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Die Aufstellung zeigt, daß im Gebiete der Hoheitsverwaltung fast nichts
an Subventionen und Renten, die hier als »Zuwendungen an Private« zu-
sammengefaßt werden sollen, geleistet wird; dagegen sind im Gebiete der Leistungs-
verwaltung beträchtliche Zuwendungen zu verzeichnen. Bemerkenswert ist das Ver-
hältnis der beiden Zweige der Verwaltungsapparate zueinander in den verschiedenen
Ländern. Der Apparat der Leistungsverwaltung ist gegenüber dem der Hoheitsverwal-
tung in England 1925/26 verhältnismäßig klein und erfordert lediglich etwas mehr als
die Hälfte der Kosten des letzteren, ist aber im Jahre 1928 um 48 Millionen Mark Vor-
kriegskaufkraft »teuerer« geworden, der der Hoheitsverwaltung um rund 52 Millionen.
Den unmittelbaren Ausgaben des englischen Behördenapparates der Leistungsverwal-
tung stehen aber weitaus die größten »Zuwendungen an Private« absolut und im Ver-
hältnis zu den ganzen »Kosten« dieses Zweiges gegenüber. Im Jahre 1928 betrugen
die verwaltungseigenen Ausgaben rund 23 vH des Bedarfs gegenüber den Zuwendungen
in Höhe von rund 77 vH.
Die Zuwendungen gegenüber denen von 1925 sind hier beträchtlich mehr gestiegen
als der verwaltungseigene Bedarf von rund 76 vHM auf rund 78 vH. In Frankreich
fand dagegen ein starkes Steigen des verwaltungseigenen Bedarfs der Hoheitsverwaltung
von rund 63 vH auf rund 70vM und ein Sinken der Zuwendungen innerhalb der
Leistungsverwaltung von rund 37 vH auf rund 30 vH statt. Die verwaltungseigenen
Ausgaben auf dem Gebiet der Leistungsverwaltung sind in Frankreich gegenüber Groß-
britannien weitaus geringer als die Ausgaben für die Zuwendungen. In Belgien sind
innerhalb der Leistungsverwaltung die Zuwendungen nur wenig höher als der verwal-
tungseigene Bedarf im Jahre 1925, rund 53 vH gegen rund 47 vH; letzterer zeigt
ine sinkende, ersterer eine steigende Tendenz. Innerhalb der Hoheitsverwaltung steigen
beide Ausgabekategorien (nach den Grundzahlen). Italien weist in der Struktur eine Ähn-
lichkeit mit Frankreich auf; innerhalb der Leistungsverwaltung überwiegt im Jahre 1928
mit 62 vH gegenüber 38 vH der verwaltungseigene Bedarf, In der Entwicklung der
italienischen Leistungsverwaltungsausgaben zeigt sich für Renten und Subventionen
eine stark aufwärts gerichtete (von 23 vH auf 38 vH des Bedarfs), für den verwaltungs-
eigenen Bedarf eine leicht absteigende Bewegung (von 76 vH auf 62 vH).
Der große Niveauunterschied im Finanzbedarf der Leistungsverwaltung in den einzelnen
Ländern, der in der Betrachtung der Ausgabezwecke festgestellt wurde, ist, wie die Aus-
führungen dieses Abschnitts zeigen, sicherlich besonders auf die verschiedene Höhe
der Zuwendungen zurückzuführen. Bei einer getrennten Ausgliederung der Renten (ein-
schließlich der Kriegsrenten) und Unterstützungen gegenüber den Subventionen wird
Klarheit über die Motive der staatlichen Zuwendungspolitik geschaffen und die Be-
Verwaltungseigene Ausgaben und „Zuwendungen an Private“ (Renten
{in 1000 4 Vor
Frank
"nn
Verwaltungsgrunpe
Großbritannien
1925
MYK | vE MVK
824165 | 200,00 | 882789 | 100.00 '
1925
MVYVK | vH
524250 | 100.00
Hoheitsverwaltung (insgesamt)........
davon:
verwaltungseigene Ausgaben (ohne
Schuldendienst)......0.000000000 0
Renten und Subventionen (Zu-
wendungen an Private)..........!
„eistungsverwaltung (insgesamt) ......
davon:
zerwaltungseigene Ausgaben (ohne'
Schuldendienst)..........0.0000044
Renten und Subventionen (Zu
wendungen an Private)..........
