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Versicherung handelt, ist die zahlenmässige Überlegenheit den
beamteten. Richtern gesichert. Das ist der für die Zusammensetzung
der Gerichte massgebende Gesichtspunkt. Dies trifft
um so mehr zu, als der Gesetzgeber, wenn ihm die Zuziehung von
Beisitzern aus dem Kreise der Versicherten und der Arbeitgeber
eine einwandfreie Rechtsprechung nicht zu verbürgen scheint, den
Einfluss dieser Beisitzer zurückdrängt. So ist in Ungarn das
Verhältnis der Berufsrichter zu den übrigen Beisitzern in der ersten
Instanz wie eins zu drei, in der zweiten Instanz wie drei zu fünf und
in der obersten Instanz wie neun zu vier, In Rumänien findet nur
in der ersten Instanz eine Zuziehung der Beisitzer aus den beteiligten
Kreisen statt. In der zweiten Instanz entscheiden nur die Mitglieder
des Verwaltungsrates des Zentralversicherungsamts. In
der jugoslawischen Versicherung hat sich der Gesetzgeber noch
vorsichtiger gezeigt. Er hat die Zuziehung von Beisitzern nur
in der ersten Instanz zugelassen und die Gerichte zweiter Instanz
ausschliesslich mit Berufsrichtern besetzt. So ist das Überwiegen
der Berufsrichter in den Sondergerichten den Bedürfnissen angepasst.
In der Tschechoslowakei z.B. sind die Versicherungsgerichte
in allen Instanzen mit Beisitzern besetzt ; das gleiche
ist in Japan der Fall, wo Versicherte und Arbeitgeber bei den
Versicherungsgerichten mitwirken. Es sind drei Instanzen
vorhanden, und überall besitzen die Beisitzer die zahlenmässige
Überlegenheit. Doch muss hervorgehoben werden, dass nach der
japanischen Gesetzgebung die als Mitglieder der Versicherungsgerichte
tätigen Beisitzer nicht ausschliesslich den Versicherten
and Arbeitgebern entnommen sind. In jeder Instanz ist ein Drittel
der Sitze Fachmännern vorhehalten.
BESTIMMUNG DER MITGLIEDER DER BESONDEREN SPRUCHBEHÖRDEN
Die Wahl der Schiedsrichter
Entsteht Streit zwischen einer Kasse und einem Versicherten,
30 ernennen für gewöhnlich die Kasse und der Versicherte je einen
Schiedsrichter ; die beiden Schiedsrichter ernennen, einen dritten
Schiedsrichter, oder sie überlassen die Wahl dem Los (Grossoritannien,
Irischer Freistaat, Nordirland).
Ein anderes System für die Bildung von besonderen Schiedsgerichten
besteht auch darin, dass die Schiedsrichter durch die
Generalversammlung der Kasse gewählt werden... Die Anwendung