Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 451 
nicht im besonderen durch seine chemische Beschaffenheit schädlich 
ist. Dies ist auch der Fall bei verschiedenen Krankheiten, die von 
der Überanstrengung bestimmter Muskeln oder Organe herrühren, 
sei es durch schmerzhafte oder gezwungene Haltung, sei es durch 
allgemeine Ermüdung infolge über die Massen ausgedehnter oder 
intensiver Arbeit. Man kann hierzu noch die Ansteckungsmöglich- 
keiten hinzufügen, die die Anhäufung von Arbeitern in den Be- 
;rieben oder Arbeitsräumen schafft. 
Stellt man übrigens fest, dass mit der Art der Beschäftigung, 
alle‘ sonstigen Bedingungen als gleichbleibend angenommen, 
die Erkrankungsziffern deutlich sich ändern, so kann man den 
Kinfluss des gewerblichen Faktors beleuchten. Dies ergibt sich 
aus verschiedenen statistischen Beobachtungen, die man im 
folgenden Kapitel! zusammengefasst: findet und worauf wir den 
Leser verweisen. Wir beschränken uns darauf, einige Zahlen 
anzuziehen. 
Nach der Statistik der Leipziger Ortskrankenkasse, die sich 
auf 28 Geschäftsjahre stützt, ist für die Büroangestellten 
Zwischen 35 und 44 Jahren die Jahreshäufigkeit der Erkran- 
kungsfälle 21,6 auf 100 Versicherte und die durchschnittliche 
Zahl. der Krankheitstage auf den Versicherten und im Jahr 5,8. 
Die‘ entsprechenden Zahlen haben sich für die Arbeiter in den 
gleichen Altersgrenzen erhöht auf: 
in der Textilindustrie 
im Verkehrsgewerbe . 
in der Metallgewinnung 
im Baugewerbe ... 
bei den Steinarbeitern 
40,5 und 8,9 
44,8 und 9,8 
49,6 und 11,1 
51,7 und 11,7 
58.2 und 17.5 
Zur Erläuterung dieser Zahlen darf man nicht vergessen, dass 
die Betriebsunfälle für die ersten 13 Wochen der Arbeitsunfähigkeit 
in den oben angegebenen Zahlen mitzählen. Aber es bleibt 
ebenso wahr, dass die Schwankungen dieser Grösse die Bedeutung 
des Berufs als Erkrankungsfaktor enthüllen. 
Übrigens stellt man sich nicht allein auf den Standpunkt der 
Ausdehnung des „beruflichen Risikos‘‘, um den Arbeitgeber- 
beitrag zur Krankenversicherung theoretisch zu rechtfertigen. 
Der Betrieb, sagt man auch, hat die Pflicht, unter die Produk- 
tionskosten die, Kosten des Unterhalts und der Amortisierung 
des „Menschlichen Kapitals‘, dessen er sich bedient, einzurechnen. 
nn 
“ Siehe Kapitel II: „Erkrankungssatz nach Berufen‘ ‚ S. 488-490.
	        
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