VIERTER TEIL
Die estnische Gesetzgebung (Art. 269, Abs. 1 des Handelsgesetzuches)
und die lettische Gesetzgebung (Art. 34 des Krankenversicherungsgesetzes
von 1922) gestatten ebenfalls den Krankenzassen
die Errichtung von Verbänden. Die Kassen beider
Staaten haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und
inen estnischen bzw. einen lettischen Krankenkassenverband
srrichtet. Auch das litawische Gesetz sieht die Errichtung eines
Bezirkskassenverbandes vor, dem juristische Persönlichkeit verliehen.
ist ($ 166 und 167 des Gesetzes vom 9. Dezember 1925).
In Frankreich (Elsass-Lothringen), wo die Reichsversicherungsordnung
in Kraft geblieben ist, sind vier Kassenvereinigungen *
vorhanden: Vereinigung der Elsass-Lothringischen Ortskrankenkassen,
Vereinigung der Betriebs- und Innungs-Krankenkassen der
Departements Nieder- und Ober-Rhein und der benachbarten
Gegenden, Vereinigung der Lothringischen Knappschafts- und
Betriebskrankenkassen sowie Vereinigung der Betriebs- und
Innungskrankenkassen von Mülhausen und Umgebung,
Die erste der genannten Vereinigungen wurde i. J. 1905
srrichtet. Sie dient nach ihrer Satzung den Zwecken der Krankenhilfe
und dem Schutze der den Kassen gemeinsamen Interessen.
Die Vereinigung der Betriebs- und Innungskrankenkassen des
Nieder-und Oberrheins wurde im Frühjahr 1920 begründet. Damals
umfasste sie lediglich etwa 15 Kassen mit 15.000 Versicherten.
Schon 1923 hatte sie beträchtlich an Bedeutung gewonnen und
zählte 93 Betriebs- und 4 Innungskrankenkassen mit insgesamt
57.500 Versicherten. Die Lothringische Vereinigung der Knappschafts-
und Betriebskrankenkassen fasste neben allen Krankenkassen
des Bergbaues und der Metallindustrie von Lothringen
Jie Krankenkassen verschiedener Industrien, z. B. der Zementand
Glasindustrie zusammen. Sie spielt in gewissen Gebieten eine
wichtige Rolle bei der Krankheitsverhütung und anderen sOzialen
Angelegenheiten. Die ihr angeschlossenen Kassen arbeiten in
Lothringen aufs engste mit den von den Betrieben für ihre
Belegschaft errichteten Heilanstalten zusammen,
In Grossbritannien haben die Vereinigungen anerkannter Kassen
keine wesentliche Bedeutung. Ihre Wirksamkeit kann daher
asinem Vergleich mit den bisher besprochenen Kassenvereinigungen
nicht standhalten.
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1 Diese Kassenvereinigungen wurden auf Grund des $ 414 der Reichsversicherungsordnung
gegründet, Sie dienen allgemeinen Zwecken der Krankenhilfe
und können mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde auch andere Aufgaben
übernehmen.