Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

£INNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 461 
In diesen verschiedenen Gesetzen ‚erreicht man die. Deckung 
der Versicherungskosten durch Beiträge der Versicherten (mit 
Ausnahme der Bedürftigen), durch Beihilfe des Kantons oder 
der Gemeinden und. durch Beihilfen der Eidgenossenschaft. Vom 
Arbeitgeber wird kein Beitrag eingezogen. 
Im Kanton Appenzell (Ausser-Rhoden) müssen die Gemeinden 
die Beiträge der bedürftigen Personen auf sich nehmen, die bei 
der öffentlichen Kasse pflichtversichert sind. . Die daraus entste- 
henden Kosten werden den Gemeinden bis zur Hälfte vom Kanton 
Srstattet, nachdem die Beihilfen abgezogen wurden, die die Ge- 
meinde von der Eidgenossenschaft erhält, und bis zu 30 v. H. für 
die Beiträge der Frauen und Kinder, die die Gemeinden auf ihre 
Rechnung nehmen, ohne dass diese Leistung‘ den Charakter 
einer Armenunterstützung hat. 
Andererseits sind alle öffentlichen Kassen des Kantons verpflich- 
tet, bei einer Rückversicherungskasse sich rückzuversichern. 
Der Staat wirft jedes Jahr für diese Kasse eine Summe aus, 
die nicht niedriger sein darf, als das dreifache der von den rückver- 
Sicherten Kassen eingelegten Summe. 
Im Kanton Appenzell (Inner-Rhoden) ist ausser dem eidge- 
Nössischen Zuschuss nur ein gemeindlicher Zuschuss. vorgesehen, 
Die nicht bezahlten Beiträge der bedürftigen Personen werden 
vom Wohnbezirk gedeckt, der das Recht hat, vom Versicherten 
der seiner Heimatgemeinde Erstattung zu verlangen, | 
Der Kanton Basel-Stadt nimmt den ganzen Beitrag oder einen 
Teil der Beiträge auf seine Rechnung bis zu einer bestimmten 
Grenze des Jahreseinkommens nach Massgabe der folgenden Tafel : 
Versiche n 
Tungs “ 
Zruppe 
Jahreseinkommen 
a) Ledige, bis zu 1.800 Fr. .... 
db) Familien, bis zu 2.500 Fr. ; 500 
7 
a) Ledige, von 1.801-—2.200 Fr. . . 
b) Familien, . von 2.501—3.500 Fr. ; 
ur | 500 Fr. pro Kind .:....- 
' @) Ledige, von 2.201—3.000 Fr. . . 
b) Familien, von 3.501—4.500 Fr. ; 
500 Fr. pro Kind... ..... 
@) Ledige, von 3.001 Fr. und darüber 
5) Familien von 4.501 Fr. und 
darüber ; 500 Fr. pro Kind . . 
f 
Prozentsatz des Beitrags 
| zu Lasten 
zu Lasten des 
des Kantons Mrersicherten 
100 
100 
662/, 
3317. 
662/g 
331/ 
3317 
331/, 
66° / 
66?/, 
100 
100
	        
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