Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

DIE VERSICHERUNGSTRÄGER 663 
ausgesetzt sind, wird vielfach eine Mindestzahl von Mitgliedern 
gefordert. 
Vereinskrankenkassen, die neben bezirklichen und beruflichen 
bestehen sollen, erhalten im allgemeinen die staatliche Anerken- 
aung nur dann, wenn sie die anderen Kassen in ihrem Bestande 
ıicht gefährden, Eine solche Kasse könnte nämlich ihre Eintritts- 
bedingungen derart gestalten, dass vorwiegend günstige Risiken bei 
ihr versichert wären ; den anderen Kassen, also in der Hauptsache 
den Bezirkskassen, würden dann die ungünstigen Wagnisse zufallen, 
Deshalb dürfen Versicherungspflichtige wegen höheren Alters oder 
schlechten. Gesundheitszustandes nicht zurückgewiesen werden. 
Zur Sicherstellung eines ordnungsmässigen Kassenbetriebes und 
zur Vermeidung von Streitfällen haben die Satzungen der Kassen 
Bestimmungen über die Organisation, die Zusammensetzung und 
die Zuständigkeit der Kassenorgane sowie über die Wahl ihrer 
Mitglieder zu enthalten. 
$ 2. -— Der Versicherungsbetrieb 
Wenn der Staat die Versicherung selbst durchführt, so betraut 
ar eine öffentliche Behörde mit der Einziehung der Beiträge und 
mit der Beistellung von Leistungen. 
Da die obligatorische Krankenpflichtversicherung vom Staat 
als eine öffentliche Aufgabe betrachtet wird, könnte man folgern, 
dass der Staat allein über die zur vollkommenen Verwirklichung 
des Versicherungszweckes und die zu seiner gleichmässigen 
Durchführung notwendigen Mittel verfüge. Eine Zusammen- 
fassung aller Versicherten in einer einzigen Anstalt oder in einem 
Netz von Versicherungsträgern würde bessere Ausgleichsmöglich- 
keiten der verschiedenen Risiken bieten. In gewissen Staaten, 
wo die freiwillige Versicherung noch wenig entwickelt ist und die 
Vereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer so wenig 
leistungsfähig sind, dass sie als Träger einer Selbstverwaltung 
nicht in Frage kommen, bietet dieses System offensichtlich gewisse 
Vorteile. Tatsächlich ist aber die Zahl der Länder, die den hier 
in Rede stehenden Gedanken verwirklicht haben, äusserst gering. 
Das russische Versicherungssystem, welches durch Gesetz 
vom 31. Oktober 1918 in Kraft getreten ist *, stimmt in gewissen 
Punkten mit dem vorhin entwickelten Gedanken überein. Es schuf 
1 Im russischen Text trägt das Gesetz die Bezeichnung „Gesetz über die den 
Arbeitern zu gewährende Sozialhilfe‘.
	        
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