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

Übersichtstafeln : Leistungen

©

”AFEL II. — BETRAG UND BEZUGSDAUER DES KRANKENGELDES

Bare Zusatzleistungen

»>L4aı

Bulgarien .... +...
Dhile 2. .000000400004
Deutschland ... .. 4
DE
Frankreich (Elsass-Lothringen)
 .....
Grossbritannien . . . .-Trischer

 Freistaat . .. .
Italien (neue Provinzen) .
Japan . ....
Lettland , . ....0.

| Litauen .. .
Luxemburg .
Norwegen ....

Österreich .......

Polen 2... 00004 4 -
Portugal. ......
Rumänien
altes Königreich ...
Bukowina, Ardeal . .
Russland ... . +.

schweiz
Appenzell; (L-Rhoden) .
Appenzell (A.-Rhoden).
St.zGallen . . ....
Königreich der Serben,
Kroatien und Slowenen
Tschechoslowakei . . ..

Jngarn . . .

Betrag des Krankengeldes
des Arbeitsunfähigen

12-30 Lewa täglich, 1 Lewa
 für jedes Kind
e nach Krankheitsdauer
u, Familienstand 12,5-100
 v. H. des Lohnes
0 vv. H. des Grundlohnes

30-66 ?/, v. H. des Lohnes
50 v. H. des Grundlohnes

‚5s. wöchentlich für Männer,
 12s, wöchentlich
für Frauen
vie in Grossbritannien
50 v. H, des Grundlohnes
60 v. H. des Grundlohnes

56 ?/,-100 v. H. des Grundlohnes,
 nach der Zahl
der Familienglieder

;0-100 v. H. des Lohnes,
nach der Zahl der Familienglieder

30 v. H. des Grundlohnes

60 v. H. des Grundlohnes

56 ?/,-80 v. H. des Grundlohnes


50 v. H. des Grundichnes

),06-0,30 Escudos täglich,
je nach Lohnstufe und
Krankheitsdauer
35-50 v. H. des Grundlohnes,
 je nach Familienstand

30 v. H. des Grundlohnes

‚00 v. H. des Lohnes
höchstens 7,50 Rubel
täglich
3 Fr. täglich
Lo» »
&£ » »
56?/, v. H. des Grundlohnes

56?/3 v. H. des Grundlohnes


0-75 v. H. des Grundlohnes
 je nach Krankneitsdauer


Betrag des
Hausgeldes

8-12 Lewa täglich

50 v. H. des gesetzlichen
 Krankengeldes


50 v. H. des gesetzlichen
 Krankengeldes

las gesetzliche
Krankengeld,
ganz oder teilweise


50 v. H. des gesetzlichen
 Krankengeldes

'0-60 v. H. des
Grundlohnes je
nach der Zahl
ier Familienglieder

‚as Krankengeld,
ganz oder teilweise


50 v. H. des gesetzlichen
 Krankengeldes

20-50 v. H. des
durchschnittl,
Lohnes nach der
Zahl der Familienglieder

) v. H. des gesetzlichen
 Krankengeldes


0 v. H. des gesetzlichen
 Kranzengeldes


10-25 v. H. des
Grundlohnes
50 v. H. des gesetzlichen
 Krankengeldes

zolles Krankengeld


50 v. H. des gesetzlichen
 Krankengeldes

50 v. H. des gesetzlichen
 Kranzengeldes


0 v. H. des”gesetzlichen
 Krankengeldes


Gesetzliche
3ezugsdauer des
Krankengeldes

9 Monate
unbegrenzt
26 Wochen

26 Wochen
30 im Laufe
eines Jahres)
26 Wochen

26 Wochen

26 Wochen
26 Wochen
180 Tage

26 Wochen
(30 im Laufe eines
Jahres}

26 Wochen
26 Wochen

26 Wochen (Krebs
und Tuberkulose
39 Wochen)

2 Wochen
‘26 für Personen
mit weniger als
30 Beitragswochen)

BB, bzw. 39 Wochen
 nach dem
Alter der Kasse
365 Tage

16 Wochen
26 Wochen

unbegrenzt

| 180 Tage
26 Wochen

1 Jahr

1 Jahr

Verlängerung | Erhöhung des
K gesetzlichen | gesetzlichen Kran-SZUSSCHUEP
 kengeldbetrages
von ... bis ...

26-52 Wochen

bis zu 25 v. H. des
Grundloehnes

26-52 Wochen

bis zu 25 v, H. des
Grundlohnes
je nach den Überschüssen
 der
Kasse
wie in Grossbritannien


26-52 Wochen

bis zu 25 v. H, des
Grundlohnes

L-1 1/2 Jahr

20-33 1/4 v. H. des
Grundlohnes

26-52 Wochen

bis zu 25 v. H. des
Grundlohnes

je nach dem Stand
der Reserven

zann gewährt werden
 in der Bukowina


26-52 "Wochen

bis zu 331% v. H.
des Grundlohnes
‚0-30 v. H. des
Grundlohnes, je
nach Krankheits
dauer » und Familienstand


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