thumbs: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Die Aufstellung zeigt, daß im Gebiete der Hoheitsverwaltung fast nichts 
an Subventionen und Renten, die hier als »Zuwendungen an Private« zu- 
sammengefaßt werden sollen, geleistet wird; dagegen sind im Gebiete der Leistungs- 
verwaltung beträchtliche Zuwendungen zu verzeichnen. Bemerkenswert ist das Ver- 
hältnis der beiden Zweige der Verwaltungsapparate zueinander in den verschiedenen 
Ländern. Der Apparat der Leistungsverwaltung ist gegenüber dem der Hoheitsverwal- 
tung in England 1925/26 verhältnismäßig klein und erfordert lediglich etwas mehr als 
die Hälfte der Kosten des letzteren, ist aber im Jahre 1928 um 48 Millionen Mark Vor- 
kriegskaufkraft »teuerer« geworden, der der Hoheitsverwaltung um rund 52 Millionen. 
Den unmittelbaren Ausgaben des englischen Behördenapparates der Leistungsverwal- 
tung stehen aber weitaus die größten »Zuwendungen an Private« absolut und im Ver- 
hältnis zu den ganzen »Kosten« dieses Zweiges gegenüber. Im Jahre 1928 betrugen 
die verwaltungseigenen Ausgaben rund 23 vH des Bedarfs gegenüber den Zuwendungen 
in Höhe von rund 77 vH. 
Die Zuwendungen gegenüber denen von 1925 sind hier beträchtlich mehr gestiegen 
als der verwaltungseigene Bedarf von rund 76 vHM auf rund 78 vH. In Frankreich 
fand dagegen ein starkes Steigen des verwaltungseigenen Bedarfs der Hoheitsverwaltung 
von rund 63 vH auf rund 70vM und ein Sinken der Zuwendungen innerhalb der 
Leistungsverwaltung von rund 37 vH auf rund 30 vH statt. Die verwaltungseigenen 
Ausgaben auf dem Gebiet der Leistungsverwaltung sind in Frankreich gegenüber Groß- 
britannien weitaus geringer als die Ausgaben für die Zuwendungen. In Belgien sind 
innerhalb der Leistungsverwaltung die Zuwendungen nur wenig höher als der verwal- 
tungseigene Bedarf im Jahre 1925, rund 53 vH gegen rund 47 vH; letzterer zeigt 
ine sinkende, ersterer eine steigende Tendenz. Innerhalb der Hoheitsverwaltung steigen 
beide Ausgabekategorien (nach den Grundzahlen). Italien weist in der Struktur eine Ähn- 
lichkeit mit Frankreich auf; innerhalb der Leistungsverwaltung überwiegt im Jahre 1928 
mit 62 vH gegenüber 38 vH der verwaltungseigene Bedarf, In der Entwicklung der 
italienischen Leistungsverwaltungsausgaben zeigt sich für Renten und Subventionen 
eine stark aufwärts gerichtete (von 23 vH auf 38 vH des Bedarfs), für den verwaltungs- 
eigenen Bedarf eine leicht absteigende Bewegung (von 76 vH auf 62 vH). 
Der große Niveauunterschied im Finanzbedarf der Leistungsverwaltung in den einzelnen 
Ländern, der in der Betrachtung der Ausgabezwecke festgestellt wurde, ist, wie die Aus- 
führungen dieses Abschnitts zeigen, sicherlich besonders auf die verschiedene Höhe 
der Zuwendungen zurückzuführen. Bei einer getrennten Ausgliederung der Renten (ein- 
schließlich der Kriegsrenten) und Unterstützungen gegenüber den Subventionen wird 
Klarheit über die Motive der staatlichen Zuwendungspolitik geschaffen und die Be- 
Verwaltungseigene Ausgaben und „Zuwendungen an Private“ (Renten 
{in 1000 4 Vor 
Frank 
"nn 
Verwaltungsgrunpe 
Großbritannien 
1925 
MYK | vE  MVK 
824165 | 200,00 | 882789 | 100.00 ' 
1925 
MVYVK | vH 
524250 | 100.00 
Hoheitsverwaltung (insgesamt)........ 
davon: 
verwaltungseigene Ausgaben (ohne 
Schuldendienst)......0.000000000 0 
Renten und Subventionen (Zu- 
wendungen an Private)..........! 
„eistungsverwaltung (insgesamt) ...... 
davon: 
zerwaltungseigene Ausgaben (ohne' 
Schuldendienst)..........0.0000044 
Renten und Subventionen (Zu 
wendungen an Private).......... 
