DAS STREITVERFAHREN, RECHTSVERLETZUNGEN UND STRAFEN 767
I KAPITEL
DIE URSACHE DER STREITIGKEITEN
Die Streitigkeiten, welche sich aus der Anwendung der Krankenversicherungsgesetze
ergeben, betreffen hauptsächlich die Fragen
der Versicherungspflicht und der Versicherungsberechtigung, die
Entrichtung der Beiträge, die Festsetzung der Leistungen, das
Wirken der Versicherungseinrichtungen sowie die Aufstellung
und Durchführung der Verträge zwischen Krankenkassen und
Ärzten.
$ 1. — Streitigkeiten über den Umfang der Versicherung
Die Pflichtversicherung gilt für Arbeitnehmer, die berufsmässig
im Dienste eines andern auf Grund eines Arbeitsvertrags beschäftigt
sind und für gewöhnlıch aus ihrer Berufstätigkeit die
Mittel für ihren Unterhalt gewinnen. Die Durchführung der
Versicherung kann demgemäss Anlass geben zu Streitigkeiten
über Natur, Art und Dauer der Beschäftigung sowie auch ‚über
die persönlichen Eigenschaften des einzelnen.
Die Streitigkeiten über den Umfang der Versicherung sind
verhältnismässig selten. Die Pflichtversicherung umfasst in. der
Regel sowohl die gewerblichen als auch die kaufmännischen Unternehmen
; auf diese Weise entgeht man der stets heiklen Frage einer
Abgrenzung zwischen Gewerbe und Handel. Dagegen können
aber Schwierigkeiten auftauchen, wenn die Zwangsversicherung
sich nicht auf die Landwirtschaft erstreckt. In diesem Falle
kann es sich um die Entscheidung der Frage handeln, ob. und
inwieweit die. in den gewerblichen Nebenbetrieben landwirtschaftlicher
Grossunternehmungen beschäftigten Arbeiter der Versicherung
unterliegen.
Mitunter bestimmt sich der Umfang der Versicherung, wie
z. B. in Japan, danach, dass nicht nur die Art des Unternehmens,
sondern auch seine Grösse und seine Gefährlichkeit in
Betracht zu ziehen ist. Daraus folgt, dass die Arbeiter in unge-