552 DRITTER TEIL
Die aus den Landeskassen stammenden Beträge werden nach einem
Plan verausgabt, der von der erwähnten Sektion ausgearbeitet wird und
von dem Sozialversicherungsrat der beteiligten Republik zu bestätigen ist.
Das Kommissariat für öffentliche Gesundheitspflege der Republik führt
darüber ein Sonderkonto und teilt die Einzelheiten der Ausgaben dem
Hauptvorstand der Sozialversicherung der in Betracht kommenden Republik
mit. Dieser hat die Ausgaben zu genehmigen und den Plan dem Rat der
Sozialversicherung der in Betracht kommenden Republik zu übermitteln.
Die aus den Kassen der Verkehrsunternehmungen stammenden Beträge
werden ausschliesslich im Interesse der Versicherten dieser Unternehmungen
und ihrer Familienglieder verwandt.
Der Ausgabenvoranschlag wird von der Sektion des Kommissariats
für öffentliche Gesundheitspflege der beteiligten Republik aufgestellt und
von dem Rat der Sozialversicherung dieser Republik bestätigt. _ Vorher
ist der Delegierte der Zentralsektion für Sozialversicherung der Verkehrs-
unternehmungen über den Voranschlag zu unterrichten,
Die Rechnungslegung über die genannten Ausgaben wird dem Kommis-
sariat für öffentliche Gesundheitspflege durch den Hauptvorstand der
Sozialversicherung der Republik unterbreitet. Letzterer übermittelt die
Rechnungen auf Vorschlag des Delegierten der Zentralsektion der Sozial-
versicherung zwecks Genehmigung an den Rat der Sozialversicherung der
Republik.
Der Bundesreservefonds betrug am 19. Oktober 1923 4.759.120 Rubel.
Wir wissen ferner, dass in den sieben ersten Monaten des Jahres 1924
dieser Fonds ungefähr 8 Millionen vereinnahmte, und dass die Ausgaben
sich auf 6.435.000 Rubel beliefen.
Am 1. August 1924 betrug der Reservefonds ungefähr 9 Millionen.
. Kan Gesamtbetrag des Reservefonds für ärztliche Hilfeleistung belief
sich auf :
Oktober 1924 ......., 941.672 Rubel
Oktober 1925 ...... 0... 884.132 »
Ausser dem Reservefonds gibt es laufende Reserven, die aus Einnahme-
überschüssen. gebildet worden sind. Am 13. November 1924 beliefen sich
diese Überschüsse auf 48 Millionen, am 19. August 1925 auf 72 Millionen,
d. h. sie deckten Ende 1924 70 Ausgabetage, im ersten Vierteljahr 1925
76, Mai /Juni 66, Juli/August 58 Tage und von da ab steigt der Satz auf
70 Tage, um im April 1926 wieder auf 43 Tage zu sinken.
Schweiz
Alle anerkannten Kassen, insbesondere also die Krankenkassen in den
Kantonen, wo die Pflichtversicherung eingeführt ist, müssen aus den
Einnahmeüberschüssen einen Reservefonds bilden.
Tschechoslowakei
Jeder Träger der Krankenversicherung muss mit Hilfe der Einnahme-
überschüsse einen Reservefonds bilden und vermehren, bis er einen Betrag
erreicht hat, der zum mindesten den Durchschnittsausgaben der letzten
drei Jahre gleichkommt. Der Reservefonds muss gegebenenfalls bis zu
der vorgesehenen Höhe wieder aufgefüllt werden ($ 178).
RESERVEFONDS
Jahr
Gesamtbetrag
{in tschech, Kronen)
Gesamtüberweisung
im Rechnungsjahr
"in tehech. Kronen}
1920 104.950.429 45.373.863
1921 244.901 .740 139.194. 865
1922 284.927.536 20.781.305
19923 340.627.757 55.532.732
Hundertsatz der im
Laufe des Jahres
vezahlten Beiträge
18,65
; 18,61
2,56
m 47