Übersichtstafeln : Leistungen
©
”AFEL II. — BETRAG UND BEZUGSDAUER DES KRANKENGELDES
Bare Zusatzleistungen
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Bulgarien .... +...
Dhile 2. .000000400004
Deutschland ... .. 4
DE
Frankreich (Elsass-Lothringen)
.....
Grossbritannien . . . .-Trischer
Freistaat . .. .
Italien (neue Provinzen) .
Japan . ....
Lettland , . ....0.
| Litauen .. .
Luxemburg .
Norwegen ....
Österreich .......
Polen 2... 00004 4 -
Portugal. ......
Rumänien
altes Königreich ...
Bukowina, Ardeal . .
Russland ... . +.
schweiz
Appenzell; (L-Rhoden) .
Appenzell (A.-Rhoden).
St.zGallen . . ....
Königreich der Serben,
Kroatien und Slowenen
Tschechoslowakei . . ..
Jngarn . . .
Betrag des Krankengeldes
des Arbeitsunfähigen
12-30 Lewa täglich, 1 Lewa
für jedes Kind
e nach Krankheitsdauer
u, Familienstand 12,5-100
v. H. des Lohnes
0 vv. H. des Grundlohnes
30-66 ?/, v. H. des Lohnes
50 v. H. des Grundlohnes
‚5s. wöchentlich für Männer,
12s, wöchentlich
für Frauen
vie in Grossbritannien
50 v. H, des Grundlohnes
60 v. H. des Grundlohnes
56 ?/,-100 v. H. des Grundlohnes,
nach der Zahl
der Familienglieder
;0-100 v. H. des Lohnes,
nach der Zahl der Familienglieder
30 v. H. des Grundlohnes
60 v. H. des Grundlohnes
56 ?/,-80 v. H. des Grundlohnes
50 v. H. des Grundichnes
),06-0,30 Escudos täglich,
je nach Lohnstufe und
Krankheitsdauer
35-50 v. H. des Grundlohnes,
je nach Familienstand
30 v. H. des Grundlohnes
‚00 v. H. des Lohnes
höchstens 7,50 Rubel
täglich
3 Fr. täglich
Lo» »
&£ » »
56?/, v. H. des Grundlohnes
56?/3 v. H. des Grundlohnes
0-75 v. H. des Grundlohnes
je nach Krankneitsdauer
Betrag des
Hausgeldes
8-12 Lewa täglich
50 v. H. des gesetzlichen
Krankengeldes
50 v. H. des gesetzlichen
Krankengeldes
las gesetzliche
Krankengeld,
ganz oder teilweise
50 v. H. des gesetzlichen
Krankengeldes
'0-60 v. H. des
Grundlohnes je
nach der Zahl
ier Familienglieder
‚as Krankengeld,
ganz oder teilweise
50 v. H. des gesetzlichen
Krankengeldes
20-50 v. H. des
durchschnittl,
Lohnes nach der
Zahl der Familienglieder
) v. H. des gesetzlichen
Krankengeldes
0 v. H. des gesetzlichen
Kranzengeldes
10-25 v. H. des
Grundlohnes
50 v. H. des gesetzlichen
Krankengeldes
zolles Krankengeld
50 v. H. des gesetzlichen
Krankengeldes
50 v. H. des gesetzlichen
Kranzengeldes
0 v. H. des”gesetzlichen
Krankengeldes
Gesetzliche
3ezugsdauer des
Krankengeldes
9 Monate
unbegrenzt
26 Wochen
26 Wochen
30 im Laufe
eines Jahres)
26 Wochen
26 Wochen
26 Wochen
26 Wochen
180 Tage
26 Wochen
(30 im Laufe eines
Jahres}
26 Wochen
26 Wochen
26 Wochen (Krebs
und Tuberkulose
39 Wochen)
2 Wochen
‘26 für Personen
mit weniger als
30 Beitragswochen)
BB, bzw. 39 Wochen
nach dem
Alter der Kasse
365 Tage
16 Wochen
26 Wochen
unbegrenzt
| 180 Tage
26 Wochen
1 Jahr
1 Jahr
Verlängerung | Erhöhung des
K gesetzlichen | gesetzlichen Kran-SZUSSCHUEP
kengeldbetrages
von ... bis ...
26-52 Wochen
bis zu 25 v. H. des
Grundloehnes
26-52 Wochen
bis zu 25 v, H. des
Grundlohnes
je nach den Überschüssen
der
Kasse
wie in Grossbritannien
26-52 Wochen
bis zu 25 v. H, des
Grundlohnes
L-1 1/2 Jahr
20-33 1/4 v. H. des
Grundlohnes
26-52 Wochen
bis zu 25 v. H. des
Grundlohnes
je nach dem Stand
der Reserven
zann gewährt werden
in der Bukowina
26-52 "Wochen
bis zu 331% v. H.
des Grundlohnes
‚0-30 v. H. des
Grundlohnes, je
nach Krankheits
dauer » und Familienstand
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