321 606 |
1559
775 367
99,21 373374 |
0,79 | 9415 2,46
100.00 1049318 200,00
97,54 N
524 197
99,99
53
875 494
0,01
100,00
{
179 555 23,16
595 812 76,84
227 560 21,69
821 753 78,81 |
552 837
322 657
68,15
| 36,85
B6R
dingtheit des öffentlichen Haushalts durch die verschiedene soziale Struktur des Landes
ınd seine traditionelle Wirtschafts- und Sozialpolitik ‚etwas deutlicher sichtbar.
Großbritannien zahlt je Kopf der Bevölkerung die größten Renten und Unterstützungen,
Frankreich %/s, Belgien sogar ’/s weniger, Italien endlich wendet nur knapp !/a der
englischen Ziffer auf. Bedeutend ist auch der Unterschied bei den Subventionen:
lie französische protektionistische Wirtschaftspolitik beansprucht fast das Achtfache
les Je-Kopf-Betrages, den Großbritannien aufwendet, Belgien das Vierfache, in beiden
Ländern nimmt aber der Betrag ab; bemerkenswert ist die geringe Aufwendung
[taliens; sie ist nur wenig höher als die Englands, zeigt aber ebenfalls eine
steigende Linie.
Renten, Unterstützungen und Subventionen erschöpfen nicht die »Leistungen«
ler Leistungsverwaltung. Sie erfassen nur die Zuwendungen, die als Geldleistungen an
Private gehen, sie berücksichtigen nicht die generellen oder individuellen Leistungen,
die in Form von naturalen Diensten oder Leistungen entweder der Allgemeinheit (Wege-
au usw.) oder Individuen (geschlossene Fürsorge, stellt naturale Einkommens-
verschiebung dar) zugute kommen. Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit wäre aber
zerade die Kenntnis der gesamten Leistungen nach Höhe und Art und die Kenntnis
ihrer Bedingtheit durch die volkswirtschaftliche und soziale Struktur erforderlich,
Forderungen, denen vor der Hand noch nicht genügt werden kann.
Ausgabearten und Volkswirtschaft
In der folgenden zusammenfassenden Übersicht werden die Staatsausgaben der Ver-
zleichsländer nach drei Gruppen von Ausgabearten: Einkommensverschiebung, Einkom-
nensbindung und Einkommensminderung international gegenübergestellt*).
Es ergibt sich daraus, daß die Einkommensverschiebungen, also die-
jenigen öffentlichen Ausgaben, die keine Belastung der Volkswirtschaft bedeuten, in den
einzelnen Ländern eine recht verschiedene Bedeutung haben. In Großbritannien machen
1928/29 die Einkommensverschiebungen 60,65, die Ausgaben für den inneren Schulden-
dienst allein 43,16 vH der gesamten Staatsausgaben aus. Für Frankreich lauten die ent-
sprechenden Ziffern 1928 62,57 bzw. 35,39 vH. Danach ist die sich aus den Staats-
ausgaben ergebende öffentliche Belastung in ihrer volkswirtschaftlichen Wirkung für
diese Länder anders zu beurteilen als für Belgien und Italien, wo die gesamte Ein-
zommeanevarschiebung nur etwa 44 vH. der innere Schuldendienst allein nur etwa 26 yH
1) Zur Einkommensverschiebung wurden hierbei außer dem inneren Schuldendienst und den Ruhegehältern (vgl. S. 559}
von den Subventionen nur die Wirtschaftssubventionen gezählt. Die Subventionen für die übrigen Ausgabezwecke wurden
hier der Einkommensbindung zugerechnet, da sie den sächlichen bzw. den Personalausgaben nahe verwandt erscheinen.
Auch die Überweisungen wurden hier unter Einkommensbindung erfaßt, obgleich nicht feststeht, unter welche der drei
Ausgabearten sie endgültig fallen,
md Subventionen) im Bereiche der eigentlichen Staatsverwaltung
xriegskaufkraft)
reich
1928
MVK vH
724 719 | 200,00 |
723 097 | 99,78 '
1622| 0,22
870 283 | 100,00 |
1925. 1928
Zn A
MVE vH MVK vH
845869 ' 100,00 | 466 462 ] 100,00
95,56 | 462289 99,11
4,44 4173 0,89
100.00 559843 | 100,00
76,73 345 745 / 61,76
23,27 | 214098 38,24:
608 167 69,88 |
262 116 830,12 |
70.748 | 47,02 | 74409 | 46,22 | 403 861
79725 |] _ 86587 | u | 122 461