321 606 | 
1559 
775 367 
99,21 373374 | 
0,79 | 9415 2,46 
100.00 1049318 200,00 
97,54 N 
524 197 
99,99 
53 
875 494 
0,01 
100,00 
{ 
179 555 23,16 
595 812 76,84 
227 560 21,69 
821 753 78,81 | 
552 837 
322 657 
68,15 
| 36,85 
B6R 
dingtheit des öffentlichen Haushalts durch die verschiedene soziale Struktur des Landes 
ınd seine traditionelle Wirtschafts- und Sozialpolitik ‚etwas deutlicher sichtbar. 
Großbritannien zahlt je Kopf der Bevölkerung die größten Renten und Unterstützungen, 
Frankreich %/s, Belgien sogar ’/s weniger, Italien endlich wendet nur knapp !/a der 
englischen Ziffer auf. Bedeutend ist auch der Unterschied bei den Subventionen: 
lie französische protektionistische Wirtschaftspolitik beansprucht fast das Achtfache 
les Je-Kopf-Betrages, den Großbritannien aufwendet, Belgien das Vierfache, in beiden 
Ländern nimmt aber der Betrag ab; bemerkenswert ist die geringe Aufwendung 
[taliens; sie ist nur wenig höher als die Englands, zeigt aber ebenfalls eine 
steigende Linie. 
Renten, Unterstützungen und Subventionen erschöpfen nicht die »Leistungen« 
ler Leistungsverwaltung. Sie erfassen nur die Zuwendungen, die als Geldleistungen an 
Private gehen, sie berücksichtigen nicht die generellen oder individuellen Leistungen, 
die in Form von naturalen Diensten oder Leistungen entweder der Allgemeinheit (Wege- 
au usw.) oder Individuen (geschlossene Fürsorge, stellt naturale Einkommens- 
verschiebung dar) zugute kommen. Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit wäre aber 
zerade die Kenntnis der gesamten Leistungen nach Höhe und Art und die Kenntnis 
ihrer Bedingtheit durch die volkswirtschaftliche und soziale Struktur erforderlich, 
Forderungen, denen vor der Hand noch nicht genügt werden kann. 
Ausgabearten und Volkswirtschaft 
In der folgenden zusammenfassenden Übersicht werden die Staatsausgaben der Ver- 
zleichsländer nach drei Gruppen von Ausgabearten: Einkommensverschiebung, Einkom- 
nensbindung und Einkommensminderung international gegenübergestellt*). 
Es ergibt sich daraus, daß die Einkommensverschiebungen, also die- 
jenigen öffentlichen Ausgaben, die keine Belastung der Volkswirtschaft bedeuten, in den 
einzelnen Ländern eine recht verschiedene Bedeutung haben. In Großbritannien machen 
1928/29 die Einkommensverschiebungen 60,65, die Ausgaben für den inneren Schulden- 
dienst allein 43,16 vH der gesamten Staatsausgaben aus. Für Frankreich lauten die ent- 
sprechenden Ziffern 1928 62,57 bzw. 35,39 vH. Danach ist die sich aus den Staats- 
ausgaben ergebende öffentliche Belastung in ihrer volkswirtschaftlichen Wirkung für 
diese Länder anders zu beurteilen als für Belgien und Italien, wo die gesamte Ein- 
zommeanevarschiebung nur etwa 44 vH. der innere Schuldendienst allein nur etwa 26 yH 
1) Zur Einkommensverschiebung wurden hierbei außer dem inneren Schuldendienst und den Ruhegehältern (vgl. S. 559} 
von den Subventionen nur die Wirtschaftssubventionen gezählt. Die Subventionen für die übrigen Ausgabezwecke wurden 
hier der Einkommensbindung zugerechnet, da sie den sächlichen bzw. den Personalausgaben nahe verwandt erscheinen. 
Auch die Überweisungen wurden hier unter Einkommensbindung erfaßt, obgleich nicht feststeht, unter welche der drei 
Ausgabearten sie endgültig fallen, 
md Subventionen) im Bereiche der eigentlichen Staatsverwaltung 
xriegskaufkraft) 
reich 
1928 
MVK vH 
724 719 | 200,00 | 
723 097 | 99,78 ' 
1622| 0,22 
870 283 | 100,00 | 
1925. 1928 
Zn A 
MVE vH MVK vH 
845869 ' 100,00 | 466 462 ] 100,00 
95,56 | 462289 99,11 
4,44 4173 0,89 
100.00 559843 | 100,00 
76,73 345 745 / 61,76 
23,27 | 214098 38,24: 
608 167 69,88 | 
262 116 830,12 | 
70.748 | 47,02 | 74409 | 46,22 | 403 861 
79725 |] _ 86587 | u | 122 461
	        
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