Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

£INNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 461
In diesen verschiedenen Gesetzen ‚erreicht man die. Deckung
der Versicherungskosten durch Beiträge der Versicherten (mit
Ausnahme der Bedürftigen), durch Beihilfe des Kantons oder
der Gemeinden und. durch Beihilfen der Eidgenossenschaft. Vom
Arbeitgeber wird kein Beitrag eingezogen.
Im Kanton Appenzell (Ausser-Rhoden) müssen die Gemeinden
die Beiträge der bedürftigen Personen auf sich nehmen, die bei
der öffentlichen Kasse pflichtversichert sind. . Die daraus entstehenden
 Kosten werden den Gemeinden bis zur Hälfte vom Kanton
Srstattet, nachdem die Beihilfen abgezogen wurden, die die Gemeinde
 von der Eidgenossenschaft erhält, und bis zu 30 v. H. für
die Beiträge der Frauen und Kinder, die die Gemeinden auf ihre
Rechnung nehmen, ohne dass diese Leistung‘ den Charakter
einer Armenunterstützung hat.
Andererseits sind alle öffentlichen Kassen des Kantons verpflichtet,
 bei einer Rückversicherungskasse sich rückzuversichern.
Der Staat wirft jedes Jahr für diese Kasse eine Summe aus,
die nicht niedriger sein darf, als das dreifache der von den rückver-Sicherten
 Kassen eingelegten Summe.
Im Kanton Appenzell (Inner-Rhoden) ist ausser dem eidge-Nössischen
 Zuschuss nur ein gemeindlicher Zuschuss. vorgesehen,
Die nicht bezahlten Beiträge der bedürftigen Personen werden
vom Wohnbezirk gedeckt, der das Recht hat, vom Versicherten
der seiner Heimatgemeinde Erstattung zu verlangen, |
Der Kanton Basel-Stadt nimmt den ganzen Beitrag oder einen
Teil der Beiträge auf seine Rechnung bis zu einer bestimmten
Grenze des Jahreseinkommens nach Massgabe der folgenden Tafel :

Versiche n
Tungs “
Zruppe

Jahreseinkommen

a) Ledige, bis zu 1.800 Fr. ....
db) Familien, bis zu 2.500 Fr. ; 500
7
a) Ledige, von 1.801-—2.200 Fr. . .
b) Familien, . von 2.501—3.500 Fr. ;
ur | 500 Fr. pro Kind .:....-'
 @) Ledige, von 2.201—3.000 Fr. . .
b) Familien, von 3.501—4.500 Fr. ;
500 Fr. pro Kind... .....
@) Ledige, von 3.001 Fr. und darüber
5) Familien von 4.501 Fr. und
darüber ; 500 Fr. pro Kind . .

f

Prozentsatz des Beitrags

| zu Lasten
zu Lasten des
des Kantons Mrersicherten

100

100
662/,

3317.

662/g
331/
3317

331/,
66° /

66?/,
100

100
            
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