DIE VERSICHERUNGSTRÄGER 647
es die Möglichkeit, Versicherungsträger im Verwaltungswege aufzulösen.
So wurden alle Kassen mit weniger als 500, bzw. 1.000 Mitgliedern, je
nachdem sie in Gemeinden mit weniger, bzw. mehr als 10.000 Einwohnern
errichtet waren, entweder aufgelöst oder es wurde ihnen das Recht zur
Durchführung der Pflichtversicherung entzogen. Ausnahmsweise konnten
die Kassen weitergeführt werden, wenn sie den Nachweis erbrachten, dass
ihre Leistungen an die Kranken im Vergleich zu den Leistungen anderer
Kassen beträchtlich grösser sind. Die Befugnis zur Auflösung solcher Kassen,
welche hinsichtlich ihres finanziellen. Gleichgewichts und ihrer Leistungs-
fähigkeit keine Gewähr leisten, wurde durch Gesetz errichteten besonderen
Kommissionen. übertragen. Die Wirkungen des Gesetzes von 1919 sind
aus folgender Tabelle zu ersehen :
ZAHL DER KRANKENKASSEN
Jahr
Bezirks- |
kassen
Betriebs-
kassen
Genossen-
schaftskassen
Vereins-
kassen
Bruderladen
(919 88 1.4 187 ) 28
‚921 | 69 | 34 | a5 | 31 | 26
1924 67 31 45 29 27
1925 65 2] 49 27
Die drei folgenden Übersichten machen die Entwicklung der Versicherten-
zahl der verschiedenen österreichischen Kassenarten, des durchschnittlichen
Mitgliederstandes jeder Kasse und den auf die einzelnen Kassenarten
antfallenden Prozentsatz der Versicherten ersichtlich.
MITGLIEDERZAHL NACH KASSENARTEN
Jahr
1919
1920
1921
1922 |
1923
1924
1925
Bezirks- | Betriebs. '
kassen kassen
270.285
348.768
441.790
559.715
526.435
562.712
554.845
47.370
42.524
32.006
43.275
86.674
26.261
21.682
Genossen- |
echaftskassen
144.018
197.713
207.397
204.280
217.429
257.837
262.750
Vereins-
kassen
292.373
380.510
419.855
399.726
365.469
391.724
274 .618
DURCHSCHNITTLICHER MITGLIEDERBESTAND NACH KASSENARTEN
jahr "
. ]
Bezirkskassen
U | | Genossenschafts-
Betriebskassen kassen
1919 3.071 416
1920 4.912 664
1921 6.402 941
1922 8.746 1.396
1923 8.491 1.222
1924 8.399 1.169
1925 8.5386 1.119
770
2.708
4.609
5.107
4.726
5.724
5.362
Vereinskassen
5.966
10.569
3.543
„2,894
12.182
13.507
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