Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 477 
abgrenzt. Wir nehmen einfach an, dass diese Gruppen bestehen, 
dass sie genau bestimmt sind und dass sie, jede für sich, eine 
genügend grosse Zahl von Versicherten umfassen, um für sie das 
sogenannte ‚Gesetz der grossen Zahl‘ hinsichtlich der durch- 
schnittlichen Risikohäufigkeit zur Anwendung zu bringen. Jede 
dieser Gruppen bildet, wenn man sie vom Gesichtspunkt der 
rechnerischen Einheit betrachtet, eine Versicherungskasse. 
Es ist richtig, dass in gewissen Ländern die finanziell unab- 
hängigen Organe andere Versicherungszweige als die Kranken- 
versicherung zu verwalten haben und einen Gesamtbeitrag erheben, 
bei dem der zur Deckung des Krankheitsrisikos bestimmte Teil 
Nicht besonders erscheint. Man findet sogar überall mit der 
Krankenversicherung eine Versicherungsform für den Sterbefall 
(Sterbegeld) und beinahe überall die Versicherung für den Fall 
der Mutterschaft (Schwangerenhilfe, Wochenhilfe, Stillgeld) ver- 
bunden. Wir behandeln hier aber theoretisch nur die Kranken- 
Versicherung im eigentlichen Sinne. 
$ 2. — Die Finanzierungssysteme 
Der Leser ist sicherlich vertraut mit der klassischen Einteilung 
der Finanzierungssysteme der Versicherung in das Umlagesystem 
und das Kapitaldeckungssystem. Um sich eine hinreichend genaue 
Vorstellung zu machen, ist es vielleicht das einfachste, die Ver- 
Sicherung mit einem laufenden Konto zu vergleichen, das bei 
der Versicherungskasse für die versicherte Gesamtheit besteht. 
Dieses Konto unterscheidet sich von den gewöhnlichen laufenden 
Konten in einem wesentlichen Punkt: Die Einzahlungen und die 
Abhebungen finden nicht nach Belieben des Inhabers statt. Die 
Einzahlungen werden hinsichtlich ihrer Höhe und ihrer Fälligkeit 
Sänzlich von den Bestimmungen des Tarifes festgesetzt. Die 
Abhebungen erfolgen nach Massgabe der Erledigung der Ver- 
Sicherungsfälle und gemäss den in den Gesetzen oder Satzungen 
Nthaltenen Bestimmungen. Ausserdem ist ein jährlicher Gesamt- 
betrag zur Deckung der Verwaltungskosten vorgesehen. 
Beim reinen Umlagesystem wird das Konto zu Beginn jeden 
Yahres eröffnet und am Ende dieses Jahres endgültig abgeschlossen 
nd darf dann weder einen Aktiv- noch einen Passiv-Saldo haben. 
Der Saldo muss „Null“ gleich sein. Ferner gibt es keine Zinsen. 
Beim Kapitaldeckungssystem wird das Konto für die Gesamtheit
	        
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