Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

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Invalidität, Arbeitsunfähigkeit und. Arbeitslosigkeit zu dem 
„Betriebsfonds‘‘, und man. behielt nebenbei nur noch den Fonds 
für ärztliche Hilfe. 
Nach dem Arbeitsgesetzbuch von 1922 rühren die Einnahmen 
der Sozialversicherung aus Beiträgen her, die ganz allein zu Lasten 
der Arbeitgeber, der Betriebe und der Werke gehen, die Lohnar- 
beiter beschäftigen (Art. 178). Wenn aus einem Staatshaushalt 
der Sozialversicherung Kredite gewährt werden, so werden sie 
vom Staat als Arbeitgeber ausgeschüttet. 
Jedenfalls ist hervorzuheben, dass die erste Einrichtung, wie z.B. 
Gebäude, Mobiliar, Krankenanstalten, vom Staat den Dienststellen 
der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt worden ist. 
Die Kostenlosigkeit der Versicherung für die Arbeiter ist also 
eine charakteristische Eigenschaft des Sowjetsystems. Unter der 
Zarenherrschaft wurden nach dem Gesetz von 1912 die Sozial- 
versicherungsbeiträge von‘ den Arbeitgebern und den Versicherten 
gezahlt, wobei der Arbeitgeberanteil von 0,66 bis 1,33 v. H. des 
Lohns und der des Arbeiters von 1 bis 2v. H. des Lohns schwanken 
konnte. 
Im Jahr 1917 ordnete die vorläufige Regierung an, dass die 
Beiträge der Versicherung zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern 
und Arbeitern getragen werden sollten. 
Nach der Oktoberrevolution wurden alle Versicherungsbeiträge 
den Arbeitgebern auferlegt. Als das Feld der Versicherung durch 
das Gesetz vom 81. Oktober 1918 erweitert wurde, wurden die 
Beiträge von den Arbeitgebern und den zur Versicherung zuge- 
‘assenen Selbständigen gezahlt. 
Die Finanzstatistik der Sozialversicherung geht bis auf 1922 
zurück, Aber 1922 waren die Einnahmen und Ausgaben noch 
im damaligen Papiergeld (Sowjetrubel) bewertet, das sich mit 
zunehmender Schnelligkeit entwertete. Man kann daher die 
Angaben von 1922 nicht verwenden. Was man behaupten kann 
ist nur, dass die Einnahmen unregelmässig waren, 
Für 1923 verfügen wir nicht über Gesamtziffern, sondern nur 
über Einnahmen für je 100 Versicherte und nach den zu dieser 
Zeit bestehenden verschiedenen Fonds, d. h. die Fonds der Versiche- 
rung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit sind von den anderen 
getrennt *, Diese Einnahmen sind in vollwertigen Rubeln an- 
gegeben ?. 
DRITTER TEIL 
ı' Die Sozialversicherung des B. R.S.S. 1923, 8. 31. . 
2 Der vollwertige Rubel ist eine fiktive Münzeinheit, die sich nach den Inden” 
zahlen der Preise berechnet und dessen Kaufkraft die gleiche ist, wie die des Go 
rubels vor dem Kriege.
	        
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