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DRITTER TEIL
$ 4. — Die Verwaltungskosten
Die Frage, wer die Verwaltungskosten der sozialen Pflicht-
versicherung gegen Krankheit trägt, bleibt hier vollständig bei-
seite. Die in dieser Hinsicht geltenden Bestimmungen sind im
ersten Kapitel dargelegt worden. Ob aber diese Kosten ganz oder
zum Teil aus den Versicherungsbeiträgen zu bestreiten sind, ob sie in
gewissen Fällen den Arbeitgebern oder den öffentlichen Gewalten
zur Last fallen, sie sind deshalb nicht weniger vorhanden und man
muss, wenn man das Betriebsergebnis einer Kasse abschätzen
will, ihre verhältnismässige Bedeutung zu bestimmen versuchen,
Bevor man an diese Untersuchung herantritt, ist es gut, sich
kurz in Erinnerung zurückzurufen, aus welchen Gründen die
soziale Pflichtversicherung im allgemeinen mit einem besseren
Betriebsergebnis arbeiten muss wie die auf. Gewinn gerichtete
Versicherung. Ohne hier die verschiedenen Vorrechte namentlich
in fiskalischer Beziehung nochmals zu erwähnen, welche die
Sozialversicherung in ihrer Eigenschaft als gemeinnützige Ein-
richtung geniesst, findet man, dass die Hauptvorzüge finanzieller
Art, deren sie sich erfreut, die folgenden sind: In erster Reihe
hat sie keinem Gesellschaftskapital eine Vergütung zu gewähren.
Sodann werden sehr zahlreiche Verwaltungsgeschäfte (Verwal-
tungsrat, Vorstand usw.) allgemein als rein ehrenamtliche
wahrgenommen ; die sie besorgenden Personen erhalten einfach
eine Entschädigung für ihre Auslagen und für die.ihren Berufs-
geschäften entzogene Zeit. Endlich braucht sie keine Kundschaft
anzuwerben und daher auch keine Vermittler, Makler oder
Agenten zu bezahlen. Es ist ja bekannt, welche bedeutende
Belastung in der kaufmännisch betriebenen Versicherung die
Werbeprovisionen für die Abschlüsse darstellen. Allerdings ist
es richtig, dass die Ermittlung der der Versicherung unterliegenden
Personen oder Unternehmungen und die Führung der Listen der
Versicherten ein Personal und: eine Arbeit von ziemlicher
Bedeutung erfordern, und die dadurch erwachsenden Kosten
müssen offenbar von der durch den Wegfall der Erwerbskosten
erzielten Ersparnis in Abzug gebracht werden. |
In diesen verschiedenen Vorteilen kann man, einen billigen
Ausgleich für gewisse Belastungen. erblicken, welche die Sozial-
versicherung zu ertragen genötigt ist. und die niemals von der
gewerblichen Versicherung übernommen worden wären. So übt