Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

DAS ANWENDUNGSGEBIET 59 
hinter dem Betrag der Leistungen der Krankenversicherung 
zurückbleibt, höher ist als die ebenfalls durch das Kranken- 
versicherungsgesetz festgesetzte Invalidenrente. Im übrigen sei 
erwähnt, dass die Frau eines Altersrentenempfängers Anspruch 
auf eine Altersrente hat. 
Arbeitsfähigkeit 
Es entspricht dem Gedanken der Sozialversicherung und insbe- 
sondere der Pflichtversicherung, dass die Begründung der Versiche- 
rungspflicht vom Gesundheitszustand nicht abhängig gemacht 
wird, Ein wichtiger Punkt darf jedoch nicht übersehen werden : 
Wer in die Versicherung eintritt, muss arbeitsfähig sein. Es ist 
das ja die notwendige Voraussetzung für die Ausübung einer 
Beschäftigung, Damit ergibt sich die Frage, ob die Zulassung zur 
Versicherung von dem Vorhandensein völliger Erwerbsfähigkeit 
abhängig gemacht werden soll oder nicht. Die meisten Staaten 
unterstellen jede regelmässig beschäftigte Person der Versiche- 
rungspflicht, ohne zu untersuchen, ob sie ganz oder teilweise 
erwerbsfähig ist. Drei Versicherungssysteme, nämlich das deutsche, 
das norwegische und das russische, enthalten Sonderbestimmungen 
für Arbeitsunfähige. 
Nach dem deutschen Gesetz können Invaliden von der Ver- 
sicherungspflicht befreit werden, wenn sie eine Invalidenrente 
veziehen. und der Träger der 'Armenfürsorge damit einverstanden 
®t. In gleicher Weise werden auch auf ihren Antrag solche Ver- 
sicherte, deren Anspruch auf die Leistungen dieser Versicherung 
erschöpft ist, für die Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit bzw. ihrer 
Behandlungsbedürftigkeit von der Versicherungspflicht befreit. 
Es wäre in der Tat ungerechtfertigt, die aus der Versicherung 
zusgesteuerten Arbeiter zur Leistung von Beiträgen zu zwingen, 
lurch welche sie neue Ansprüche zu erwerben Nicht vermögen. 
In Norwegen ist die Befreiung von der Versicherungspflicht 
auf Antrag des Invaliden in gleicher Weise zugelassen. Die Kranken- 
xasse kann von der Versicherungspflicht jede Person befreien, 
deren Arbeitsfähigkeit infolge einer chronischen. Krankheit oder 
Tgendeines andern dauernden Leidens erheblich herabgesetzt ist. 
In Russland sind von der Versicherung nur diejenigen Invaliden 
Ausgeschlossen, welche in den von dem Kommissariat für soziale 
Hilfe organisierten Unternehmungen beschäftigt sind oder Inva- 
lidengenossenschaften angehören. Wer in einem andern Betrieb 
arbeitet, fällt unter die Pflichtversicherung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.